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Gesundheitssystem

Die elektronische Krankmeldung als Standard

26.4.2023

Die elektronische Krankmeldung (eAU) wird zunehmend zum Standard in der Versorgung, wie die Daten des ersten Quartals des Regelbetriebs im Verfahren zwischen den Arbeitgebern und den Krankenkassen zeigen, die der GKV-Spitzenverband jetzt ausgewertet hat.

Seit 1. Januar 2023 sind auch Arbeitgeber verpflichtet, die eAU zu nutzen und haben seitdem bereits 21,6 Millionen digitale Krankmeldungen ihrer Arbeitnehmer abgerufen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 waren es 5,9 Millionen eAU, die Arbeitgeber im Rahmen der freiwilligen Pilotierung abgerufen haben. Nach einem deutlichen Anstieg im Laufe des vergangenen Jahres stieg die Abrufquote durch Arbeitgeber von Januar bis März 2023 noch einmal um 60%.

Auch der digitale Versand von Ärzten an Krankenkassen zeigt, wie die eAU in der Praxis verankert ist: Im März 2023 wurden 12,9 Millionen eAU versandt, 13% mehr als im Februar. Praxen sind bereits seit Juli 2022 verpflichtet, Krankmeldungen digital auszustellen.

Dr. rer. pol. Doris Pfeiffer (Berlin), Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands: „Die digitale Krankmeldung hat sich zügig zu einer festen Größe im Gesundheitswesen entwickelt. Das zeigt: Wenn elektronische Verfahren funktionieren, werden sie von Arbeitgebern, ärztlichen Praxen und Versicherten angenommen und bringen die Digitalisierung in Deutschland voran.“

Bislang konnte die Gesamtzahl der Krankmeldungen in Deutschland nur grob geschätzt werden. Es gab eine Dunkelziffer, weil Arbeitnehmer insbesondere bei kurzen und akuten Erkrankungen teilweise keinen Nachweis ihrer Krankmeldung bei der Krankenkasse eingereicht haben. In den Statistiken fehlten diese Krankmeldungen. Im Allgemeinen geht man bisher von rund 70 bis 80 Millionen Bescheinigungen pro Jahr aus. Legt man diese Annahme zugrunde, ist mit rund 3 Millionen eAU, die wöchentlich von ärztlichen Praxen an Krankenkassen gehen, bereits heute der überwiegende Anteil der Krankmeldungen digital und übertrifft die bisher angenommene Anzahl der Krankmeldungen. Das eAU-Verfahren hat daher auch den Vorteil, dass Krankmeldungen künftig vollständiger erfasst werden und einen realistischeren Blick auf den Krankenstand der Arbeitnehmer ermöglicht.

Arztpraxen übermitteln eAU an Krankenkassen

Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich gesetzlich Versicherte nur noch wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber abmelden und angeben, wie lange sie voraussichtlich ausfallen. Die Arztpraxen übermitteln die eAU an die Krankenkassen. Die Arbeitgeber wiederum rufen die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeiter sich krankgemeldet haben. Der Austausch läuft über Prozesse, die bereits seit Jahrzehnten zwischen Arbeitgebern und Kassen etabliert sind: Statt der Telematikinfrastruktur wird wie bei allen Datenaustauschverfahren zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen der Abruf durch die Entgeltabrechnungssoftware über den hierfür schon bestehenden Kommunikationsserver genutzt. Alternativ können Betriebe zum Beispiel zertifizierte Ausfüllhilfen im Internet oder Zeiterfassungssysteme nutzen und den Abruf der eAU ihrer Arbeitnehmer an externe Dienstleister wie Steuerbüros auslagern.

Neben der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer, die rund 90% des Volumens ausmachen, gibt es weitere Nachweise, die bereits jetzt im eAU-Verfahren integriert sind. So sind bereits seit Start des eAU-Verfahrens auch stationäre Krankenhauszeiten und AU-Bescheinigungen von Durchgangsärzten Teil des Verfahrens. Ab 1. Januar 2024 können auch Arbeitsagenturen von der eAU profitieren und die Krankmeldungen von Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, digital erhalten. Zudem hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Krankenkassen ab 2025 auch Reha-Zeiten digital zur Verfügung stellen.

Pressemitteilung „Digitale Krankmeldung zunehmend Standard - erste Auswertung des Regelbetriebs“. GKV-Spitzenverband, Berlin, 11.4.2023 (https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1595457.jsp).

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