Dabei ist ein Großteil neurologischer Krankheiten auf beinflussbare Risikofaktoren zurückzuführen, strukturierte Präventionsmaßnahmen könnten die steigenden Erkrankungsraten also nachhaltig senken – und damit perspektivisch auch die Gesundheitsausgaben. Nun braucht es den politischen Willen, die Empfehlungen der WHO konsequent umzusetzen, stellt die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) fest.
In ihrem Report macht die Weltgesundheitsbehörde WHO eindringlich auf neurologische Krankheiten als ein globales Gesundheitsproblem aufmerksam. Über 40 % der Weltbevölkerung leben mit einer neurologischen Erkrankung, z. T. mit massiven Einschränkungen der Lebensqualität und der gesellschaftlichen Teilhabe. Zu den neurologischen Erkrankungen, die laut WHO mit der höchsten Krankheitslast durch Behinderung oder vorzeitigen Tod („Disability-adjusted life years“ - DALY), verbunden sind und in Deutschland eine hohe Relevanz haben, zählen u. a. Schlaganfall, Migräne, Alzheimer-Krankheit und andere Demenzerkrankungen, diabetische Neuropathie und idiopathische Epilepsie.
Neben dem persönlichen Leid bringen neurologische Erkrankungen erhebliche soziale und wirtschaftliche Belastungen mit sich, denn viele Betroffene sind nur eingeschränkt arbeitsfähig, viele sind auf Pflege angewiesen und die Kosten für moderne Therapien belasten die Gesundheitssysteme erheblich.
Neurologische Krankheiten nehmen zu
Die WHO hat Strategien erarbeitet, um die Versorgung und Lebensqualität von Menschen mit neurologischen Krankheiten nachhaltig zu verbessern und die Prävention neurologischer Krankheiten zu stärken. Um das umzusetzen, hat sie im Jahr 2022 zehn Einzelziele formuliert, die möglichst alle Länder innerhalb der nächsten 10 Jahre umsetzen sollen. Sie umfassen die Bereiche Versorgung, Forschung, aber auch Information der Bevölkerung und Kampagnenarbeit. Im „Global Status Report on Neurology“ wird turnusmäßig der Status quo der Zielerreichung dokumentiert.
„Es ist ein wichtiger Schritt, dass die WHO die Prävention neurologischer Erkrankungen zu einem politischen Handlungsfeld erklärt hat, und wir hoffen, dass auch die deutsche Gesundheitspolitik dieses Thema priorisieren und gemeinsam mit uns Strategien für Deutschland erarbeiten wird, um die neurologische Krankheitslast zu senken“, erklärt Prof. Dr. med. Peter Berlit, DGN-Generalsekretär. „Denn neurologische Erkrankungen sind nicht nur häufig, sie nehmen auch kontinuierlich zu, und zwar in einem höheren Ausmaß als es allein der demographische Wandel erklären kann.“
Während in Ländern des globalen Südens der flächendeckende Zugang zu einer neurologischen Versorgung die größte gesundheitspolitische Herausforderung darstellt, sei Deutschland diesbezüglich im internationalen Vergleich gut aufgestellt, auch wenn Betroffene oft länger auf einen Facharzttermin warten müssen. Aber die Qualität der Versorgung sei sehr hoch, die Patientinnen und Patienten würden in Deutschland nach höchstem medizinischen Standard therapiert.
Nachholbedarf bei der Prävention
Einen großen Nachholbedarf sieht die DGN hingegen beim Thema Prävention: „Fast die Hälfte aller Demenzen und zwei Drittel aller Schlaganfälle wären vermeidbar – doch darüber wird in Deutschland kaum aufgeklärt, noch wird eine gesundheitsbewusste und damit präventive Lebensweise incentiviert“, erklärt DGN-Präsidentin Prof. Dr. med. Daniela Berg. Dabei lautet eines der zehn von der WHO formulierten Ziele, dass 80 % der Länder bis 2031 mindestens ein funktionierendes sektorenübergreifendes Programm zur Förderung der Gehirngesundheit und zur Prävention neurologischer Erkrankungen anbieten sollen. Bisher fehlt allerdings ein solches Programm in Deutschland, es gibt auch keinen das Spektrum der neurologische Erkrankungen umfassenden Nationalen Strategieplan.
