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Morbus Crohn

Überarbeitete S3-Leitlinie

Im Jahr 2019 mussten ungefähr 25.000 Menschen mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen stationär im Krankenhaus behandelt werden. Nun wurde die S3-Leitlinie zu Morbus Crohn aktualisiert.

„Neu an dieser Leitlinie ist, dass wir die künstliche Trennung zwischen Chirurgie und Innerer Medizin aufgehoben haben. Chirurgische Therapien sind keinesfalls das letzte Mittel der Wahl. Sie sind vielmehr integraler Bestandteil – das verdeutlichen wir auch in der aktualisierten Leitlinie, in der internistische und operative Behandlungen gleichberechtigt nebeneinanderstehen“, erklärt Prof. Dr. med. Andreas Stallmach, Direktor der Klinik für Innere Medizin IV des Universitätsklinikums Jena, der die Leitlinie gemeinsam mit Prof. Dr. med. Andreas Sturm, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin – Gastroenterologie Westend der DRK Kliniken Berlin, koordiniert hat.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Sonografie. „Der Ultraschall des Darms hat sich nicht nur bei der Erstdiagnose, sondern auch bei Verlaufskontrollen fest etabliert. Für Patient*innen ist diese Untersuchungsmethode nicht belastend und, anders als die Koloskopie, ohne spezielle Vorbereitung durchführbar. Studien haben gezeigt, dass die Sonografie gleichwertig zu anderen bildgebenden Verfahren wie Computertomografie (CT) und Magnetresonanztomografie (MRT) ist“, erläutert Prof. Sturm.
Bezüglich der Treat-to-Target-Steuerung der Therapie, die sich nach objektiven Parametern wie Entzündungswerten im Blut oder den in einer Koloskopie darstellbaren Entzündungszustand der Darmschleimhaut ausrichtet, äußert sich Stallmach: „Studien konnten bisher keinen eindeutigen Nutzen für diese Art der Therapiesteuerung finden. Somit ist eine endoskopische Kontrolle nur sinnvoll, wenn der*die Patient*in Beschwerden äußern und sich aus dem Befund auch Konsequenzen ergeben.“

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), September 2021

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