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Homöopathie

Unabhängige Beratung veröffentlicht neue Patienteninformation

7.2.2022

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet jetzt eine neue Patienteninformation zum Thema Homöopathie an. Hierin wird im Frage-Antwort-Format über die Homöopathie informiert und die verfügbare wissenschaftliche Evidenz zum Thema sowie damit verbundene rechtliche und wirtschaftliche Aspekte dargestellt.

Nach Auffassung von Thorben Krumwiede, UPD-Geschäftsführer, hat „die Homöopathie in Deutschland (zwar) eine lange Tradition und ist weitverbreitet. Leider wird erst seit relativ kurzer Zeit eine breitere öffentliche Debatte darüber geführt, ob die Homöopathie angesichts der eindeutigen Studienlage zu ihrer mangelnden Wirksamkeit in den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenkassen etwas zu suchen hat. Denn der wissenschaftliche Konsens ist eindeutig: Homöopathische Behandlungsmethoden haben keine Wirkung über den Placeboeffekt hinaus“.

Grundsätzlich hat jeder Patient das Recht, aus den verfügbaren Behandlungsmethoden diejenige zu wählen, die ihn am meisten überzeugt, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der UPD. Allerdings, so Dr. med. Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der UPD: „Homöopathie kann gefährlich werden, wenn Menschen mit schweren Erkrankungen sich gegen erwiesenermaßen wirksame Therapien und stattdessen für die Homöopathie entscheiden, etwa bei Krebserkrankungen. Aufgrund der Fülle von oft falschen oder irreführenden Informationen zur Wirksamkeit der Homöopathie sind Patienten oft nicht ausreichend über Nutzen und Risiken homöopathischer Behandlungen informiert.“

Auch wirtschaftliche Interessen spielen bei homöopathischen Behandlungsangeboten und Arzneien eine große Rolle. Homöopathie macht zwar insgesamt nur einen kleinen Teil der Gesundheitsausgaben in Deutschland aus. „Es bleibt aber ein Millionengeschäft: In 2020 haben rezeptfreie, in Apotheken gehandelte homöopathische Arzneimittel etwa 550 Millionen Euro Umsatz erzielt. Dazu kommt, dass viele Krankenkassen die Kosten für homöopathische Behandlungen im Rahmen von Satzungsleistungen übernehmen und diesen Umstand als Werbung nutzen, um potenzielle Kunden zu locken“, so Krumwiede, und ergänzt: „Für Kinder bis zwölf Jahre sind homöopathische Leistungen sogar Regelleistungen. Aus Patientensicht halten wir als UPD das für ein falsches Signal: Patienten gehen davon aus, dass ihre Kasse nur wirksame Therapien mit ausreichender wissenschaftlicher Evidenz bezahlt.“ Hinzu komme, dass aufgrund bestimmter rechtlicher Regelungen homöopathische Arzneimittel ohne wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis verkauft werden können.

Die Patienteninformation, deren Grundinfos zur Homöopathie auch Ärzten eine schnelle Orientierung ermöglicht, steht online zur Verfügung, auch als 8-seitiges PDF zum Ausdrucken. Zu bedenken ist, dass einige zentrale Informationen fehlen, z.B. zur Methodik homöopathischer Arzneimittelstudien oder zum Hintergrund der rhythmischen Verdünnung ‒ der Potenzierung.

Pressemitteilung UPD Patientenberatung Deutschland, Februar 2022

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