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17.5.2022

Humanes Beta-Herpesvirus 6

Alte DNA belegt 2.500-jährige Koevolution mit dem Menschen

17.5.2022

Sexualstraftaten

S1-Leitlinie „Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt“

17.5.2022

Arbeitsmedizin

Gesundheitsrisiken durch Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung?

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2.2.2026

Alte DNA belegt 2.500-jährige Koevolution mit dem Menschen

HHV-6B infiziert etwa 90 % aller Kinder im Alter von zwei Jahren und ist vor allem als Ursache der Roseola infantum – oder „sechsten Krankheit“ (Dreitagefieber) –  bekannt, der häufigsten Ursache für Fieberkrämpfe bei Kleinkindern. Zusammen mit seinem nahen Verwandten HHV-6A gehört es zu einer Gruppe weit verbreiteter humaner Herpesviren, die nach einer anfänglich milden Erkrankung in der frühen Kindheit typischerweise lebenslange, latente Infektionen auslösen. Was sie so außergewöhnlich macht, ist ihre Fähigkeit, sich in menschliche Chromosomen zu integrieren –  eine Eigenschaft, die es dem Virus ermöglicht, inaktiv zu bleiben und in seltenen Fällen als Teil des eigenen Genoms des Wirts vererbt zu werden. Solche vererbten Viruskopien kommen heute bei etwa einem Prozent der Menschen vor. Während frühere Studien die Hypothese aufgestellt hatten, dass diese Integrationen schon sehr alt sind, liefern die neuen Daten dieser Studie den ersten direkten genomischen Beweis dafür.

Wiederherstellung viraler DNA aus längst vergangenen Zeiten

Ein internationales Forschungsteam unter der Leitung der Universität Wien und der Universität Tartu (Estland) – in Zusammenarbeit mit der Universität Cambridge und dem University College London – untersuchte fast 4.000 menschliche Skelettproben aus archäologischen Stätten in ganz Europa. Elf alte Virusgenome wurden identifiziert und rekonstruiert – das älteste stammt von einem jungen Mädchen aus der Eisenzeit in Italien (1100-600 v. u. Z.). Die übrigen Individuen deckten einen weiten geographischen und zeitlichen Bereich ab: Beide HHV-Typen wurden im mittelalterlichen England, Belgien und Estland gefunden, während HHV-6B auch in Proben aus Italien und dem frühen historischen Russland auftrat. Mehrere der englischen Individuen trugen vererbte Formen von HHV-6B, was sie zu den frühesten bekannten Trägerinnen und Träger chromosomal integrierter humaner Herpesviren macht. Die belgische Fundstätte Sint-Truiden lieferte die größte Anzahl von Fällen, wobei beide Virusarten innerhalb derselben Population zirkulierten.

„Während HHV-6 fast 90 % der menschlichen Bevölkerung irgendwann in ihrem Leben infiziert, tragen nur etwa 1 % das von ihren Eltern vererbte Virus in allen Zellen ihres Körpers. Diese 1 % der Fälle sind diejenigen, die wir mit Hilfe von alter DNA am ehesten identifizieren können, was die Suche nach viralen Sequenzen ziemlich schwierig macht“, sagte die leitende Forscherin der Studie, Meriam Guellil vom Department für Evolutionäre Anthropologie an der Universität Wien. „Auf der Grundlage unserer Daten lässt sich die Evolution der Viren nun über mehr als 2.500 Jahre in Europa zurückverfolgen, wobei Genome aus dem 8. bis 6. Jahrhundert v. u. Z. bis heute verwendet wurden.“

Alte Integrationen, dauerhafte Folgen

Anhand der rekonstruierten Genome konnten die Forscherinnen und Forscher bestimmen, in welchem Chromosom sich die Viren integriert hatten. Vergleiche mit modernen Daten ergaben, dass einige Integrationen uralt sind und über Jahrtausende hinweg von Generation zu Generation weitergegeben wurden. Eine der beiden Virusarten (HHV-6A) scheint im Laufe der Zeit ihre Fähigkeit verloren zu haben, sich in die menschliche DNA zu integrieren – ein Beweis dafür, dass sich diese Viren während ihrer Koexistenz mit dem Menschenunterschiedlich entwickelt haben.

