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Recht

Neuer Gesetzesentwurf

Die Verordnung von Cannabis

Pia Nicklas

10.6.2026

Im Jahr 2026 stehen Veränderungen an – zumindest, wenn es um medizinisches Cannabis geht. Diskutiert wird derzeit ein neuer Cannabis-Gesetzesentwurf, der strengere Regelungen vorsieht, unter anderem bei der Verschreibung und dem Versand.

Wie ist die aktuelle Gesetzeslage? Die Verschreibung von Cannabis auf Rezept ist bereits seit 2017 möglich. Seit der Teillegalisierung im April 2024 gilt Cannabis allerdings nicht mehr als Betäubungsmittel. Außerdem ist es Erwachsenen in Deutschland erlaubt, bis zu 50 g Cannabis zum Eigenbedarf zu besitzen, sowohl für den Freizeitgebrauch als auch im medizinischen Einsatz.

Was medizinisches Cannabis angeht, ist dieses weiterhin verschreibungspflichtig, jedoch nicht mehr als Betäubungsmittel-Rezept. Der Arzt bzw. die Ärztin entscheidet individuell, ob eine Therapie mit Cannabis im Einzelfall sinnvoll ist oder nicht. Vor der Teillegalisierung war es so, dass ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden musste. Erst nachdem dieser genehmigt wurde, konnte der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin Cannabis verordnen. Seit dem 17.10.2024 benötigen Ärztinnen und Ärzte mit bestimmten Qualifikationen keine Genehmigung der Krankenkasse mehr, um Cannabis verordnen zu können. Sie können jedoch weiterhin bei Unsicherheiten die Meinung des Medizinischen Dienstes anfordern.

Die geplante Cannabis-Gesetzesänderung: Was soll sich 2026 ändern?

Seit der Teillegalisierung von Cannabis 2024 ist die Zahl der Verschreibungen für medizinisches Cannabis deutlich gestiegen. Laut Gesetzesbegründung betrifft die erhöhte Zahl an Verordnungen allerdings weniger die Versorgung schwer Erkrankter. Die Verordnungen auf Kassenrezept haben nämlich nur im einstelligen Prozentbereich zugenommen. Es besteht deshalb die Befürchtung, dass es häufiger zu Missbrauch kommt. Politische Entscheidungsträger sind der Meinung, dass Cannabis-Rezepte zu leichtfertig ausgestellt werden, entweder ohne gründliche ärztliche Untersuchung oder ohne ausreichende Beratung. Deshalb waren gesetzliche Anpassungen in der Diskussion, einerseits, um Missbrauch zu verhindern, und andererseits, um die Versorgung gezielter steuern zu können. Therapien sollen künftig sorgfältiger begleitet werden und Patientinnen und Patienten müssen regelmäßig persönlich untersucht und beraten werden. Dabei muss natürlich jederzeit sichergestellt bleiben, das die Betroffenen Zugang zu ihrer jeweils erforderlichen Medikation haben.

Problematisch sind hierbei vor allem unseriöse Online-Plattformen, auf denen Personen nach dem Ausfüllen eines Fragebogens ein Rezept erhalten und sich medizinisches Cannabis direkt nach Hause liefern lassen können – oft ohne persönlichen Kontakt zum Arzt bzw. zur Ärztin. Dies soll mit den geplanten neuen Regeln gezielt unterbunden werden.

Neue Regeln für die Cannabis-Verschreibung

Medizinisches Cannabis soll künftig nur noch nach persönlichem Kontakt in der Arztpraxis oder bei einem Hausbesuch im Zuge einer ausführlichen körperlichen Untersuchung und Anamnese verschrieben werden. Bei jeder Verschreibung soll der Arzt bzw. die Ärztin auf mögliche Risiken und Nebenwirkungen von Cannabis hinweisen, insbesondere auf Suchtgefahr und mögliche körperliche oder psychische Folgen, vor allem dann, wenn sich diese mit Dauer und Menge der Einnahme verändern können. Bei der Ausstellung von Folgerezepten muss ein Patient bzw. eine Patientin bei einer Cannabis-Therapie zukünftig mindestens einmal im Jahr einen persönlichen Termin in der Arztpraxis wahrnehmen. Nach diesem jährlichen Termin kann das Rezept für medizinisches Cannabis in den darauffolgenden Monaten auch unkompliziert per Videosprechstunde ausgestellt werden.

Grundsätzlich haben nur schwerkranke Menschen die Möglichkeit, sich Cannabis auf Rezept verschreiben zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die verfügbaren Standardtherapien bereits ausgeschöpft und nicht ausreichend wirksam sind, nicht vertragen werden oder nicht angewendet werden können – beispielsweise aufgrund von Kontraindikationen. Zu guter Letzt muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen. Hierfür sind zwar keine groß angelegten Studien erforderlich, allerdings muss ein gewisses Mindestmaß an wissenschaftlichen Daten vorhanden sein. Ob diese Voraussetzungen bei dem jeweiligen Patienten bzw. der Patientin gegeben sind, kann im Einzelfall vom Medizinischen Dienst anders bewertet werden als von den behandelnden Ärzten. Deshalb können auch fachlich ausreichend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung bei der Krankenkasse beantragen, wenn Unsicherheiten bestehen.

Was den Versand von medizinischem Cannabis mit klassischen Paketdiensten angeht, soll dieser zukünftig verboten werden. Stattdessen soll die persönliche Abholung in der Apotheke vor Ort die ­Regel sein. Viele Apotheken bieten allerdings hauseigene Kurierdienste an, die Medikamente direkt nach ­Hause liefern. Diese Möglichkeit soll weiterhin bestehen bleiben.

Striktes Werbeverbot außerhalb von Fachkreisen

Es ist vorgesehen, dass für medizinisches Cannabis künftig ein striktes Werbeverbot außerhalb von Fachkreisen gelten soll. Erlaubt bleiben soll die sachliche Information und Werbung ausschließlich innerhalb von Fachkreisen – also beispielsweise unter Ärzten oder Apothekern.

Ein Werbeverbot gab es zwar auch bisher durch das Heilmittelwerbegesetz. Nun soll dies auch explizit im Cannabis-Gesetz geregelt werden. Werbung, die sich an die Allgemeinheit richtet – zum Beispiel auf Internetplattformen, in sozialen Medien oder durch Anzeigen –, soll nicht mehr zulässig sein. Insbesondere junge Menschen sollen geschützt werden und unter keinen Umständen durch einfache und schnelle Bestellmöglichkeiten oder vermeintlich harmlose Werbebotschaften zum Cannabiskonsum verleitet werden.

Preisbindung für medizinisches Cannabis

Bislang unterscheiden sich die Preise für medizinisches Cannabis je nach Apotheke und Produkt oft deutlich. Im neuen Gesetzesentwurf ist deshalb geplant, die Preise für medizinisches Cannabis klarer zu regeln.

Dafür soll es in die sogenannte Arzneimittelpreisverordnung aufgenommen werden. Das bedeutet, dass es für diese Arzneimittel einheitliche Preisvorgaben geben soll – ähnlich wie auch bei anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten.

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