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Pandemie

Antibiotika-Verordnungen auf historischem Tiefstand

1.3.2022

Die Verordnungszahlen bei Antibiotika sind im 2. Quartal 2020 auf einen historischen Tiefstand gesunken. Das berichtet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) auf Basis der aktuell analysierten Arzneimittelverordnungsdaten für den Zeitraum Januar 2016 bis Mai 2021. Seither bewegen sich die Verordnungszahlen auf einem signifikant niedrigeren Niveau als in den Jahren zuvor ‒ vor allem in den Herbst- und Wintermonaten, in denen therapiebedürftige Atemwegserkrankungen verstärkt auftreten.

Das zeigt, wie der Ausbruch der COVID-19-Pandemie im März 2020 auch in Deutschland zu deutlichen Veränderungen der Krankheitslast geführt hat. Die Zi-Analyse zeigt, dass im Jahr 2019 noch 29,5 Millionen Verordnungen ausgegeben wurden, 2020 aber nur noch 21,8 Millionen. Und das, obwohl niedergelassene Haus- und Fachärzte in Deutschland im internationalen Vergleich Antibiotika bereits vor der Corona-Pandemie überaus moderat verordnet haben. Die Vermutung, dass eine Abnahme der Verordnungshäufigkeit vor allem auf Schul- und Kitaschließungen zurückzuführen wäre, kann nicht ohne Weiteres bestätigt werden, da die Verordnungsrückgänge in allen Altersgruppen auftreten.

Besonderer Rückgang bei Kindern

Allerdings sind die prozentualen Veränderungen bei Kindern und Jugendlichen besonders deutlich, was auf einen zusätzlichen Effekt durch diese Maßnahmen hinweist. Bei den 0- bis 6-Jährigen haben sich die Verordnungszahlen im Vergleich zu 2019 fast halbiert (-44%). Mit einem Absinken um 35% ist der Effekt bei den 7- bis 18-Jährigen zwar etwas geringer, aber dennoch sehr deutlich. Absolut betrachtet ist der Effekt hingegen bei den 18- bis 65-Jährigen ‒ nicht zuletzt aufgrund der Größe dieser Patientengruppe ‒ am höchsten. Hier wurden 2020 rund 4,5 Millionen Verordnungen weniger (-26%) ausgegeben als in 2019. Dies korrespondiert natürlich auch mit den pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen seit dem Frühjahr 2020, die zu weniger Atemwegsinfektionen und Arbeitsunfähigkeitsfällen aufgrund von Infektionskrankheiten geführt haben. Dies allein erklärt aber nicht den überproportional starken Rückgang der Verordnungen in dieser Altersgruppe.

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi): Anzahl der vertragsärztlichen Antibiotikaverordnungen im Zeitraum Januar 2016 bis Mai 2021.

„Denkbar ist vielmehr auch, dass sich der Umgang mit Atemwegsinfektionen grundsätzlich verändert hat. Trotz Krankheitssymptome am Arbeitsplatz zu erscheinen, obwohl eine Krankmeldung angezeigt wäre, ist im Zuge der Pandemie aufgrund des allgemeinen Infektionsrisikos deutlich kritischer bewertet worden als zuvor. Damit sinkt auch der empfundene oder tatsächliche Druck auf Beschäftigte, krank anwesend zu sein und dies im Notfall auch durch die Einnahme von Arzneimitteln wie Antibiotika sicherzustellen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik Graf von Stillfried.

Pressemeldung Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Februar 2022

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