„Ist eine Kopie von HHV-6B im Genom vorhanden, kann das in Zusammenhang mit Angina pectoris und Herzerkrankungen stehen“, sagt Charlotte Houldcroft (Fachbereich Genetik, Universität Cambridge). „Wir wissen, dass diese vererbbaren Formen von HHV-6A und B heute in Großbritannien häufiger vorkommen als im übrigen Europa, und dies ist der erste Nachweis für alte Träger:innen aus Großbritannien.“

Ein neues Kapitel in der Evolution von Viren und Wirten

Die Entdeckung dieser alten HHV-6-Genome liefert den ersten zeitlich belegten Beweis für die langfristige Koevolution dieses Virus mit dem Menschen auf genomischer Ebene. Sie zeigt auch, wie alte DNA die langfristige Evolution von Infektionskrankheiten aufdecken kann – von kurzlebigen Infektionen im Kindesalter bis hin zu viralen Sequenzen, die Teil des menschlichen Genoms geworden sind. HHV-6A und HHV-6B, die erst in den 1980er Jahren entdeckt wurden, lassen sich nun bis in die Eisenzeit zurückverfolgen und liefern direkte genomische Beweise für eine alte, gemeinsame Geschichte von Viren und Menschen. „Moderne genetische Daten deuten darauf hin, dass sich HHV-6 seit unserer Migration aus Afrika zusammen mit den Menschen entwickelt haben könnte“, sagt Guellil. „Diese alten Genome liefern nun den ersten konkreten Beweis für ihre Präsenz in der fernen Vergangenheit der Menschheit.“

30.1.2026

S1-Leitlinie „Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt“

Die Empfehlungen dienen Ärztinnen, Ärzten und medizinischem Fachpersonal und liefern praxisorientierte Handlungsanleitungen für diese Bereiche:

  • Erstversorgung und Spurensicherung
  • infektiologische und gynäkologische Untersuchungen
  • psychosoziale Nachbetreuung

Die Handlungsempfehlungen und Hintergrundtexte wurden in einer repräsentativ zusammengesetzten Gruppe von Expertinnen und Experten aus Gynäkologie, Rechtsmedizin und Infektiologie sowie vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe im informellen Konsens auf der Basis der „DGGG-Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen mutmaßlich Stuprum-Betroffenen“ von 2022 erarbeitet.

Räumliche Trennung vom übrigen Klinikbetrieb empfohlen

Logistisch empfiehlt die Leitlinie eine räumliche Trennung der Versorgung von Frauen nach sexualisierter Gewalt vom übrigen Klinik- bzw. Ambulanzbetrieb. Die Atmosphäre sollte geschützt und möglichst ruhig sein. Das ärztliche Personal sollte für die Versorgung von Frauen nach sexualisierter Gewalt geschult sein. „Jede Frau, die sexualisierte Gewalt erlebt, hat Anspruch auf kompetente medizinische und psychologische Hilfe – unabhängig davon, ob sie eine Anzeige erstattet oder nicht“, betont der Leitlinienkoordinator Prof. Dr. med. Matthias David. Die Leitlinie empfiehlt deshalb auch eine vertrauliche Spurensicherung (VSS), die eine spätere Anzeige ermöglicht, ohne sofort die Polizei einzuschalten. Und weiter: „Es ist nicht Aufgabe des involvierten medizinischen Personals, den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Betroffene zum Tathergang zu bewerten. Die Glaubwürdigkeit von Betroffenen ist nicht in Zweifel zu ziehen. Bezüglich der Dokumentation ist eine sachlich-neutrale Darstellung des Geschilderten für ein juristisches Verfahren von großer Bedeutung.“

