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Abrechnung

GOÄ-Ziffer 245a

13.7.2021

Die Abrechnungsempfehlung für die GOÄ-Ziffer 245 wurde von der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und dem Beihilfekostenträger analog bis zum 20. September 2021 verlängert.

Eingeführt wurde die Abrechnungsempfehlung, um den Coronapandemie-bedingten erhöhten Hygieneaufwand in den Praxen auszugleichen. Ausgelaufen wäre die Regelung am 30. Juni 2021. Sie wird nun wegen des aktuellen Infektionsgeschehens fortgeführt. Ärzte können die GOÄ-Ziffer 245 analog weiterhin je Sitzung zum einfachen Satz in Höhe von 6,41 Euro bis Ende September abrechnen (> Abrechnung). Allerdings ist die Abrechnungsempfehlung nur bei unmittelbarem, persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt im Zuge einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 245 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.

Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V.

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