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News-Ticker
20.3.2023

Wenig Erkrankte, aber längere Arbeitsunfähigkeit

Zur Analyse der Auswirkungen der verschiedenen Virus-Varianten wurden die AU-Daten von Beschäftigten mit einer AU-Meldung aufgrund einer akuten Covid-19-Erkrankung sieben Monate lang nachbeobachtet. Dabei zeigte sich, dass zwischen September und Dezember 2021, als die sogenannte Delta-Variante dominierte, bei 2,5% (n = 5.477) der akut Erkrankten eine Post-Covid-Erkrankung folgte. Damit ist deren Anteil doppelt so hoch wie in der Zeit, in der die Omikron-Variante vorherrschte. Hier folgte bei nur 1,1% (n = 9.171) aller von Akut-Covid-Betroffenen eine Post-Covid-Erkrankung. Auch die durchschnittliche Länge der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Post-Covid-Erkrankung ist in der Zeit, in der die Delta-Variante vorherrschte, mit durchschnittlich 43,2 Tagen deutlich höher als in dem Zeitraum, in dem die Omikron-Variante vorherrschend war (30,9 Tage).

Bei über 8% aller Post-Covid-Erkrankungen wurde auf der AU-Bescheinigung zusätzlich ein akuter Infekt der oberen Atemwege dokumentiert. Weitere, ebenfalls häufig dokumentierte Komorbiditäten waren vor allem Unwohlsein und Ermüdung (4,7%), Dyspnoe bzw. Kurzatmigkeit (3,4%), Husten (knapp 2%), Neurasthenie (1,5%) und Kopfschmerzen (1,4%). Die Ergebnisse des WIdO zeigen zudem, dass die Arbeitsunfähigkeitsdauer von Beschäftigten, die von Covid-Erkrankungen betroffen sind, mit zunehmendem Alter deutlich ansteigt. Insgesamt waren bei akuten Covid-Erkrankungen durchschnittlich neun Ausfalltage zu verzeichnen, bei Post-Covid-Erkrankungen durchschnittlich 30 Tage. Am häufigsten betroffen waren Berufe in der Kinderbetreuung und -erziehung, in Sozialverwaltung und -versicherung, Berufe der pharmazeutisch-technischen Assistenz, unter Medizinischen Fachangestellten und in der Physiotherapie. „Es fällt auf, dass die Berufsgruppen, die am stärksten von akuten Covid-Erkrankungen betroffen waren, in der Folge nicht unbedingt die meisten Post-Covid-Ausfälle zu verzeichnen hatten“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WidO.

Höchster allgemeiner Krankenstand in 2022

Das Wissenschaftliche Institut der AOK macht auf methodische Analyseprobleme der vorgelegten Studie aufmerksam: So gebe es eine hohe Dunkelziffer bei akuten Covid-Erkrankungen. Zudem seien die Langzeitfolgen von Covid nach wie vor schwer zu beziffern, nicht zuletzt weil eine akute Covid-Infektion unterschiedliche Folgeerkrankungen mit Covid-Spätfolgen haben könne. Die WHO-Definition (Luftnot, Fatigue und kognitive Störungen als Symptome der „Post-Covid Condition“) erschwert zudem eine realistische Abbildung des Krankheitsgeschehens auf Basis von Routinedaten, wodurch u. a. Untererfassungen möglich werden.

Als Nebenbefund zeigt die WIdO-Analyse, dass es im Jahr 2022 den höchsten allgemeinen Krankenstand (6,7%) seit Beginn der gesamtdeutschen Analyse von Daten AOK-versicherter Beschäftigter 1991 gegeben hat. Treiber dieser Entwicklung waren vor allem Atemwegserkrankungen.

20.3.2023

Krankenkassenleistung bei medizinischem Cannabis

„Die gefundenen Regelungen für die Verordnung von medizinischem Cannabis schöpfen den vom Gesetzgeber in § 31 Absatz 6 SGB V dem G-BA gegebenen Handlungsrahmen voll aus und sind ein fachlich ausgewogener und in der Versorgungspraxis sehr gut gangbarer Weg, um eine gute und rechtssichere Versorgung mit medizinischem Cannabis von Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung sicherzustellen“, erklärt Prof. Dr. Josef Hecken (Berlin), unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Der G-BA hatte zwischen dem Bestreben, schwerkranken Menschen mit einer zusätzlichen Therapieoption zu helfen, und der notwendigen Arzneimitteltherapiesicherheit abzuwägen. Denn die betroffenen Cannabisprodukte sind zum Teil gar nicht - bzw. nicht für den hier geregelten Einsatz - als Arzneimittel zugelassen und dementsprechend auch in keinem Zulassungsverfahren auf Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität geprüft worden. Deshalb hat auch der Gesetzgeber einen Genehmigungsvorbehalt statuiert, den der G-BA umsetzt.

Im Einzelnen gilt:

* Nur die Erstverordnung von Cannabis sowie ein grundlegender Therapiewechsel bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkassen. Folgeverordnungen, Dosisanpassungen oder der Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder zu anderen Extrakten in standardisierter Form bedürfen keiner erneuten Genehmigung. Sofern eine Genehmigung für eine Therapie mit Cannabis bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen des G-BA erteilt worden ist, gilt diese auch weiterhin.
* Die Erstgenehmigung darf von den Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen versagt werden.
* Cannabis-Verordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung.
* Im Rahmen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder bei Beginn einer Cannabistherapie bereits während einer stationären Behandlung besteht zwar eine Genehmigungspflicht, die Prüffrist der Krankenkassen beträgt hier aber nur drei Tage.
* Es gibt keinen Facharztvorbehalt für die Verordnung von medizinischem Cannabis, das heißt, dass alle Ärztinnen und Ärzte verordnungsbefugt sind. Dies ist vor allem für die Versorgung von Patienten in der AAPV und der SAPV von erheblicher Bedeutung, weil hier Allgemeinmediziner große Teile der Patientenversorgung sicherstellen.

