Ausnahmeregelungen kennen
Privatarzt und Krankenkasse – Vergütung nur im Notfall?
Das geltende Sozialrecht erlaubt nur Vertragsärzten mit „Kassensitz“, zulasten von Krankenkassen abzurechnen. Sollte sich allerdings ein Kassenpatient im Notfall an einen Privatarzt wenden, muss die Kasse dafür aufkommen. Wann diese ...