Medizinrecht

Bei einer Behandlung muss die ärztliche Sorgfaltspflicht beachtet werden.  Diagnosefehler oder Behandlungsfehler sind ein Verstoß dagegen und werden nach Arzthaftungsrecht beurteilt. Geklärt werden sie in einem Schlichtungsverfahren mit Gutachter, oder vor Gericht. Im ambulanten Bereich betreffen die Beschwerden vor allem die Diagnose, im stationären Bereich die Operationen. Bei einem konkreten Schaden klagt ein Anwalt gegebenenfalls Schmerzensgeld ein. Ein Gefälligkeitsattest kann berufsrechtliche sowie zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, ebenso eine Schadenersatzpflicht.

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