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Aktualisierte S3-Leitlinie

Insomnie: Nichts geht über konventionelle kognitive Verhaltenstherapie

24.11.2021

Bei Insomnie funktioniert die klassische kognitive Verhaltenstherapie (KVT) in der therapeutischen Praxis besser als internet- oder mobilbasierte kognitive Verhaltenstherapie. Zu diesem Schluss kann eine Evidenzrecherche des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Das IQWiG unterstützt damit die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) bei der Aktualisierung der interdisziplinären Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen ‒ Insomnie bei Erwachsenen“. Den Auftrag dafür hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erteilt. Die Analyse betraf die Effekte einer Behandlung mit internet- oder mobilbasierter kognitiver Verhaltenstherapie für Insomnie (KVT-I) im Vergleich zur konventionellen KVT-I bei erwachsenen Patienten mit einer diagnostizierten nicht organischen Insomnie. Bei nahezu allen Endpunkten, so die analysierten Studien, erwies sich die kognitive Verhaltenstherapie im konventionellen therapeutischen Setting als überlegen.

Die IQWiG-Forscher stellten bei ihrer Evidenzrecherche zahlreiche Probleme der ausgewerteten Studien fest: Eine hohe Anzahl von Therapieabbrechern, teilweise deutlich geringeres Ausbildungsniveau der Therapeuten der Prüfinterventionsgruppe (online, mobil) oder ein Abschluss aller Therapiemodule beim Interventionsende bei nur 63% der Online-Teilnehmer, während 98% der Vergleichsgruppe alle Sitzungen der konventionellen KVT-I absolviert hatten. Zudem, so berichten sie weiter, ist die Evidenz für die in einem Schlaftagebuch durch die Patienten erhobenen Endpunkte aufgrund der hohen Anzahl von fehlenden Werten zu beiden Messzeitpunkten (Interventionsende und Nachbeobachtung) limitiert. In nahezu allen Fällen zeigte sich hinsichtlich der Endpunkte „Schlafdauer“, „Schlafqualität“, „morgendliches Erwachen“, „Wachzeit vor dem Einschlafen“, „Einschlaflatenz“, „Schlafeffizienz“ oder „Krankheitsschwere“ eine eindeutige Überlegenheit der konventionellen kognitiven Verhaltenstherapie.

Das Anforderungsprofil des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bzw. dessen Überprüfung kommt bei der bislang einzigen DiGA zur Behandlung von Insomnie (somnio, mementor DE GmbH) zu einem anderen Schluss als das IQWiG und hat die Anwendung dauerhaft in die Liste erstattungsfähiger DiGA aufgenommen.

IQWiG: Evidenzrecherche S3-Leitlinie „Nicht erholsame Schlaf/Schlafstörungen ‒ Insomnie bei Erwachsenen“ zum Thema „Internet- oder mobilbasierte kognitive Verhaltenstherapie für Insomnie“, November 2021

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