„Jedes Jahr erleiden 270.000 Menschen einen Schlaganfall und 360.000 erkranken neu an einer Demenz. Hinzu kommt die zunehmende Zahl von Parkinson-, MS- und ALS-Betroffenen sowie die vielen Menschen, die mit einer Epilepsie, neuropathischen Schmerzen und anderen neurologischen Erkrankungen leben. Neurologische Krankheiten sind also allgegenwärtig und das macht deutlich, wie dringend wir strukturierte Präventionsprogramme benötigen. Wir suchen nun intensiv das Gespräch mit der Politik, um auch in Deutschland die von der WHO gesteckten und in vielen anderen Ländern schon angegangenen und z. T. realisierten Ziele zeitnah umsetzen zu können“, so Berg.
Neue Therapieansätze, darunter die Blockierung des Resistenzfaktors GDF-15, mRNA-basierte Immunstrategien und die gezielte Hemmung des Checkpoints VISTA, beruhen auf klar nachvollziehbaren biologischen Mechanismen und zeigen in frühen klinischen Studien Anzeichen eines erneuten Therapieansprechens bei stark vorbehandelten Personen – wie jetzt bei dem ESMO-Kongress deutlich wurde.
Die Resistenz gegen ICIs bleibt trotz erheblicher Fortschritte eine der größten Herausforderungen der modernen Onkologie. Eine Re-Challenge mit Immun-Checkpoint-Inhibitoren nach vorangegangener Therapie führt laut einer aktuellen systematischen Übersichtsarbeit (Cancer Med. 2024;13:e70324) nur selten zu relevanten Erfolgen (objektive Ansprechrate 19,4 %, Krankheitskontrolle 54,8 %). Umso interessanter sind Strategien, die gezielt in Resistenzmechanismen eingreifen und eine Wiederherstellung der Immunantwort ermöglichen sollen.
Blockierung des Wachstums- und Differenzierungsfaktors 15
Ein Beispiel ist die Blockierung des Wachstums- und Differenzierungsfaktors 15 (GDF-15), der die Infiltration von T-Zellen in das Tumormikromilieu hemmt und damit zur ICI-Resistenz beiträgt. In der ersten klinischen Studie mit dem neutralisierenden Anti-GDF-15-Antikörper Visugromab (GDFATHER-01, Phase I/IIa) zeigten Personen mit fortgeschrittenen, gegenüber Anti-PD-(L)1 refraktären Tumoren in Kombination mit Nivolumab ein tiefes und anhaltendes Ansprechen (Nature 2025;637:1218-1227). Eine beim ESMO-Kongress präsentierte Langzeit-Follow-up-Analyse an 77 stark vorbehandelten Patienten mit NSCLC, Urothel- und hepatozellulärem Karzinom berichtete über ein bestätigtes komplettes oder metabolisches Ansprechen bei 61,5 % (8 von 13 Patienten) (Abstract 1513O). Angesichts der kleinen Kohorte sind die Daten explorativ, aber bemerkenswert: Die mediane Ansprechdauer betrug 32,2 Monate bei NSCLC, 28,8 bei UC und 19,4 bei HCC.
mRNA-basierte Therapie mRNA-4359
Auch die mRNA-basierte Therapie mRNA-4359, die Sequenzen für PD-L1 und IDO1 kodiert, soll eine T-Zell-Antwort gegen Tumor- und immunsuppressive Zellen auslösen. Beim ESMO-Kongress wurden Ergebnisse einer Kohorte von Patienten bzw. Patientinnen mit rezidiviert-refraktärem Melanom vorgestellt, die nach mehreren ICI-Linien mit mRNA-4359 plus Pembrolizumab behandelt wurden (Abstract 1515MO). Die Behandlung zeigte ein günstiges Sicherheitsprofil (überwiegend Nebenwirkungen Grad 1/2) und ein Ansprechen bei 67 % (6 von 9 Patienten) – bemerkenswert, da alle Responder vor Behandlungsbeginn einen PD-L1-Tumoranteil von ≤ 1 % aufwiesen. Obwohl die Patientenzahl klein und der PD-L1-Status als Biomarker limitiert ist, deutet der Befund auf eine mögliche Reaktivierung der Immunantwort selbst bei PD-L1-niedriger Expression hin.