20.3.2023

Körperliche Aktivität bei M. Parkinson: „Hauptsache Bewegung!“

Die Autoren des Reviews werteten 156 randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) aus, die ein Bewegungsangebot mit keiner Bewegung oder mit anderen Bewegungsangeboten verglichen. Insgesamt wurden 7.939 Personen aus der ganzen Welt in die Übersichtsarbeit eingeschlossen. Damit wurde die Arbeit zum aktuell größten und umfassendsten systematischen Review über die Auswirkungen verschiedener Bewegungsangebote bei Patienten mit Morbus Parkinson. Die Auswertung der verfügbaren Evidenz aus RCTs ergab, dass strukturierte Bewegungsangebote - von Tanzen, Bewegung im Wasser (z. B. Gangtraining oder Wassergymnastik), Krafttraining und Ausdauertraining bis hin zu Tai Chi, Yoga und Physiotherapie - leichte bis starke Verbesserungen des Schweregrads von Bewegungssymptomen und der Lebensqualität bewirken.

Studienleiterin Prof. Dr. rer. nat. Elke Kalbe (Köln) sagt: „Parkinson kann zwar nicht geheilt, die Symptome können aber gelindert werden, wobei auch Physiotherapie oder andere Bewegungsangebote helfen können. Bislang war unklar, ob bestimmte Arten von Bewegung besser wirken als andere. Wir wollten herausfinden, welche Bewegungsangebote am besten geeignet sind, um den Schweregrad der Bewegungssymptome und die Lebensqualität zu verbessern.“

Verbesserungen bei den meisten Bewegungsangeboten

Das Durchschnittsalter der Studien-Teilnehmer lag zwischen 60 und 74 Jahren. Die meisten von ihnen waren leicht bis mittelschwer erkrankt und hatten keine schweren kognitiven Beeinträchtigungen. Die statistische Auswertung der Studienergebnisse ergab, dass den Teilnehmern die meisten Bewegungsangebote im Vergleich zu keiner Bewegung halfen.

Erstautor des Reviews Moritz Ernst (Köln) berichtet: „Wir beobachteten klinisch bedeutsame Verbesserungen im Schweregrad motorischer Symptome für die meisten Bewegungsangebote. Dazu gehörten Tanzen, Gang-, Gleichgewichts- und Funktionstraining, multimodales Training, also eine Kombination mehrerer Bewegungsformen, und Körper-Geist-Training wie z. B. Tai Chi oder Yoga.“ Ähnliche Verbesserungen beim Schweregrad der Bewegungssymptome erzielten Bewegung im Wasser, Krafttraining und Ausdauertraining. Aber: Die Datenlage reiche nicht aus, um das genaue Ausmaß der Symptomverbesserungen zu bestimmen. Somit sei auch nicht gesichert, inwieweit diese Verbesserungen klinisch bedeutsam seien.

„Was die Lebensqualität betrifft, beobachteten wir klinisch bedeutsame positive Effekte für Bewegung im Wasser und wahrscheinlich auch für andere Arten von Übungen, wie Ausdauertraining, Körper-Geist-Training, Gang-, Gleichgewichts- und Funktionstraining sowie multimodales Training. Auch hier reichte die Datenlage jedoch nicht, um das genaue Ausmaß der Verbesserungen zu bestimmen“, so Ernst weiter.

Kaum Unterschiede zwischen den verschiedenen Übungsarten

Die Autoren räumen ein, dass die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für die Ergebnisse in vielen Fällen nicht groß sei. Dies liege vor allem daran, dass viele Studien sehr klein waren und häufig nicht alle Informationen über den Schweregrad motorischer Symptome und die Lebensqualität aller Teilnehmer berichtet waren. In ihrem Fazit betonen die Autoren, dass die Daten dennoch darauf hinweisen, dass die meisten Bewegungsangebote zu bedeutenden Verbesserungen führen, und dass es dabei kaum Anzeichen von Unterschieden zwischen den verschiedenen Übungsarten gibt.

Kalbe weist darauf hin, dass die vorgelegten Ergebnisse nicht ausschließen, dass bestimmte motorische Symptome am wirksamsten durch speziell für Menschen mit Parkinson konzipierte Programme z. B. aus der Physiotherapie behandelt werden können.

Hinweis: Die seit 2020 abgelaufene und seit mehr als fünf Jahren nicht mehr aktualisierte S3-Leitlinie zum idiopathischen Parkinson-Syndrom (AWMF Registernr. 030-010) verwendet eine Definition von Physiotherapie, die auch sportliches Training umfasst. Ähnlich wie bei dem aktuellen Cochrane-Review werden aus den vorgelegten, oft signifikanten Wirksamkeitsevidenzen keine spezifischen Sportempfehlungen für den Versorgungsalltag formuliert, wodurch „Therapeuten „auf ein ‚Menü‘ klinisch geprüfter Techniken zugreifen und ein den Bedürfnissen, Interessen und Präferenzen des Betroffenen angepasstes Programm auswählen können.“

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