Würde und Sicherheit der Patientin in den Mittelpunkt stellen

Zentral für eine gute Versorgung in dieser hochgradig sensiblen Situation ist demnach außerdem eine traumainformierte Gesprächsführung, die den Betroffenen Kontrolle über den Untersuchungsprozess ermöglicht und ihre Würde und Sicherheit in den Mittelpunkt stellt. Traumainformiertes Vorgehen beinhalte ein Verständnis der tiefgreifenden neurologischen, biologischen, psychischen und sozialen Auswirkungen eines Traumas auf eine Person. Damit würden zwar keine traumabedingten Auswirkungen behandelt, das Vorgehen trage aber dazu bei, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen betroffene Frauen nach sexualisierter Gewalt beim Zugang zur Gesundheitsversorgung konfrontiert sein können, heißt es in der Leitlinie. Folgende Empfehlungen sind der Leitlinie zu entnehmen (Auswahl):

  1. die Anwesenheit einer weiblichen Drittperson ist anzustreben
  2. verschiedene Versorgungsoptionen sollen erläutert werden.
  3. eine Ablehnung, Unterbrechung und vorzeitige Beendigung der Anamnese und/oder Untersuchung soll dokumentiert werden.
  4. die an die Polizei/Rechtsmedizin ausgehändigten Dokumente und/oder Asservate sollen dokumentiert werden.
  5. ärztliches Personal soll sich mit den Regelungen der VSS im eigenen Bundesland vertraut machen.

Die Leitlinie gibt weitere detaillierte Fachempfehlungen zur Anamneseerhebung, zur medizinisch-forensischen Untersuchung, zur medizinischen Versorgung einschließlich Notfallverhütung, sexuell übertragbaren Infektionen, zur psychischen und psychosozialen Versorgung, zur Nachbetreuung.

Gesetzlicher Hintergrund: Entschädigungsansprüche verjähren nicht

Seit dem 01.01.2024 hat das Soziale Entschädigungsrecht (SEG) das Opferentschädigungsgesetz abgelöst. Das SEG ist im SGB XIV verankert und regelt die Entschädigung für Betroffene sexualisierter Gewalt. Ansprüche bestehen unabhängig von einer polizeilichen Anzeige oder einem Strafverfahren und verjähren nicht. Leistungen umfassen medizinische und psychotherapeutische Versorgung, Traumatherapien, Schädigungsrenten, Einmalzahlungen sowie Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung. Eine psychosoziale Prozessbegleitung wird ebenfalls finanziert. Die Antragsprüfung erfolgt sensibel, Beweismaterial wie ein ärztliches Gutachten kann hilfreich sein. Ziel ist, Betroffene zu entlasten, ihre Lebensqualität wiederherzustellen und langfristige Unterstützung zu bieten. Anträge sind bei den Versorgungsbehörden der Bundesländer zu stellen. Der Leitlinie zufolge besteht mit Blick auf die Vereinheitlichung der medizinisch-forensischen Versorgung in Deutschland aktuell noch Verbesserungsbedarf. Auch sei die Finanzierung der Versorgung noch nicht einheitlich geregelt. In den meisten Bundesländern gibt es demnach seitens der rechtsmedizinischen Institute und der Kliniken mit gynäkologischen Abteilungen Angebote zur vertraulichen Spurensicherung (VSS) nach Gewalt. Möglichkeit der Lagerung stehen in den jeweiligen rechtsmedizinischen Instituten zur Verfügung.

Bundesweites Hilfetelefon

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist rund um die Uhr unter der Nummer 116 016 kostenlos, anonym und über die Internetseite auch mit Gebärdendolmetschung erreichbar (www.hilfetelefon.de). Auch eine Chat- oder E-Mail-Beratung ist möglich. Das Hilfetelefon arbeitet mit Dolmetscherinnen, so dass eine telefonische Beratung auch in den Sprachen Türkisch, Polnisch, Russisch, Englisch, Ukrainisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Serbokroatisch, Bulgarisch, Rumänisch, Persisch, Vietnamesisch, Mandarin und Arabisch möglich ist.

30.1.2026

Gesundheitsrisiken durch Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung?

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, einschlägige Normen und Regelwerke, wie die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung einzuhalten. Darin sind klare Anforderungen an Raumakustik, Nachhallzeiten und maximale Lautstärken am Arbeitsplatz enthalten. So empfiehlt die Technische Regel für Arbeitsstätten für das Thema Lärm (ASR A3.7) bei Konferenzräumen und Großraumbüros Höchstwerte von 35 bis 45 Dezibel – das noch etwas leiser als ein normales Gespräch. Vor allem geht es dabei um die bauliche Gestaltung. „Büros und andere Räume sollten so gestaltet sein, dass konzentriertes Arbeiten im Normalbetrieb auch ohne Gehörschutz möglich ist“, rät .André Siegl, Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim TÜV-Verband.

