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Gynäkologie

Erste Leitlinie veröffentlicht

Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt

18.2.2026

Mit den „Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt“ steht erstmal ein Standard für die medizinische Praxis in Deutschland zu diesem wichtigen Thema zur Verfügung. Ziel ist eine fachgerechte, traumasensible und rechtssichere medizinische Versorgung.

Die Leitlinie definiert den aktuellen Wissens- und Handlungskorridor für Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich der medizinischen, forensischen und psychosozialen Versorgung von Personen mit weiblichen Geschlechtsmerkmalen nach erlebter sexualisierter Gewalt [1]. Die Leitlinie berücksichtigt strukturelle Unterschiede in Versorgungssystemen und will die heterogene Realität der Versorgungslandschaft in der Bundesrepublik Deutschland adressieren.

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen bleibt ein erhebliches gesundheitliches, psychosoziales und juristisches Problem: Die jüngsten BKA-Bundeslagebilder zeigen für das Jahr 2024 einen kontinuierlichen Anstieg polizeilich erfasster Straftaten gegen Frauen, einschließlich Sexualdelikte [2].

Die Leitlinie verfolgt das Ziel, eine fachgerechte, traumasensible und rechtssichere medizinische Versorgung sicherzustellen. Sie richtet sich an gynäkologische, pädiatrische und rechtsmedizinische Fachpersonen sowie an medizinisches Personal in Notfall- und ambulanten Strukturen. Zu den zentralen Handlungsempfehlungen gehören die zeitnahe Erstversorgung, die korrekte Befunderhebung und Forensik, die Versorgung akuter Verletzungen sowie die Berücksichtigung infektiologischer Risiken inklusive Notfallverhütung und Teststrategien zu sexuell übertragbaren Infektionen.

Ein Kernpunkt der Leitlinie ist die Implementierung einer traumainformierten Gesprächsführung und Betreuung, die die Würde, Selbstbestimmung und Sicherheit der betroffenen Person in den Mittelpunkt stellt. Medizinisches Personal wird angehalten, empathisch, nicht wertend und unter transparentem Einverständnis zu arbeiten sowie Optionen wie die vertrauliche Spurensicherung (VSS) zu erläutern, die spätere juristische Verfahren ohne sofortige polizeiliche Meldung ermöglicht. Eine begleitende weibliche Drittperson wird empfohlen, und es wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Glaubwürdigkeit der Betroffenen nicht hinterfragt werden darf.

Strukturelle Empfehlungen umfassen die räumliche Trennung von Versorgungsbereichen für Betroffene sexualisierter Gewalt vom übrigen Klinikbetrieb, um eine geschützte Atmosphäre zu schaffen, sowie gezielte Schulungen des medizinischen Personals zur Erkennung und Versorgung möglicher Gewaltfolgen. Explizit adressiert wird der Bedarf, regionale Versorgungslücken zu überwinden und flächendeckend sichere Zugänge zu schaffen, da aktuelle Versorgungsangebote, etwa zur VSS, bundesweit uneinheitlich implementiert sind und finanzielle wie organisatorische Barrieren bestehen bleiben. Die Leitlinie betont zudem die Bedeutung einer interdisziplinären Kooperation zwischen Gynäkologie, Rechtsmedizin, Psychotraumatologie und psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

  1. AWMF. Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt. Registernummer 015/097, Version 1.0, 2026
  2. BKA. Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten. Bundeslagebild 2024
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