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Allgemeinmedizin

Risikomanagement

Proaktives Erstellen eines individuellen Notfallplans

Uwe Zoske

13.8.2025

Vorsorge tut not, damit der Notfall nicht unvorbereitet trifft. Eine Verdrängung des Risikofalls ist ein Glücksspiel, bei dem man immer verlieren wird. Wenn Sie Ihr Risikomanagement proaktiv aufstellen, erfordert dies auch eine regelmäßige Überprüfung der Risiken, der Bewertungen und auch der Maßnahmen.

In der jüngeren Vergangenheit wurden u. a. durch die Corona-Pandemie neue unternehmerische Risiken deutlich. Außerdem führte sie in vielen Arztpraxen durch neue Anforderungen zu starken zusätzlichen Belastungen. Permanente Meldungen von Infektionen und Todesfällen erforderten die Auseinandersetzung mit Themen, die vielleicht bis dahin gerne verdrängt wurden:

  • Was passiert, wenn die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber ausfällt?
  • Wie lange ist eine Vertretung durch einen Kollegen bzw. eine Kollegin möglich?
  • Wie lange kann eine Einzelpraxis krankheitsbedingt komplett schließen?

Diese existenziellen Fragen rücken das Risikomana­gement zunehmend in den Fokus der Verantwortlichen bzw. der Praxisinhaber oder -inhaberinnen.

Was bedeutet Risikomanagement?

Der Begriff des Risikomanagements bezeichnet die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken für den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens – hier der Ausfall des Inhabers bzw. der Inhaberin für den Praxisbetrieb.

Bei einer Praxisgründung wird üblicherweise über Risiken nachgedacht: Finanzierung, Verträge, Personal etc. Dem Ausfallrisiko des Praxisinhabers bzw. der -inhaberin durch Krankheit oder Unfall kommt die größte Bedeutung zu, denn auf dieser Arbeitskraft ruht der Praxisbetrieb, unter Umständen sogar die finanzielle Sicherung eines Teils oder des ganzen Familieneinkommens.

Risiken bewerten

Um einschätzen zu können, inwieweit Risiken existenzbedrohend oder nachgeordnet erachtet werden können, ist eine Bewertung erforderlich. Es sind einige Fragen hinsichtlich der Dimensionen für mögliche Strategien und Maßnahmen zu stellen. Zum Beispiel:

Zeitliche Dimension:

  • Ab wann werden Ausfälle des Praxisinhabers bzw. der -inhaberin finanziell belastend?
  • Ab welcher Ausfalldauer müssen private Rücklagen angegriffen werden?
  • Welche Karenzdauer sollte demzufolge die Krankentagegeld- oder Praxisausfallversicherung haben?

Monetäre Dimension:

  • Welche fixen Kosten sind in der Praxis pro Monat bzw. Tag in welcher Höhe zu veranschlagen?
  • Wie hoch ist der Anteil an notwendigen Privatausgaben?
  • Wie hoch ist der geschätzte Praxiswert bei Verkauf im Berufsunfähigkeits- bzw. Todesfall?
  • Welche Kreditvaluta stehen dem Praxiswert gegenüber?

Strategien und Maßnahmen

Kurzfristige Ausfallzeiten lassen sich in der Regel durch organisatorische Maßnahmen ausgleichen bzw. regeln. Eine einwöchige Krankheit kann ggf. durch eine Schließung oder eine Kollegenvertretung aufgefangen werden. Spätestens nach 14 Tagen sind jedoch innerbetriebliche Vertretungen kaum mehr zumutbar. Externe Vertretungen sind in einem Notfall kaum oder nur sehr schwierig rekrutierbar. Es empfiehlt sich, regionale und überregionale Stellen zu ermitteln und Adressen zu sammeln. Die Landesärzte- und -zahnärztekammern sind hier sehr unterschiedlich organisiert. Jedoch gibt es engagierte berentete Ärzte und Ärztinnen, die im Bedarfsfall einspringen und so bei Notfällen aushelfen.

Frühzeitig richtig versichern

Als wichtige Versicherungen sind die Krankentagegeldversicherung bzw. Praxisausfallversicherung für kurz- und mittelfristige Ausfallrisiken unerlässlich. Die Höhe des zu versichernden Tagessatzes sowie die Karenz sind anhand der Risikobewertung vorzunehmen. Inzwischen haben sich strategisch die Absicherung des privaten Krankentagegeldes (jenseits der GKV) für die Privatausgaben sowie die Praxisausfallversicherung zur Absicherung der Praxisfixkosten in der Beratung etabliert.

Auch die Berufsunfähigkeitsrentenversicherung (BU-Rente) ist zur Deckung von Kosten bei längerfristigem Ausfall (unter Umständen bis zum Altersrentenbezug) ein wesentlicher Bestandteil zur

Ergänzung einer BU-Rente der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Versorgungswerke. Zumal auch im BU-Rentenfall oder gar im Todesfall der Notverkauf der Praxis oder des Praxisanteils meist nicht ausreicht, um Kredite rückzuführen und die Familienversorgung zu ergänzen, sofern keine oder nur geringe privaten Rücklagen vorhanden sind.

Die Risikolebensversicherung ist als Einmalbetrag im Todesfall zur Ablösung der Kredite und darüber hinaus anfallenden Kosten zu kalkulieren.

Generell gilt für alle diese sogenannten Personenversicherungen: Je jünger und je gesünder man ist, desto günstiger ist der Vertrag! Versicherungsprodukte entwickeln sich rasch weiter, deshalb sollten alte Verträge nicht unkritisch jahrelang bedient werden. Denn die Leistungen haben sich den geänderten Rahmenbedingungen nicht nur zum Kundenvorteil angepasst.

Wer regelt was?

Insbesondere bei den existenziellen Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Tod sind Vollmachten an Vertrauenspersonen für Praxisbelange, wie Konten, Abrechnung, Versicherungsanfragen, allgemeine Praxisvertragsangelegenheiten (Personal, Miete etc.), unerlässlich. Die Frage, wo liegt was und wen kann die Vertrauensperson ansprechen, sollte unmittelbar nach Eintritt des Notfalls beantwortet werden können. Hierzu bietet sich die Sammlung aller notwendigen Daten in einem speziellen Notfallvorsorge-Ordner an. Die Feststellung des Praxiswertes bzw. den möglichen Verkauf sollte kein Familienangehöriger oder unerfahrener vom Amtsgericht bestellter Vormund (bei minderjährigen Erben) treffen. Hier sind erfahrene Praxisberater bzw. Praxisberaterinnen und Medizinanwältinnen bzw. Medizinanwälte zu beauftragen, um den Praxiswert zu sichern.

Der Autor

Uwe Zoske
Risikomanagement und Marketingberatung
med3
55130 Mainz

zoske@med3.net

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