Alles für die Konzentration: Vorteile und Nachteile abwägen

Allerdings empfinden viele Beschäftigte die Geräuschkulisse in Mehrpersonen- oder Großraumbüros als störend. Optisch ähneln Noise-Cancelling-Kopfhörer als Over-Ear-Variante den unter die EU-Verordnung für Persönliche Schutzausrüstungen fallenden Kapselgehörschützern, wie diese zum Beispiel im Straßenbau eingesetzt werden. Noise-Cancelling-Kopfhörer sind jedoch keine Schutzausrüstung. Noise-Cancelling-Kopfhörer können das subjektive Wohlbefinden steigern, indem sie irrelevante Gespräche oder das Tastaturklappern des Nachbarn ausblenden. Studien zufolge können sie helfen, sich besser zu konzentrieren – aber eben nur, solange man nicht unbewusst die Lautstärke hochdreht und damit die Dezibel-Empfehlungen der Technischen Regel deutlich überschreitet. Gerade bei Dauernutzung kann die Geräuschunterdrückung bei manchen Menschen Schwindel, Druckgefühl oder leichte Übelkeit auslösen. „Noise Cancelling ist nicht per se gesundheitsschädlich. Es geht darum, die Technik sinnvoll und sicher einzusetzen. Unternehmen sollten Mitarbeitende über Risiken aufklären“, sagt Siegl. „Lärmschutz ist keine Kür, sondern eine Voraussetzung für produktive, gesunde Arbeit - besonders in Zeiten von hybriden Teams und Dauer-Videokonferenzen.“

Entscheidend ist, dass Musik oder Geräusche nicht zu laut ausgespielt werden. Funktionen wie eine elektronische Lautstärkebegrenzung (Automatic Volume Limiter System) sind in vielen Kopfhörer-Modellen integriert oder können über mobile Endgeräte wie Smartphones eingestellt werden. Neben den Auswirkungen auf das Hörvermögen gibt es erste Berichte darüber, dass bei einer dauerhaften Verwendung von Noise-Cancelling das Gehirn die Möglichkeit verliert, zwischen verschiedenen Geräuschen zu unterscheiden und diese nach ihrer Relevanz richtig einzuordnen. Auch ist die Gefahr der sozialen Isolation zu bedenken, wenn pausenlos abschottende Kopfhörer getragen werden. „Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen bleibt wichtig“, sagt Siegl. Fast alle Modelle bieten einen Transparenzmodus, bei dem man zumindest abgeschwächt auch noch Umgebungsgeräusche wahrnimmt. Siegl: „Wichtig: Unsere Ohren und auch unser Geist brauchen Pausen. Man sollte die Kopfhörer in jedem Fall regelmäßig absetzen.“ Faustregel: Jede Stunde für fünf bis zehn Minuten auf die Kopfhörer verzichten.

Organisatorische Maßnahmen: Hilfe vom Sicherheitsbeauftragten

Eine Möglichkeit für Arbeitgeber, den Trend zu begleiten, ist das Angebot von regelmäßigen Hörtests. „Während Sehtests in einigen Arbeitsstätten vielfach verpflichtend sind, werden Hörtests oft vernachlässigt“, sagt Siegl. Dabei können zu hohe Wiedergabepegel zu Tinnitus oder dauerhaften Hörschäden führen. Auch bauliche und organisatorische Maßnahmen können dazu beitragen, mehr Ruhe zu schaffen für konzentrationsintensive Tätigkeiten. Mit Meeting-Zonen, die mit schallabsorbierenden Wandelementen wie Filz oder Akustikpaneelen ausgestattet sind, oder schallgedämmten „Telefonzellen“ für Telefonate oder Videokonferenzen lassen sich Büros in Sachen Umgebungston verbessern. Ein weiteres technisches Hilfsmittel ist die sogenannte Sound-Maskierung: Dabei wird ein leiser, als angenehm empfundener Ton dauerhaft ausgestrahlt, der laute Störgeräusche wie Gesprächsfetzen überlagert und ummantelt.

