So vielfältig wie die FIGO-Klassifikation der Uterusmyome ist auch ihre Abrechnung nach GOÄ. Denn neben den diagnostischen und therapeutischen Aspekten ist auch der Einfluss auf das psychische Befinden der Patientin nicht zu unterschätzen.
Gebärmuttermyome können entweder als einzelne Knoten auftreten oder zahlreich in der Gebärmutterwand liegen. Sie entwickeln sich vorwiegend zwischen dem 35. und 50. Lebensjahr. Die Größe der Myome variiert sehr stark, wobei einzelne bis zu 20 cm Größe erreichen und so ggf. eine Schwangerschaft im 5. Monat vortäuschen können.
Etwa ein Viertel der betroffenen Frauen leben mit einem Myom beschwerdefrei, womit bei ihnen auch keine Behandlung erforderlich ist. Wirkt sich ein Myom durch seine Größe jedoch mechanisch auf benachbarte Organe oder Nervenenden aus, wird deren Funktion beeinträchtigt. Die häufigsten Blutungsstörungen sind starke, lang anhaltende Monatsblutungen oder Zwischenblutungen.
Seltener sind Schmerzen im Unterbauchbereich, Druck auf der Blase, häufiger Harndrang, Verstopfung, Kreuzschmerzen oder Beschwerden beim Geschlechtsverkehr. Symptomatik, Größe und Lage des Myoms sowie das Alter der Frau und deren Familienplanung bestimmen letztendlich die Art der Therapie.
Der Fall
Patientin mit Verdacht auf symptomatische Myome
53-jährige Patientin (3 Gravida, 3 Para) stellt sich mit diffusen Schmerzen während der Menstruation vor. Beunruhigt sei sie auch durch die nach der letzten unauffälligen gynäkologischen Vorsorge vor 18 Monaten neu aufgetretenen Zwischenblutungen. Zudem habe sich die Regelblutung deutlich verstärkt und sei auch mit Unterleibsschmerzen verbunden.
Die nach der Anamneseerhebung durchgeführte gynäkologische Untersuchung wird durch eine transvaginale Sonografie ergänzt. Dabei zeigen sich 2 Uterusmyome, die für die Veränderungen verantwortlich sein könnten. Bringt die sonografische Untersuchung jedoch keine genaue Diagnose, wäre zur weiteren Klärung eine Hysteroskopie oder eine Laparoskopie durchzuführen. Ergänzend erfolgt zusätzlich zur Hormonbestimmung die Bestimmung der Entzündungsparameter sowie zum Ausschluss einer Anämie noch eine Blutentnahme.
Die Patientin erhält zur Befundbesprechung und zur Besprechung des weiteren Vorgehens einen gesonderten Termin. Beim darauffolgenden Termin liegt das Laborergebnis vor. Das Ergebnis wird mit der Patientin erörtert. Weiterhin werden die therapeutischen Möglichkeiten des Uterus myomatosus besprochen. Die Erörterung dauert etwa 25 Minuten.
Im Zuge der medikamentösen Therapie, zu der sich die Patientin entscheidet, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. So werden Gestagene, Steuerhormone (GnRH-Analoga) eingesetzt, welche die körpereigene Estrogenproduktion verringern. Die Behandlung mit Gestagenen kann das Wachstum der Myome bremsen und diese manchmal sogar verkleinern. Letzteres verringert die Beschwerden oder vereinfacht ggf. eine spätere Operation. Die hemmende Wirkung der Gestagene auf das Wachstum der Gebärmutterschleimhaut kann auch Umfang und Stärke der Blutungen reduzieren.
Psychosomatische Störungen nicht vergessen!
Nicht zu vergessen ist auch die so oft vorhandene psychosomatische Komponente. Das entsprechende explorative Gespräch dazu wäre mit der GO-Nr. 801 und das therapeutische Gespräch – je nach Zeitaufwand – mit der GO-Nr. 804 bzw. 806 zu berechnen. Ggf. käme auch GO-Nr. 849 zur Abrechnung.
Zeitrahmen und Leistungsinhalt beachten!
Beim differenzialtherapeutíschen Ansatz der Gebühren nach den GO-Nrn. 804, 806 bzw. 849 sind die jeweiligen Zeitvorgaben (auch) vor dem Hintergrund der Honorierung zu beachten: Die Leistung nach GO-Nr. 804 (Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch) ist mit 150 Punkten bewertet und hat keinerlei Zeitvorgabe. Für die Berechnung der Gebühr nach GO-Nr. 806 ist eine Mindestgesprächsdauer von 20 Minuten gefordert. Sie ist mit 250 Punkten bewertet. Die Gebühr nach GO-Nr. 849, für die psychotherapeutische Behandlung, wird mit 230 Punkten vergütet. Auch hier ist eine Mindestzeit von 20 Minuten gefordert. In diesem Zusammenhang sind eindeutig betriebswirtschaftliche Einschätzungen im Auge zu behalten! Bei gleichem, nach Leistungslegende gefordertem Zeitaufwand wird die psychotherapeutische Behandlung (GO-Nr. 849) mit 20 Punkten weniger vergütet als die psychiatrische Behandlung durch eingehendes Gespräch (GO-Nr. 806).
Zur Beachtung!
Laut einer Stellungnahme der Bundesärztekammer sind Gebühren der GOÄ, für die in der Leistungslegende eine Mindestzeit gefordert ist, diese in der Rechnung anzugeben. Das gilt beispielsweise für die Gebühr nach GO-Nr. 806 wie auch für die Gebühr nach GO-Nr. 849, nicht jedoch für die Gebühr nach GO-Nr. 804. Definiert ist es wie folgt: „Die erhöhten Anforderungen an die Rechnungsstellung sehen vor, dass bei Leistungen, in denen eine Mindestzeit in der Leistungsbeschreibung genannt ist, diese Mindestzeit in die Rechnung aufgenommen werden muss und nicht die tatsächliche Zeitdauer anzugeben ist.“
Der Autor
Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de
Dr. Dr. Peter Schlüter ist promovierter Naturwissenschaftler und Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemeinmedizin mit betriebswirtschaftlich optimierter Praxis niedergelassen. Als Berater zu allen Fragen der Praxisorganisation, Praxismanagement und Abrechnung ist er seit 1987 tätig.
Bildnachweis: privat