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Hohe vollständige Maserndurchimpfung bei Kleinkindern

27.5.2024

In ihren ersten beiden Lebensjahren haben 85 % der im Jahr 2020 geborenen Kinder eine vollständige Impfung gegen Masern erhalten, wie eine aktuelle Auswertung von Versichertendaten der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt. Vollständig heißt, dass die Kinder beide in den ersten 2 Lebensjahren empfohlenen Teilimpfungen gegen Masern bekommen haben. 10,3 Prozent der betrachteten Kinderkohorte bekamen bis zu ihrem zweiten Geburtstag eine der beiden Teilimpfungen, 4,7 Prozent wurden gar nicht gegen Masern geimpft.

Im Vergleich zu den im Jahr 2019 geborenen Kindern sind die Masernimpfquoten in etwa gleichgeblieben – die Auswertung zeigt, dass die Hochphase der Coronapandemie keinen negativen Effekt auf die Impfquoten der TK-versicherten Kleinkinder hatte. Allerdings ist auch der Anteil der in den ersten beiden Lebensjahren komplett ungeimpften Kinder mit 4,7 Prozent konstant geblieben. Im Vergleich zu den Geburtsjahrgängen zuvor ist der Anteil der Kinder, die in den ersten beiden Lebensjahren gar keine Masernimpfung erhalten haben, gesunken. Bei dem Geburtsjahrgang 2018 waren es 5,8 Prozent der Kinder, bei dem Geburtsjahrgang 2017 6,5 Prozent.  

„Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und sind nicht ausgerottet. Deshalb bleibt die Impfung wichtig“, sagt Dr. med. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK.  Empfohlen wird eine Impfquote von 95 Prozent, um größere Masernausbrüche zu vermeiden. Zuletzt gab es Schlagzeilen zu größeren Masernausbrüchen in Großbritannien. Die englischen Behörden wiesen in diesem Zusammenhang auf zu niedrige Impfquoten hin.    

Hintergrund: Für die Auswertung der Impfraten wurden die 2017, 2018, 2019 und 2020 geborenen und durchgängig bei der TK versicherten Kinder in Bezug auf die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen untersucht. Dabei wurden die ersten neun Lebensquartale betrachtet. Die STIKO empfiehlt für die Grundimmunisierung gegen Masern zwei Impfstoffdosen eines Kombinationsimpfstoffs (Masern, Mumps Röteln) im Alter von 11 und 15 Monaten.  

Im März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Demnach müssen unter anderem Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen einen Nachweis über eine Masernimpfung oder eine ausreichende Immunität vorweisen.

Weitere Informationen hält das Robert Koch Institut vor: „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern“

Pressemitteilung „Masernimpfung: Hohe Quote bei Kleinkindern - knapp 5 Prozent ohne Impfung“. Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg, 2.4.2024 (https://www.tk.de/presse/themen/arzneimittel/masernimpfung-2169076).

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