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Mehr Orientierung für die Praxis

S3-Leitlinie Schizophrenie aktualisiert

30.9.2026

Von digitalen Therapien bis zur medikamentösen Akutbehandlung: Die „S3-Leitlinie Schizophrenie – Living Guideline“ der DGPPN wurde an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Ziel der Überarbeitung ist es, Menschen mit Schizophrenie stets eine optimale, evidenzbasierte Behandlung zu ermöglichen.

Schizophrenien gehören zu den besonders schweren psychischen Erkrankungen. Sie gehen meist mit erheblichem persönlichem Leid und einem hohen Risiko für soziale und berufliche Beeinträchtigungen einher. Ohne eine Behandlung steigt nicht nur das Risiko für einen schweren Verlauf, sondern auch das Risiko, dass Betroffene sich selbst gefährden. Auch die Wahrscheinlichkeit für Gewalttaten ist erhöht. Der konsequenten fachgerechten Behandlung der Schizophrenie kommt deshalb ein besonderer Stellenwert zu. Die jetzt aktualisierte S3-Leitlinie soll die Qualität der Behandlung sicherstellen.

„Goldstandard der Versorgung von Menschen, die an einer Schizophrenie erkrankt sind, ist ein ganzheitlicher Behandlungsansatz“, erläutert Prof. Dr. med. Alkomiet Hasan, der Koordinator der DGPPN-Leitlinie. „Mit einer Kombination aus medikamentöser Behandlung mit Antipsychotika, kognitiver Verhaltenstherapie, psychosozialen Verfahren und gegebenenfalls nicht-invasiven Hirnstimulationsverfahren können wir den ganzen Menschen in seiner Genesung und Recovery unterstützen. Wann immer möglich, sollten dabei auch Angehörige und nahe Vertrauenspersonen einbezogen werden. Mit der richtigen Behandlung können viele Menschen auch mit einer Schizophrenie mit nur wenigen Beeinträchtigungen am Leben teilhaben.“

Für die jährliche Aktualisierung der Living Guideline wurde die Evidenz zur Behandlung von Menschen mit Schizophrenie neu gesichtet und eingeordnet. Anschließend wurden alle Empfehlungen der Leitlinie geprüft und neu zur Abstimmung gestellt. An diesem Prozess waren insgesamt 41 Fachgesellschaften, Verbände sowie Angehörigen- und Betroffenen-Organisationen beteiligt. Angepasst wurden insbesondere die Empfehlungen zu digitalen Therapien, zur repetitiven transkraniellen Magnetstimulation (rTMS) und zur medikamentösen Akutbehandlung.

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Avatare bei akustischen Halluzinationen

Die Empfehlungen zum Einsatz digitaler Therapien wurden aufgrund neuer Evidenz grundlegend überarbeitet. Die aktualisierte Leitlinie empfiehlt nun bei anhaltenden akustischen Halluzinationen eine Therapie mit digitalen Avataren, auch wenn diese Behandlung in Deutschland bislang nur im Rahmen von Studien verfügbar ist. Hasan erklärt: „Die Idee hinter dieser Therapieform, die in Elementen bereits in der klassischen Verhaltenstherapie eingesetzt wird, ist es, der Halluzination per Computerprogramm einen Avatar, also ein Gesicht und eine Stimme zu geben. So wird die innere Auseinandersetzung der Betroffenen mit ihrer akustischen Halluzination nach außen verlagert.“

Erweitert wurde zudem die Empfehlung zum Einsatz der repetitiven transkraniellen Magnetstimulation (rTMS), einem nicht-invasiven Verfahren, bei dem bestimmte Hirnregionen mithilfe wiederholter Magnetimpulse stimuliert werden, um eine Über- oder Unteraktivierung der Region zu modulieren. Die Leitlinie empfiehlt jetzt, diese Therapieoption anzubieten, wenn die medikamentöse Behandlung keine ausreichende Wirkung erzielt.

Auch die Empfehlungen zur medikamentösen Akutbehandlung wurden aufgrund neuer wissenschaftlicher Evidenz konkretisiert: Aus Sicht der Leitliniengruppe ist die Anwendung von Haloperidol zur Kontrolle akuter Erregungszustände auch zur Off-Label-Anwendung sinnvoll. Hasan erläutert: „Hiermit schafft die Leitliniengruppe Klarheit für eine klinisch herausfordernde Situation, in der die Zulassungssituation von Medikamenten nicht im Einklang mit der evidenzbasierten Medizin steht“.

Insgesamt umfasst die aktualisierte S3-Leitlinie 153 Empfehlungen zu Diagnostik und Behandlung der Schizophrenie. Als Living Guideline wird die Leitlinie jährlich aktualisiert. Die Leitlinie steht u.a. im Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) online zur Verfügung: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-009

Hinweis: Die besondere Problematik des Drogen- oder Alkoholkonsums von Menschen mit Schizophrenie wird in der Leitlinie nicht im Detail behandelt. Hierzu wurde kürzlich die DGPPN-S3-Leitlinie Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung veröffentlicht.

Pressemitteilung: „Mehr Orientierung für die Praxis: S3-Leitlinie Schizophrenie aktualisiert“. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), Berlin, 16.7.2026.

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