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Reform des Gesundheitssystems

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet

25.10.2022

Nachdem der Gesundheitsausschuss das lange und heftig diskutierte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung am 19.10.2022 beschlossen hatte, wurde es vom Deutschen Bundestag bei seiner 63. Sitzung am 20.10.2022 verabschiedet.

Keine Mehrheit fanden acht Anträge der Oppositionsfraktionen zu dem Thema. Die Regierungskoalition, so teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, hat mit den nun beschlossenen Finanzreformen in allen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungskürzungen und stark steigende Zusatzbeiträge verhindert. Unter anderem wird die Preisbildung von Arzneimitteln reformiert, die Honorierung von Ärzten verändert, die Finanzreserven der Krankenversicherung abgeschmolzen oder der Apothekenabschlag erhöht. Damit soll ein rund 17 Milliarden Euro großes Defizit ausgeglichen werden. Facharzttermine gibt es in Zukunft schneller und Arzneimittel ohne Zusatznutzen werden billiger.

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellte dazu im Bundestag fest: „Das Versprechen der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt auch in Krisenzeiten erhalten. Trotz eines historisch großen Defizits haben wir Leistungskürzungen verhindert und lassen die Zusatzbeiträge nur begrenzt steigen. Vor weiteren Strukturreformen im kommenden Jahr nutzen wir alle Effizienzreserven im System“.

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sieht im Einzelnen vor:

  • Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
  • Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um zwei Milliarden Euro erhöht.
  • Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
  • Für das Jahr 2023 ist ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
  • Reform AMNOG: Strukturelle Änderungen der Preisbildung von neuen Arzneimitteln, die keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen haben, sowie ergänzende Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs bei patentgeschützten Arzneimitteln.
  • Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet) erhöht.
  • Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert, ergänzt um eine Ausstiegsregelung für bekannte Arzneimittel mit neuem Anwendungsgebiet.
  • Ab 2025 werden im Pflegebudget nur noch die Kosten für qualifizierte Pflegekräfte berücksichtigt, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind.
  • Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft. Dafür werden Vergütungsanreize für schnellere ärztliche Behandlungstermine eingeführt.
  • Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärzte. Gleichzeitig: Ausnahmen für Leistungen im Rahmen der aufsuchenden Versorgung oder von Kooperationsverträgen zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten sowie bei Parodontitisbehandlung bei Versicherten mit Behinderung oder Pflegebedarf.
  • Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium, Oktober 2022
Zusammenfassung 2./3. Lesung Deutscher Bundestag, Oktober 2022

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