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Datenschutz-Grundverordnung

Keine Patientendaten per Fax verschicken oder empfangen

Mit einem Telefaxgerät Patienteninformationen oder andere Gesundheitsdaten zu übermitteln, ist rechtswidrig. Darauf weist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen hin, wie es in einer Pressemitteilung der „Stiftung Gesundheit“ heißt.

Außerdem sei „zur Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten […] die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig“. Die Aufsichtsbehörde begründet ihren Hinweis mit dem mangelnden Schutzniveau von Faxsendungen beim Empfang, das dem Postkartenversand entspreche.
Grundsätzlich ist auf die Versendung von Patientendaten per Fax zu verzichten, betont auch die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ (u.a. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz). Viele Arztpraxen nutzen aus Gewohnheit noch Telefaxgeräte. „Das sollte sich schnellstmöglich ändern, weil bei einem Verstoß gegen den Datenschutzgrundsatz der Vertraulichkeit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vorsieht“, betont Thomas Brehm, Datenschutzbeauftragter der Stiftung Gesundheit.

Pressemitteilung Stiftung Gesundheit, Hamburg, September 2021

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