Die ethische und rechtliche Regulierung der Reproduktionsmedizin in Deutschland gilt seit Langem als reformbedürftig. Zentrales Problem ist die Diskrepanz zwischen dem rasanten medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt und einem normativen Rahmen, der im Wesentlichen auf Annahmen und technischen Standards der 1980er-Jahre beruht.
Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) erweist sich dabei nicht nur als medizinisch überholt, sondern auch als sozial dysfunktional, verfassungsrechtlich problematisch und ethisch inkonsistent, wie Prof. Dr. jur. Thomas Gutmann (Münster) ausführte.
Aus ethischer Perspektive bildet das Recht auf reproduktive Autonomie den normativen Ausgangspunkt. Dieses leitet sich aus der Menschenwürde (Art. 1 GG), dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) ab. Der Schutzbereich ist persönlich umfassend und steht verheirateten und unverheirateten Paaren, gleichgeschlechtlichen Paaren sowie auch alleinstehenden Personen zu.
Zahlreiche gesetzliche Verbote, etwa der Eizellspende oder des elektiven Single-Embryo-Transfers (eSET), lassen sich ethisch nur schwer rechtfertigen. Die vom Gesetzgeber angeführten Schutzargumente – insbesondere die Gefährdung des Kindeswohls oder die Vermeidung „gespaltener Elternschaft“ – werden durch empirische Studien und Metaanalysen nicht gestützt. Im Gegenteil zeigen entwicklungspsychologische Daten keine Hinweise auf erhöhte psychosoziale Risiken bei Kindern nach Eizellspende.
Hinzu tritt eine ethisch relevante Ungleichbehandlung der Geschlechter: Während unfruchtbare Männer durch Samenspende eine Familie gründen können, bleibt unfruchtbaren Frauen dieser Weg verwehrt. Insgesamt verdeutlicht die ethische Analyse, dass die gegenwärtige Rechtslage weder dem Stand der Wissenschaft noch den Grundprinzipien von Autonomie, Nichtschadensgebot und Gerechtigkeit gerecht wird. Der zunehmende Ruf nach einem modernen Fortpflanzungsmedizingesetz reflektiert daher nicht nur medizinische Notwendigkeiten, sondern auch einen ethischen Imperativ zur kohärenten, evidenzbasierten und grundrechtsorientierten Neuregelung der Reproduktionsmedizin in Deutschland.
Symposium „Fundamente Recht und Ethik“