Die Erwartungen an KI im klinischen Einsatz sind hoch: Insgesamt 74 % halten KI für sinnvoll zur Einholung einer Zweitmeinung, 72 % für Unterstützung bei Diagnosen und Therapieempfehlungen. Für die Früherkennung von z. B. onkologischen Krankheiten sehen 64 % Potential, 59 % für die Analyse radiologischer Bildgebung. Auch organisatorische Anwendungen werden geschätzt (56 %), während 43 % spezifische medizinische Chatbots als hilfreich einordnen. Bedenken bestehen vor allem beim Datenmissbrauch (71 %) sowie beim Risiko reduzierter persönlicher Zuwendung (69 %). 56 % fürchten Fehlentscheidungen durch KI, 21 % die mangelnde Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen.
Parallel treibt die Digitalisierung des Gesundheitssystems die Nutzung patientennaher Anwendungen voran. 73 % der Smartphone-Nutzenden verwenden Gesundheits- oder Fitness-Apps, oft mit positiven Effekten: 64 % fühlen sich dadurch gesünder, 60 % bewegen sich mehr, 36 % berichten über Gewichtsreduktion. Gleichzeitig erleben 14 % durch solche Apps Druck.
Mit Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Opt-out-Verfahren haben rund 70 Mio. gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten; etwa 4 Mio. haben diese aktiv freigeschaltet. 62 % wünschen einen persönlichen digitalen Zugriff. Vorteile sehen viele in der verbesserten Datenverfügbarkeit (76 %), dem erleichterten Zugang zu Befunden (67 %) und der Reduktion von Doppeluntersuchungen (62 %). Herausforderungen bleiben bei digital weniger affinen Gruppen (63 %) sowie bei wahrgenommener Komplexität der ePA-Nutzung.
Schizophrenien gehören zu den besonders schweren psychischen Erkrankungen. Etwa 1 % der Bevölkerung erkrankt im Laufe des Lebens daran. Die Erkrankung geht mit erheblichem persönlichem Leid und einem hohen Risiko für soziale und berufliche Beeinträchtigungen einher; Menschen mit einer Schizophrenie sterben durchschnittlich 15-20 Jahre früher als die Allgemeinbevölkerung. Ohne eine Behandlung steigt das Risiko, dass Betroffene sich selbst gefährden und auch die Wahrscheinlichkeit für Gewalttaten ist erhöht – insbesondere, wenn zusätzlich Substanzen wie Alkohol oder Drogen konsumiert werden.
Individualisierte Pharmakotherapie
Während bislang im Zuge der medikamentösen Therapie eine Monotherapie empfohlen wurde, öffnet die neue Leitlinie nun in bestimmten Konstellationen, insbesondere bei schwierigen Behandlungsfällen, die Tür für Kombinationstherapien. Prof. Dr. Alkomiet Hasan, Leiter der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Universität Augsburg und Koordinator der neuen Leitlinie, erläutert: „Mit den neuen Empfehlungen erweitern wir die Behandlungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten, die auf eine Einzelmedikation nicht ausreichend ansprechen. Die Auswahl der Medikamente muss individuell erfolgen. Dabei müssen unbedingt die Nebenwirkungen berücksichtigt werden, denn diese sind häufig entscheidend dafür, ob eine Medikation auch langfristig eingenommen wird.“
Neue Psychotherapien
Die Leitlinie stärkt zudem den Stellenwert der Psychotherapie in der Behandlung der Schizophrenien. Neu aufgenommen wurden unter anderem traumafokussierte Verfahren, die Patientinnen und Patienten mit komorbider Posttraumatischer Belastungsstörung wirksam unterstützen können, sowie moderne Verfahren der achtsamkeitsbasierten Psychotherapie. Zudem wurden erstmalig digitale Ansätze wie die Avatar-Therapie zur Behandlung von auditiven Halluzinationen in die Empfehlungen aufgenommen, auch wenn die Evidenz hier noch begrenzt ist.
Den Menschen im Blick
Neben Psychotherapie und Pharmakotherapie betont die Leitlinie auch die Wichtigkeit psychosozialer Interventionen. Dazu zählen unter anderem Bewegungstherapien und die konsequente Einbindung der Angehörigen. „Entscheidend für eine wirksame Behandlung ist ein ganzheitlicher Behandlungsansatz. Die Kombination von Antipsychotika mit kognitiver Verhaltenstherapie und psychosozialen Verfahren ist nach aktuellem Stand der Forschung von zentraler Bedeutung. Auch die Förderung der somatischen Gesundheit muss unbedingt im Blick gehalten werden“, erklärt Hasan.
Die neue Leitlinie umfasst insgesamt 154 Empfehlungen zu Diagnostik und Behandlung. Vier Empfehlungen wurden neu hinzugefügt, 145 wurden nach Überprüfung aktualisiert. Die Leitlinie wurde im Zuge eines zweijährigen Konsensusprozesses unter Beteiligung von 41 Fachgesellschaften, Verbänden sowie Angehörigen- und Betroffenen-Organisationen erarbeitet. Es handelt sich um eine sogenannte Living Guideline, die künftig jährlich aktualisiert wird.
Die S3-Leitlinie Schizophrenie AWMF-Reg.-Nr. 038 - 009 steht online zur Verfügung unter https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-009
Hinweis: Die besondere Problematik des gleichzeitigen Drogen- oder Alkoholkonsums wird in der Leitlinie nicht mehr im Detail behandelt. Hierzu wird derzeit eine separate DGPPN-S3-Leitlinie erarbeitet, die voraussichtlich Ende des Jahres veröffentlicht wird.
