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Medikamentenknappheit

Titandioxid in Lebensmitteln verboten, aber nicht in Arzneimitteln

16.8.2022

Bei der jüngsten Risikobewertung des Stoffes Titandioxid (TiO2) konnte eine erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Titandioxid wurde daraufhin die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff E 171 EU-weit entzogen. Für TiO2-haltige Medikamente dürfen vorerst noch verkauft werden.

Ab dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel, die E 171 enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit. Titandioxid wurde bislang u. a. als weißes Farbpigment und als Trägerstoff für andere Farbpigmente eingesetzt. So wurde es z. B. in Süßwaren, Überzügen und Dragees verwendet. Bereits im Mai 2021 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Neubewertung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 zu dem Ergebnis, dass die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr länger als sicher angesehen werden könne. Eine erbgutschädigende Wirkung (Genotoxizität) konnte nicht ausgeschlossen werden.

Die Europäische Kommission hat daraufhin die Zulassung der Verwendung von E 171 in Lebensmitteln mit einstimmiger Billigung der EU-Mitgliedstaaten aufgehoben. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/63 zum 7. Februar 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 somit nicht mehr zugelassen. Bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, noch in den Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.

In Medikamenten vorerst erlaubt

Unklarheit besteht zu den komplexen und vielfältigen anderen Einsatzbereichen von TiO2. So ist etwa klar, dass Kinderzahncreme enthaltenes Titandioxid vom Organismus aufgenommen wird. Oder dass der Stoff in zehntausenden von Arzneimitteln Anwendung findet. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) äußerte sich dementsprechend besorgt, dass Restriktionen zum TiO2-Einsatz in Medikamenten zu signifikanten Einschränkungen der Arzneimittelversorgung führen werden. Um Arzneimittelengpässe zu vermeiden, solle Titandioxid vorläufig auf der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe verbleiben.

Pressemitteilung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), August 2022
Pressemitteilung Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) September 2021

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