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BMG-Gutachten

Vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt

Eine Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt fest, dass die Analyse der Leistungsdaten aller deutschen Krankenhäuser zeige, dass trotz der Aufforderung der Bundesregierung im Frühjahr 2020, planbare Leistungen zu verschieben, die stationäre Versorgung in Deutschland im ersten Pandemiejahr 2020 flächendeckend gewährleistet werden konnte. Nach einem Rückgang der Krankenhausfälle im Frühjahr um ca. 30%, wurden auf Jahressicht im Bereich der allgemeinen Krankenhäuser 13% und im Bereich der psychiatrischen Kliniken 11% weniger Fälle als im Vorjahr versorgt. Im Jahresdurchschnitt waren 4% aller Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt.

Grundlage dieser Bewertung ist eine „Analyse zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise, Ergebnisse für den Zeitraum Januar bis Dezember 2020“, die das BMG an ein Projektteam unter Prof. Dr. Boris Augurzky (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, RWI) und Prof. Dr. Reinhard Busse (Technische Universität Berlin) an das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und die Technische Universität Berlin vergeben hatte, und die am 30. April 2021 veröffentlicht wurde. In der BMG-Pressemitteilung heißt es weiter, dass der Bund im Jahr 2020 10,2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt hat, um ausreichende Kapazitäten für die Versorgung von Corona-Patienten zu gewährleisten. Damit wurden gemäß Gutachten für die Krankenhäuser Erlösverluste vermieden. Darüber hinaus zeigt die Analyse deutlich, so das BMG, dass die durch den Beirat im Frühsommer empfohlene Anpassung, die Freihaltepauschale nach der Krankheitsschwere und der Verweildauer der Patienten und damit orientiert an den durchschnittlichen DRG-Erlösen pro Behandlungstag zu differenzieren, die Zielgenauigkeit der Maßnahme verbessert hat. Die feingranulare Untersuchung bietet insbesondere der Versorgungsforschung und den Anbietern stationärer Krankenhausleistungen weitreichende Einsichten. Sie klärt naturgemäß nicht die Frage nach dem enormen Widerspruch zwischen medial vermittelter Intensivbettenbelegung durch Corona und der in dem vorgelegten Gutachten beschriebenen klinischen Realität 2020.

Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium, Berlin, April 2021

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