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Psychotherapie

Systemische Therapie als Kassenleistung für Kinder und Jugendliche

20.2.2024

Für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen steht künftig auch die Systemische Therapie als Kassenleistung zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu am 18. Januar 2024 die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen.

In der vertragsärztlichen Versorgung können künftig nicht mehr ausschließlich Erwachsene die Systemische Therapie in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Abrechnung der neuen Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Neben den bestehenden Psychotherapieverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie kann Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen für alle in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen angewendet werden.

Für Erwachsene wurde die Systemische Therapie bereits Anfang 2020 in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen. Systemischen Therapeutinnen und Therapeuten für Kinder und Jugendliche stehen dieselben Therapiebausteine der Psychotherapie-Richtlinie wie bei den bestehenden Verfahren dieser Altersgruppe zur Verfügung. So gelten identische Vorgaben hinsichtlich Anzeige-, Antrags- und Gutachterpflicht. Das Stundenkontingent entspricht dem der Systemischen Therapie bei Erwachsenen.

Voraussetzungen für die Abrechnungsgenehmigung

Damit die KVen Abrechnungsgenehmigungen für die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche erteilen können, muss zunächst die Psychotherapie-Vereinbarung angepasst werden. Zudem müssen die Regelungen für das Ausschreibungs- und Bestellungsverfahren der Gutachter getroffen werden.

Abzuwarten ist zudem die Nichtbeanstandung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Dann hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen.

„Sehr gute Nachricht für Kinder, Jugendliche und deren Familien“

Die beiden systemischen Fachverbände Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und Systemische Gesellschaft (SG) sowie der Verbund für systemische Psychotherapie (VfSP) als berufspolitische Vertretung, haben sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass gesetzlich Versicherte die Möglichkeit einer solidarfinanzierten Systemischen Therapie erhalten. Ein besonderes Anliegen sind ihnen dabei die Kinder und Jugendlichen. „Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wurde in den letzten Jahren, unter anderem durch die Pandemie, auf eine harte Probe gestellt. Dass sich das Versorgungsangebot nun um den systemischen Ansatz erweitert, ist eine sehr gute Nachricht für Kinder, Jugendliche und deren Familien“, sagt Prof. Dr. rer. medic. Enno Hermans (Essen), Vorsitzender des VfSP.

Hintergrund: Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Das Vorgehen in dieser Psychotherapie berücksichtigt insbesondere die Veränderung sozialer Interaktionen. Daher kann die Systemische Therapie auch im sogenannten Mehrpersonensetting angewendet werden. Hier kommen Spezifika dieses Psychotherapieverfahrens zum Tragen: Für die Erkrankung bedeutsame Beziehungen und Interaktionen, zum Beispiel zwischen einer Patientin oder einem Patienten und dem Familiensystem, können in diesem Setting besprochen und verändert werden.

Pressemitteilung „Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche wird Kassenleistung“. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Berlin, 18.1.2024 (https://www.kbv.de/html/1150_67519.php).

Pressemitteilung „Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche wird Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen“. Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), Systemische Gesellschaft (SG), Verbund für systemische Psychotherapie (VfSP), Berlin/Köln, 18.1.2024 (https://www.dgsf.org/presse/pressemitteilungen/systemische-therapie-fuer-kinder-und-jugendliche-wird-leistung-der-gesetzlichen-krankenversicherungen).

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