Aufs Ohr oder ins Ohr - verschiedene Kopfhörer-Optionen

Bei der Wahl des richtigen Kopfhörers haben Nutzer verschiedene Optionen. Over-Ear-Kopfhörer unterdrücken in der Regel die Außengeräusche am effektivsten, da sie am meisten Platz für die Mikrofone bieten, die für die aktive Geräuschunterdrückung eingesetzt werden. Zudem schirmen sie passiv die Außengeräusche ab, weil sie die Ohrmuschel umschließen. Kompakte In-Ear-Kopfhörer, die direkt im Gehörgang sitzen, gelten als besonders praktisch und transportabel auch dank ihrer mitgelieferten Ladehülle. Ein guter Kompromiss aus Funktion und Kompaktheit sind On-Ear-Kopfhörer, die gepolstert auf dem Ohr liegen.

Den Fokus finden: mit Musik oder auch Rauschen

Auch die Frage, welchen Sound man sich zur besseren Konzentration gönnt, ist Geschmackssache. Viele Menschen schwören auf klassische Musik und Klavierklänge, andere auf elektronische Lounge- und Chill-Out-Songs. „In aller Regel sind reine Instrumentalstücke besser geeignet als Musik mit Gesangseinlagen“, sagt Siegl. Die gängigen Streamingdienste haben Playlists zusammengestellt namens „Deep Focus“ oder „Maximale Konzentration“. Eine Alternative ist das „weiße Rauschen“ – ein monotones Hintergrundgeräusch, das verschiedene Frequenzen abdeckt und erwiesenermaßen beruhigend wirkt. Auch abgewandelte Frequenzen, oft farblich benannt, haben Soundtüftler kreiert. In etwas tieferer Frequenz wirkt das „Braune Rauschen“ ebenfalls stressabbauend und konzentrationsfördernd. In Apps und auch über Smartphone-Einstellungen lässt sich Rauschen, alternativ auch Regenprasseln oder Ozeanbrandung problemlos und kostenlos erzeugen und auf die Kopfhörer legen. Manches Rauschen soll die Agilität anregen, anderes Rauschen kann sogar in den Schlaf wiegen.

Audiologische Risiken: Eine dauerhafte, zu laute Beschallung über Kopfhörer - oft unbewusst aufgrund der Stille durch ANC - kann zu irreversiblen Lärmschwerhörigkeit, Tinnitus und weiteren Hörschäden führen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten empfiehlt maximal 35-45 dB(A).

Neurologische & vestibuläre Effekte: Bei manchen Personen kann die aktive Geräuschunterdrückung (ANC) bei Dauernutzung Schwindel, Druckgefühl im Ohr und leichte Übelkeit auslösen. Erste Berichte deuten zudem auf eine mögliche Beeinträchtigung der auditiven Filter- und Differenzierungsfähigkeit des Gehirns bei dauerhaftem ANC-Gebrauch hin.

Risiko der sozialen Isolation & psychischer Stress: Das permanente Tragen abschottender Kopfhörer kann zur sozialen Isolation am Arbeitsplatz beitragen und wichtige Kommunikation unterbrechen, was langfristig psychosoziale Belastungen fördern kann.

Präventive Nutzungsempfehlung: Zur Prävention wird die regelmäßige akustische Erholung dringend empfohlen (Faustregel: Kopfhörer stündlich für 5-10 Minuten absetzen). Zudem sollten elektronische Lautstärkebegrenzungen (Volume Limiter) aktiviert werden, um die Dezibel-Exposition zu kontrollieren.

Diagnostische & arbeitsmedizinische Maßnahmen: Regelmäßige Hörtests am Arbeitsplatz werden als wichtige präventivmedizinische Maßnahme eingestuft, werden aber oft vernachlässigt. Zudem ist zu betonen, dass ANC-Kopfhörer keine zertifizierte Persönliche Schutzausrüstung (PSE) sind und bauliche Lärmschutzmaßnahmen des Arbeitgebers nicht ersetzen können.

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