Hemmung von VISTA
Ein dritter Ansatz ist die Hemmung von VISTA (V-Domains Immunoglobulin Suppressor of T-cell Activation), einem inhibitorischen T-Zell-Checkpoint, der zur ICI-Resistenz beitragen kann. In einer frühen Studie mit dem selektiven Antikörper Solnerstotug plus Cemiplimab zeigte sich bei 35 Patienten und Patientinnen mit fortgeschrittenen soliden Tumoren eine objektive Ansprechrate von 14 % (1 CR, 4 PR) (Abstract 1521MO). Nach 6 Monaten lag die progressionsfreie Überlebensrate bei 37 %, ohne therapiebedingte Abbrüche. Die Abwesenheit dosislimitierender Nebenwirkungen wie Zytokin-Freisetzungssyndrom, die bei anderen Anti-VISTA-Antikörpern beobachtet wurden (Nat Commun 2024;15:2917), ist ein zusätzlicher Hinweis auf ein günstiges Sicherheitsprofil.
Insgesamt deuten die präsentierten Daten darauf hin, dass die frühe Forschung bei ICI-resistenten Tumoren in die richtige Richtung geht. Jede der drei Strategien ist biologisch plausibel begründet und zeigt erste Signale für klinischen Nutzen – bei guter Verträglichkeit und besserem Outcome, als es von einer erneuten ICI-Monotherapie zu erwarten wäre. Damit eröffnen sich neue Optionen für eine längerfristige Krankheitskontrolle bei Patienten und Patientinnen mit erschöpften Therapiealternativen.
Betroffen waren überwiegend Männer (61 % beziehungsweise 44.000). Drei Viertel (75 % oder 54.000) aller Personen ohne einen entsprechenden Schutz waren Nichterwerbstätige wie Rentnerinnen und Rentner oder Studierende ab dem 26. Lebensjahr. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland.
Weitere 198.000 Menschen waren zwar nicht krankenversichert, hatten aber dennoch einen Anspruch auf Krankenversorgung. Dazu können beispielsweise Asylsuchende, Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, sowie freiwillige Wehrdienstleistende gehören.
Familienangehörige etwas häufiger privat mitversichert
Jede neunte Person (11 %) in Deutschland war im Jahr 2023 privat krankenversichert. Das waren gut 9,0 Millionen Menschen, darunter knapp 2,4 Millionen Familienversicherte. Demgegenüber waren 89 % beziehungsweise 73,3 Millionen Menschen gesetzlich versichert, darunter 16,8 Millionen als familienversicherte Angehörige. Familienangehörige werden im Vergleich zu Versicherten insgesamt etwas häufiger privat mitversichert als gesetzlich: Bei ihnen betrug der Anteil der privat Versicherten 12 %.
Knapp 5,1 Millionen Menschen waren freiwillig gesetzlich versichert – das betrifft zum Beispiel Selbstständige oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie machten 7 % der gesetzlich Versicherten aus.
Hintergrund: Es handelt sich um Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik, bei der rund 1 % der Bevölkerung zu seinen Lebensbedingungen befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten.
Die Erhebung erstreckt sich auf die gesamte Wohnbevölkerung in Deutschland. Dazu gehören alle Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften am Haupt- und Nebenwohnsitz. Wohnungslose, Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie ausländischer diplomatischer Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden nicht erfasst. Einen Anspruch auf Krankenversorgung haben beispielsweise Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Asylsuchende, Empfängerinnen und Empfänger von Kriegsrente oder von Unterhaltshilfe aus dem Lastenausgleich. Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter haben zudem einen Anspruch auf Krankenversorgung im Rahmen der Beihilfe, Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Heilfürsorge sowie freiwillige Wehrdienstleistende. Darüber hinaus besteht ein Anspruch im Rahmen der Freien Heilfürsorge der Polizei und Bundeswehr.
Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus dem nur vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Krankenversicherungen, das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Jahren sind daher nur sehr eingeschränkt möglich
Ab der Veröffentlichung der Endergebnisse 2023 des Mikrozensus erfolgt die Hochrechnung anhand von Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022. Einen Überblick über die Auswirkungen auf die Ergebnisse durch die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 und die Umstellung auf den Zensus 2022 bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.