Viele gynäkologische Praxen bieten Ultraschalluntersuchungen als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an – vom vaginalen Ultraschall bis zur Brustsonografie. Für Patientinnen stellt sich dabei die Frage: Wann ist die Untersuchung medizinisch sinnvoll? Eine Presseveranstaltung der DEGUM gab Antworten.
Nach Angaben des IgeL-Monitors nahmen im Jahre 2024 etwa 7,5 Millionen Frauen in Deutschland gynäkologische Selbstzahlerleistungen, kurz IGeL, in Anspruch. Da in der Vergangenheit jedoch gelegentlich Unsicherheiten bei der Bewertung dieser Leistungen aufgetreten sind, sah sich die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM) zu einer klärenden Online-Pressekonferenz veranlasst.
Im Vordergrund stand dabei die Frage, wie das diagnostische Potenzial des Ultraschalls fachärztlich in Vorsorge und Früherkennung genutzt werden kann. Prof. Dr. med. Markus Hoopmann (Tübingen) brach eine Lanze für die Einstufung des Ultraschalls als Kassenleistung. „Der Ultraschall ist das Stethoskop des Gynäkologen“, formulierte Hoopmann.
Der Ultraschall ist das Stethoskop der Gynäkologin bzw. des Gynäkologen.
Ultraschall bei asymptomatischen Patientinnen?
Bei der Prävention des Ovarialkarzinoms sieht er erheblichen Handlungsbedarf. Die Mehrheit der Patientinnen wird erst in einem fortgeschrittenen Zustand diagnostiziert, mit entsprechend schlechter Prognose. Screening-Methoden sind nach seiner Ansicht nicht hilfreich, da dieses Karzinom zu den Erkrankungen mit explosionsartiger Entwicklung ohne Vorstufen zählt. Anstelle von Screening-Methoden seien individuelle Untersuchungen angezeigt. Zugleich äußerte er sein Unverständnis darüber, dass die Palpation als Kassenleistung honoriert werde, Ultraschall aber nicht.
„Wir haben hervorragende Vorhersagewerte – um die 93 Prozent.“ Die Ultraschall-Diagnose bedeutet nach seiner Ansicht „nicht immer“ zugleich auch Operation. Oft genüge „watchful waiting“. Nach einer neueren Studie aus Spanien wird zudem nur in 4 % der untersuchten Fälle operiert. Ultraschall sei eine sichere Methode, wie Hoopmann weiter ausführte.
Wie steht es mit Ultraschall bei der asymptomatischen Frau? Wegen entsprechender Forderungen ausländischer Arztgruppen sieht Hoopmann die DEGUM auch in dieser Frage unter Druck. In vorderer Linie geht es dabei auch um die Früherkennung von Endometriose und Gebärmutterkrebs, insbesondere bei jüngeren Frauen. Gerade bei der Abklärung eines auffälligen Befundes an den Eierstöcken sei der Ultraschall exzellent.
Welche Frauen sollten bevorzugt geschallt werden? Vor allem solche mit Kinderwunsch. Tasten allein bringe nicht ausreichende Sicherheit. „Mein Eindruck ist, dass vor allem Frauen zu uns kommen, die sonst nicht richtig abgeholt werden.“ Der Wunsch der Frau sei maßgeblich – es gäbe aktuell aber noch zahlreiche Problemfaktoren, die berufspolitisch adressiert werden müssten.
Ultraschall zur Früherkennung des Mammakarzinoms
Auch Dr. med. Ellen Marzotko (Erfurt) unterstrich die Bedeutung des Ultraschalls zur Früherkennung des Brustkrebses oder seiner Vorstufen. „Wir haben in Thüringen seit Jahren dazu für Frauen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren ein erfolgreiches Programm. Daher ist auch die Alterserweiterung auf 40 bis 75 Jahre in Thüringen gerechtfertigt“, sagte Marzotko. Brustkrebs verlange eine kurative Diagnose, Tastung allein reiche nicht aus, weil damit diese Forderung nicht erfüllt werde.
Brustkrebs-Ultraschall als Vorsorgemaßnahme ist als Alternative anzusehen, nicht als Ergänzung.
Brustkrebs-Ultraschall als Vorsorgemaßnahme ist nach ihrer Ansicht als Alternative, nicht als Ergänzung anzusehen. Die Wirksamkeit des Ultraschalls stehe außer Zweifel und sollte als Entscheidungsrecht der selbstbestimmten Frau nach fachärztlichem Gespräch angesehen werden. Schafft dies eine „Illusion der Sicherheit“? Die Gynäkologin wies in diesem Zusammenhang auf die vorhandenen guten Voraussetzungen hin: Fachärztliche Expertise und technische Ausrüstung führen zu stimmigen Befunden. Zudem werde damit auch die Gefahr zusätzlicher Biopsien aufgrund falsch-positiver Befunde verringert, wie sie bei der Mammografie vorkommen. Ultraschall ist somit als eine hochqualifizierte Alternative anzusehen, mit genügend Kriterien zur Entscheidung. Grundlage bilde die Kommunikation zwischen Arzt bzw. Ärztin und Patientin auf Basis der Expertenmeinung.
KI hat zur Standardisierung internationaler Leitlinien beigetragen und mehr Objektivierung gebracht.
Dr. med. Viktoria Köhler (Frankfurt/Main) nahm die „Schilddrüse in den Blick“. Kann Ultraschall dort vor unnötigen Eingriffen schützen? Die Expertin verwies auf die jüngsten Entwicklungen wie Elastografie und KI-gestützte Methoden. Künstliche Intelligenz habe zur Standardisierung internationaler Leitlinien beigetragen und mehr Objektivierung eingebracht.
Somit ist Ultraschall nach ihrer Meinung von Nutzen auch für seltene Erkrankungen wie den Schilddrüsenkrebs, der bei steigender Inzidenz mit etwa 6 000 Fällen im Jahr in Deutschland auftritt. Ultraschall biete dabei eine gute Diagnose und imponiere als ein Instrument der informierten Entscheidung. Und damit als Basis einer engmaschigen Überwachung sowie für individuelle und erfolgsorientierte Therapiebeschlüsse. Insgesamt ein nützliches Instrument bei gesichertem Verdacht, fasste Köhler zusammen.
Auch außerhalb der Gynäkologie gibt es Diskussionen um Ultraschall als IGeL. Dr. med. Peter Keysser (Oberammergau) behandelte die Frage „Ultraschall bei Kalkschulter?“ Ultraschall erlaubt eine genaue Beobachtung, ist aber therapeutisch noch nicht von besonderer Bedeutung. Denn fokussierte Schallwellen, deren Wirkung bei 30 – 80 % (Durchschnitt: 60 %) liegt, sind noch keine Standardbehandlung. „Therapie mit Stoßwellen ist aber vorstellbar“, meinte Keysser. Und im Augenblick eine reine IgeL-Leistung.
Online-Pressekonferenz der DEGUM am 17. März 2026