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17.5.2022

Bakterielle Resistenzmechanismen

Kann Koffein Antibiotika-Wirkung abschwächen?

17.5.2022

Tabubruch bei Lifestyle-Medikamenten

Kassen übernehmen erstmals Raucherentwöhnung

17.5.2022

Rheuma

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10.10.2025

Kann Koffein Antibiotika-Wirkung abschwächen?

In einem systematischen Screening untersuchte ein Forscherteam wie 94 verschiedene Substanzen – darunter Antibiotika, verschreibungspflichtige Medikamente und Nahrungsmittelbestandteile – die Expression wichtiger Genregulatoren und Transportproteine des potenziell pathogenen Bakteriums E. coli beeinflussen. Transportproteine fungieren als Poren und Pumpen in der Bakterienhülle und steuern, welche Substanzen in die Zelle gelangen oder sie verlassen. Ein fein abgestimmtes Gleichgewicht dieser Mechanismen ist für das Überleben der Bakterien entscheidend.

Forscher beschreiben Phänomen als „antagonistische Interaktion“

„Unsere Daten zeigen, dass mehrere Substanzen die Genregulation in Bakterien subtil, aber systematisch beeinflussen können”, sagt Doktorand Christoph Binsfeld, Erstautor der Studie. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass selbst alltägliche Substanzen ohne direkte antimikrobielle Wirkung, z. B. koffeinhaltige Getränke, bestimmte Genregulatoren beeinflussen können, die Transportproteine steuern, und so verändern, was in die Bakterien eindringt und sie verlässt. „Koffein löst eine Kaskade von Ereignissen aus, die mit dem Genregulator Rob beginnt und in der Veränderung mehrerer Transportproteine in E. coli gipfelt, was wiederum zu einer verminderten Aufnahme von Antibiotika wie Ciprofloxacin führt“, erklärt Brochado. Das Ergebnis: Koffein schwächt die Wirkung dieses Antibiotikums – ein Phänomen, das die Forscher als „antagonistische Interaktion“ bezeichnen.

Diese abschwächende Wirkung bestimmter Antibiotika war bei Salmonella enterica, einem eng mit E. coli verwandten Erreger, nicht nachweisbar. Dies zeigt, dass selbst bei ähnlichen Bakterienarten gleiche Umweltreize zu unterschiedlichen Reaktionen führen können – möglicherweise aufgrund von Unterschieden in den Transportwegen oder deren Beitrag zur Antibiotikaaufnahme. Die Rektorin der Universität Tübingen, Prof. Dr. Dr. h.c. (Dōshisha) Karla Pollmann, betont: „Solche Grundlagenforschung zu den Auswirkungen von täglich konsumierten Substanzen unterstreicht die entscheidende Rolle der Wissenschaft für das Verständnis und die Lösung realer Probleme.“

Die in der Fachzeitschrift PLOS Biology veröffentlichte Studie leistet einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der sogenannten „Low-Level“-Antibiotikaresistenz, die nicht auf klassische Resistenzgene zurückzuführen ist, sondern auf Regulation und Umweltanpassung. Dies könnte Auswirkungen auf zukünftige Therapieansätze haben: Was während der Behandlung eingenommen wird und in welcher Menge - ob ein anderes Medikament oder ein Nahrungsmittelbestandteil – sollte stärker berücksichtigt werden.

10.10.2025

Kassen übernehmen erstmals Raucherentwöhnung

Mit diesem Beschluss wird erstmals das bisher strikte Verbot durchbrochen, Arzneimittel zur Raucherentwöhnung als Kassenleistung zu erstatten. Damit rückt eine Behandlung, die lange in die Kategorie „Lifestyle“ abgeschoben wurde, in den Rang einer ernstzunehmenden medizinischen Therapie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definierte im Mai diesen Jahres zudem, wann eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegt und welche Anforderungen Programme erfüllen müssen, damit sie als evidenzbasiert gelten. Den neuen Leistungsanspruch hatte der Gesetzgeber – als Ausnahme vom grundsätzlichen Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung – geschaffen. Dabei soll der G-BA festlegen, welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen verordnet werden können.

Prof. Dr. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Aktuell gibt es vier Wirkstoffe, die zur Raucherentwöhnung zugelassen sind. Es können aber nur Arzneimittel Kassenleistung werden, die nachweislich auch bei schwerer Tabakabhängigkeit helfen, denn nur für diese Patientengruppe hat der Gesetzgeber einen neuen Leistungsanspruch eröffnet. Dahingehende Studienergebnisse liegen für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin vor. Für die Wirkstoffe Bupropion und Cytisin wurden die erforderlichen Daten nicht vorgelegt, so dass der Nutzen der Arzneimitteltherapie bei schwerer Tabakabhängigkeit nicht beurteilt werden kann.“

Wann besteht eine schwere Tabakabhängigkeit?

Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung haben Versicherte mit einer schweren Tabakabhängigkeit. Ausgehend von der Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak; Abhängigkeitssyndrom“ muss von der Ärztin oder dem Arzt noch der Schweregrad festgestellt werden:

  • Der Schweregrad kann mit Hilfe des Fagerströmtests für Zigarettenabhängigkeit (FTZA, https://www.anbieter-raucherberatung.de/#fagerstroem) beurteilt werden. Der FTZA beruht auf der persönlichen Selbsteinschätzung der Raucherin oder des Rauchers. Ab einem Punktwert von 6 ist von einer schweren Abhängigkeit auszugehen.
  • Von einer schweren Tabakabhängigkeit ist auch auszugehen, wenn den Versicherten ein Tabakverzicht trotz bestehender Risikokonstellationen wie COPD/Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht gelingt.

