Die Deutsche Herzstiftung (DHS) hat eine Stellungnahme zur „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV)“ veröffentlicht. Herzpatienten zählen laut der CoronaImpfV zu der Risikogruppe 3, mit erhöhter Priorität. Eine Ausnahme bildet die Gruppe der über 70-Jährigen. Zudem setzt sich die DHS dafür ein, Hochrisikopatienten in die Risikogruppe 2 (hohe Priorität) einzuordnen. Besonders Patienten mit hochgradiger Herzschwäche, nach Herztransplantation und mit schwerwiegenden angeborenen Herzfehlern zählen zu den Hochrisikopatienten. Natürlich sollte der Behandler zusätzlich individuell entscheiden, welche Patienten ebenfalls in diese Gruppe eingeteilt werden müssen.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Herzstiftung e. V., Februar 2021