Um ein tieferes Verständnis für die subjektiven Vorstellungsgründe von Hilfesuchenden zu gewinnen, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) gemeinsam mit zahlreichen Projektpartnern die derzeit deutschlandweit größte Patientenbefragung in bayerischen Notaufnahmen vorgenommen, deren Ergebnisse aktuell veröffentlicht worden sind.
Demnach schätzen sich 88 % der Befragten selbst als „dringlich“ oder sogar als „Notfall“ ein. Rund 63 % der Befragten hatten sich entweder selbst entschieden, die Notaufnahme aufzusuchen, oder waren von Freunden, Bekannten, Kollegen oder anderen nicht-medizinischen Stellen dazu angehalten worden. Nur etwa ein Fünftel (19,8 %) der Befragten war der Meinung, dass ihr Anliegen auch vertragsärztlich hätte behandelt werden können. Knapp 40 % der befragten Patientinnen und Patienten hatten vor der Konsultation der Notaufnahme versucht, eine haus- oder fachärztliche Praxis zu kontaktieren. Dabei wurden oftmals Terminprobleme bzw. Nichterreichbarkeit als Hürden genannt. Die Kontaktaufnahme war bei Hausarztpraxen in 87,5 % und bei Facharztpraxen in 73,2 % erfolgreich.
Ärztliche Bereitschaftsdienst
Die Servicenummer 116117 war 61,8 % der Befragten bekannt. Unbekannt war 34,8 % der Studienteilnehmenden, dass der Ärztliche Bereitschaftsdienst über diese Rufnummer zu erreichen ist, und in 76,8 %, dass Termine in Arztpraxen vermittelt werden können. Die telefonische Beratung unter der 116117 kannten 36,7 % der Befragten. Das Wissen um die Rufnummer variierte allerdings signifikant nach Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Migrationshintergrund und Online-Informationsverhalten. Rund ein Viertel der Befragten (23,7 %) zeigte sich offen, eine strukturierte digitale Selbsteinschätzung vorzunehmen. Rund 90 % davon hätten ein auf dieser Basis angebotenes Terminangebot in einer Praxis angenommen.
Zwischen subjektiver Dringlichkeit und strukturellen Hürden: Was die Befragten wirklich antreibt
„Die Studienergebnisse legen nahe, dass die wahrgenommene Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung und gesundheitsbezogenen Ängste eine große Rolle bei der subjektiven Dringlichkeitseinschätzung spielen. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit einer strukturierten Steuerung beim Zugang zur Notaufnahme. Denn nicht immer entspricht die subjektive Wahrnehmung der Hilfesuchenden der medizinischen Dringlichkeitsbewertung. Ein nicht unerheblicher Anteil der Hilfesuchenden kam auch nach einem vertragsärztlichen Kontakt in die Notaufnahme. Da ist oftmals der Wunsch nach spezialisierter Versorgung ein wesentliches Motiv, sich selbst in einer Notaufnahme vorzustellen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Dominik von Stillfried.
„Die Studie ist für die geplante Reform der Akut- und Notfallversorgung hoch aktuell. Die telefonischen und digitalen Angebote des Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigungen, also die Rufnummer 116117 und die entsprechende Webseite, können durch Terminvermittlung und Beratung einen wesentlichen Beitrag zur strukturierten Steuerung der Inanspruchnahme leisten, wenn klar ist, dass ein solcher Kontakt vor dem Aufsuchen einer Notaufnahme notwendig ist. Zudem zeigt die Studie, dass bei der Ausgestaltung der im Zuge der Notfallreform geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) sichergestellt werden muss, dass aus Sicht der Versicherten damit keine Überholspur für den Gang in eine Notaufnahme geschaffen wird“, so von Stillfried weiter.
Digitales Verfahren als Lösung?
Erfreulich sei das Ergebnis, dass rund ein Viertel der Patientinnen und Patienten in den bayrischen Notaufnahmen auch bereit wäre, die Dringlichkeit des eigenen Anliegens direkt in der Notaufnahme selbst mit Hilfe einer geeigneten Software strukturiert medizinisch einzuschätzen und ein mögliches Terminangebot einer geeigneten Praxis anzunehmen. „Ein solches digitales Verfahren könnte die Aufnahmetresen entlasten und mehr Zeit für die persönliche Betreuung hochdringlicher Notfälle schaffen. Im Erfolgsfall könnten möglicherweise auch jene Personengruppen erreicht werden, die sich in der Befragung noch unentschlossen gezeigt hatten. Deren Anteil lag bei 9,1 %. Deshalb sollten entsprechende Lösungen jetzt zügig erprobt werden. Auch das Zi fördert aktuell solche Studien. Allerdings könnten die Voraussetzungen dafür standortspezifisch unterschiedlich sein,“ ergänzte der Zi-Vorsitzende. In einer vergleichbaren
Befragung in Berliner Notaufnahmen war der Anteil derjenigen, die sich offen für eine digitale Selbsteinschätzung zeigten, deutlich höher.
Die Befragung wurde in 18 bayerischen Notaufnahmen durch eine standardisierte, querschnittlich angelegte Fragebogenerhebung vom 3. September bis 29. November 2024 vorgenommen. Im Erhebungszeitraum suchten insgesamt 34.572 Personen die beteiligten Notaufnahmen auf. Von diesen wurden 9.744 zur Teilnahme an der Befragung angesprochen. Insgesamt 7.527 Patienten erklärten sich bereit, an der Befragung teilzunehmen. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 77,2 %. 956 Personen wurden ausgeschlossen, weitere 297 konnten nicht erreicht werden. Darüber hinaus lehnten 964 Personen eine Teilnahme an der Befragung aktiv ab. Von der Notaufnahmegesamtpopulation konnten demnach 21,8 % im Zuge der Studie befragt werden.