Welche Arzneimittel können verordnet werden?

Als Kassenleistung können Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin oder Vareniclin verordnet werden. Nikotinhaltige Arzneimittel – auch als Nicotinersatztherapie bekannt – sollen körperliche Entzugserscheinungen lindern. Sie sind beispielsweise als Pflaster oder Kaugummi erhältlich. Der Wirkstoff Vareniclin verringert ebenfalls Entzugserscheinungen und unterstützt das Ziel, rauchfrei zu werden. Eine Kombination der Wirkstoffe ist weiterhin von der Verordnung ausgeschlossen.

Drei Monate nach Behandlungsbeginn prüft die Ärztin oder der Arzt, ob eine medikamentöse Unterstützung weiterhin notwendig ist. Wird die Raucherin oder der Raucher später rückfällig, besteht frühestens nach 3 Jahren erneut Anspruch.

Was gilt für die Programme zur Tabakentwöhnung?

Für evidenzbasierte Programme zur Tabakentwöhnung hat der G-BA im Wesentlichen die Kriterien der bestehenden Präventionsprogramme zugrunde gelegt (§ 20 Absatz 4 Nummer 1 SGB V). Auf Basis des aktuellen medizinischen Erkenntnisstandes muss beispielsweise Hintergrundwissen zum Rauchverhalten und zur Tabakentwöhnung vermittelt werden. Weitere Anforderungen betreffen die Methodik und Dauer des Programms sowie die Qualifikation der Kursleitung bei Präsenz- und Onlinekursen. Für digitale Programme sind Anforderungen definiert, die sowohl den Vorgaben für digitale Angebote zur Prävention als auch dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) entsprechen.

Präsenz- und Onlinekurse sowie digitale Programme der gesetzlichen Krankenkassen, die die Anforderungen erfüllen, sind im Verzeichnis der Zentralen Prüfstelle Prävention recherchierbar: DiGA zur Tabakentwöhnung werden für die Indikation des Abhängigkeitssyndroms (F17.2) auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet: DiGA-Verzeichnis (https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis). Sind DiGA dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen, mindestens für die Indikation F17.2 und auf Basis eines medizinischen Nutzennachweises nach § 139e Absatz 2 Satz 3 SGB V zugelassen, erfüllen sie die Anforderungen des G-BA.

9.10.2025

Fatigue ernst nehmen

Zum Auftakt des des Deutschen Rheumatologiekongresses 2025 Mitte September betont Prof Dr. med. Andreas Schwarting, DGRh-Kongresspräsident und Leiter des Schwerpunktes Rheumatologie und klinische Immunologie an der Universitätsmedizin Mainz: „Fatigue ist kein psychosomatisches Randthema, sondern ein zentrales Symptom rheumatischer Erkrankungen – das intensiver systematisch erforscht und behandelt werden muss“. Allein die Tatsache, dass die Erfassung der Fatigue durch subjektive Fragebögen erfolge und es noch keinen objektiven Test zur Diagnosesicherung gibt, verdeutliche die Komplexität der Symptomatik, so der Experte.

Entzündliche Prozesse im Gehirn

Neue Studien geben Hinweise auf mögliche Pathomechanismen, die zu Fatigue führen könnten. Bei Betroffenen wurden unter anderem entzündliche Prozesse im zentralen Nervensystem nachgewiesen. So zeigen sich Aktivierungen von Immunzellen des Gehirns, die Signalwege beeinflussen, die für Wachheit, Energiehaushalt und Motivation zuständig sind. Zudem verdichten sich Hinweise, dass Autoantikörper bei einigen Betroffenen die Blut-Hirn-Schranke überwinden und dort neuroinflammatorische Prozesse auslösen.

Zellenergie als Schlüssel zur Erschöpfung?

Auch der Energiestoffwechsel rückt in den Fokus: Fatigue könnte durch Störungen in den Mitochondrien mitverursacht sein. Studien haben gezeigt, dass mitochondriale Fehlfunktionen in Immunzellen bei Menschen mit Rheumatoider Arthritis mit Fatigue deutlich ausgeprägter sind als bei jenen ohne Fatigue. Diese Erkenntnisse könnten mittelfristig neue Therapieansätze eröffnen.

Therapien noch in der Entwicklung

Klinisch gibt es bislang keine gezielte Therapie gegen Fatigue. Kortison, Biologika oder Schmerzmittel lindern die Erschöpfung meist nur begrenzt. Erste Ansätze testen nun spezifische Antikörpertherapien, die Entzündungsprozesse im Gehirn dämpfen oder den Zellstoffwechsel stabilisieren sollen. Auch der Einsatz von Biomarkern zur personalisierten Steuerung der Therapie wird intensiv erforscht.

Schwarting fordert zudem, Fatigue systematisch in Diagnostik und Versorgung zu integrieren: „Wir brauchen eine multidimensionale Betrachtung, die Fatigue ebenso ernst nimmt wie Schmerzen oder Funktionseinschränkungen“, so Schwarting.

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