Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an Disease-Management-Programme für Versicherte mit einer chronischen koronaren Herzkrankheit (DMP KHK) turnusgemäß aktualisiert. Er beschloss beispielsweise Anpassungen bei den Diagnosekriterien, der individuellen Therapieplanung und den therapeutischen Maßnahmen. Wissenschaftliche Grundlage war die Auswertung von insgesamt 12 evidenzbasierten medizinischen Leitlinien zur KHK durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Knapp 1,9 Millionen gesetzlich Versicherte, die an einer chronischen KHK leiden, nehmen derzeit an einem DMP teil. Sie werden dort leitliniengerecht und strukturiert behandelt – darüber hinaus aber auch dabei unterstützt, die individuell vorhandenen Risikofaktoren für einen ungünstigen Erkrankungsverlauf zu erkennen und möglichst zu reduzieren.
„Die koronare Herzkrankheit ist die häufigste Todesursache in Deutschland. Über die Gründe, warum manche Menschen schwer erkranken, lernen wir immer mehr. Viele der individuellen Risikofaktoren, wie zum Beispiel Rauchen und Bewegungsmangel, können beeinflusst werden. Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck und Diabetes können sich ebenfalls nachteilig auswirken, aber auch hier können wir durch einen gesunden Lebensstil viel erreichen. Im DMP KHK ist das sich Verständigen auf individuelle Therapieziele wie bei allen chronischen Erkrankungen ganz essentiell, ebenso wie die Unterstützung der DMP-Teilnehmenden, die gesetzten Ziele zu erreichen. Das DMP mit seinem koordinierten Vorgehen ist insgesamt ein wichtiges Versorgungskonzept für Versicherte, die an einer KHK erkrankt sind. Dennoch ist mit Blick auf die hohe Erkrankungshäufigkeit klar, dass wir hier nicht nur gute Behandlungsangebote brauchen, sondern auch Wege, eine KHK gänzlich zu vermeiden. Angesichts der vielfach beeinflussbaren Risikofaktoren für eine KHK brauchen wir individuelle, viel mehr aber noch lebensweltbezogene Setting-Ansätze zur Gesundheitsförderung. Das geht über das Leistungsrecht des Fünften Sozialgesetzbuches weit hinaus“, erklärt Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP.
Welche Aspekte wurden beispielsweise aktualisiert?
Wann werden die Aktualisierungen umgesetzt?
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.
Der Beschlusstext des Gemeinsamen Bundesausschusses über die 38. Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL): Änderung der Anlage 5 (DMP koronare Herzkrankheit (KHK)) und der Anlage 6 (Koronare Herzkrankheit -Dokumentation) ist auf der GB-A-Website verlinkt unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/7169/
Pressemitteilung „G-BA aktualisiert DMP für Versicherte mit koronarer Herzkrankheit“. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Berlin, 17.4.2025 (https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1253/).