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COVID-19

Beträchtlicher Zusatznutzen von Remdesivir bei moderater Erkrankung

Das Nukleosidanalogon Remdesivir ist in Europa seit Juli 2020 bedingt zur Behandlung der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) bei Erwachsenen und Jugendlichen ab zwölf Jahren mit einer Lungenentzündung, die zusätzlich Sauerstoff, aber keine invasive Beatmung benötigen, zugelassen. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) jetzt untersucht, ob der ursprünglich zur Behandlung von Ebolaviren entwickelte Wirkstoff diesen Betroffenen einen Zusatznutzen bietet gegenüber der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegten „Therapie nach Maßgabe der Ärztin bzw. des Arztes“. Das IQWiG kommt zu dem Schluss, dass es bei moderat an COVID-19 erkrankten Erwachsenen mit einer Pneumonie, die bei Therapiebeginn „nur“ eine Low-Flow-Sauerstofftherapie erhielten, einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Remdesivir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie gibt. Sie erholen sich schneller und das Risiko, zu versterben, sinkt. Für schwerer an COVID-19 erkrankte Erwachsene mit einer Pneumonie, die zu Therapiebeginn bereits mit einer High-Flow-Sauerstofftherapie oder einer anderen nicht invasiven Beatmung versorgt werden mussten, ist ein Zusatznutzen hingegen nicht belegt. Für an COVID-19 erkrankte Jugendliche lagen keine Studiendaten vor. Wegen fehlender Übertragung der Erwachsenenergebnisse ist ein Zusatznutzen für diese Gruppe nicht belegt.
„Selten stand ein neuer Wirkstoff so sehr im Fokus der weltweiten Öffentlichkeit wie Remdesivir zu Beginn der COVID-19-Pandemie“, sagt Thomas Kaiser, Leiter des IQWiG-Ressorts Arzneimittelbewertung. „Heute, ziemlich exakt ein Jahr nachdem die Europäische Kommission eine bedingte Marktzulassung erteilt hat, wissen wir: COVID-19-Erkrankte mit Lungenentzündung, die zu Therapiebeginn lediglich eine Low-Flow-Sauerstofftherapie benötigen, profitieren beträchtlich von der Behandlung mit Remdesivir. Sind die Patientinnen und Patienten bereits schwerer erkrankt, profitieren sie hingegen nicht. Entscheidend ist, die richtigen Patienten zum richtigen Zeitpunkt mit dem Wirkstoff zu therapieren.“ Für das Anfang April gestartete Nutzenbewertungsverfahren sieht der Gemeinsame Bundesausschuss eine Beschlussfassung im September dieses Jahres vor.

Pressemitteilung Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Juli 2021

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