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mHealth-Claims-Verordnung

Herstellerverbände fordern Ende der Intransparenz und Umsetzung der Verordnung

1.11.2022

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der europäische Pharmaverband Eucope wollen die Europäische Kommission mit einem Rechtsgutachten dazu bringen, die „Health-Claims-Verordnung“ umzusetzen.

Seit dem Inkrafttreten der „Health-Claims-Verordnung“ (HCVO, Verordnung (EG) Nr. 1924/2006), mit der die Zulässigkeit von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln geregelt werden soll und für deren wissenschaftliche Anerkennung die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma zuständig ist, wird Kritik an der Verordnung geäußert. Beispielsweise aktuell vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und dem europäischen Pharmaverband Eucope, die fordern, dass die Europäische Kommission jetzt dringend die schon lange bestehende Health-Claims-Verordnung umsetzen muss, damit gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Lebensmitteln für Verbraucher nachprüfbar sind. Die entsprechende Übergangsfrist ist längst abgelaufen, was die Verbände durch ein Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Prof. Dr. Udo Di Fabio untermauern, das am 25. Oktober 2022 in Brüssel vorgestellt wurde.

Laut Di Fabio ist die Europäische Kommission aufgerufen, nun endlich den Auftrag zur Bewertung der Health Claims zu Botanicals an die EFSA zu erteilen. „Der aktuelle Stillstand steht im Widerspruch zum Zweck der Health-Claims-Verordnung, der darauf abzielt, die Verbraucher über die möglichen Auswirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln aufzuklären“, heißt es im Gutachten. „Die Untätigkeit der Kommission verletzt auch das Recht auf Gleichbehandlung der Hersteller chemischer Substanzen, deren Health Claims bereits bewertet wurden und der Hersteller pflanzlicher Arzneimittel. Solange die Lebensmittelhersteller aufgrund der unbefristeten Anwendung der Übergangsbestimmung praktisch von der Pflicht befreit sind, sich den Wirksamkeitsnachweis von der EFSA bestätigen zu lassen, verschaffen sie sich einen klaren Vorteil gegenüber den Unternehmen, die den Stoff als Arzneimittel auf den Markt bringen. Lebensmittel und Arzneimittel sind weder sachlich noch rechtlich vergleichbar“.

Der BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen ergänzt: „Das von uns beauftragte Gutachten zeigt, dass die offensichtliche Passivität der EU-Kommission rechtswidrig ist und gegen die Vorgaben der Verordnung verstößt. Dadurch werden nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht. Die Kommission läuft auch Gefahr, schuldhaft den Niedergang einer ganzen Teilbranche, nämlich der pflanzlichen Arzneimittelhersteller, mitzuverantworten“. Dr. Alexander Natz, Generalsekretär von Eucope, betont, dass „der derzeitige Stillstand dem eigentlichen Ziel der Health-Claims-Verordnung in Form des Verbraucherschutzes in eklatanter Art und Weise widerspricht. Aktuell wird der Verbraucher völlig im Unklaren darüber gelassen, ob die konkrete gesundheitsbezogene Angabe wissenschaftlich fundiert ist oder nicht. Das Gutachten ist insofern eindeutig: Wenn es nicht möglich ist, eine bestimmte Angabe wissenschaftlich zu untermauern, darf diese Angabe gegenüber dem Verbraucher nicht verwendet werden“.

Pressemitteilung Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Oktober 2022

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