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G-BA: Konkrete Übersicht zur Austauschbarkeit von Biologika beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. November 2021 erstmals eine jetzt veröffentlichte konkrete Übersicht mit Hinweisen zur Austauschbarkeit von Biologika beschlossen. Die neue Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie listet derzeit 26 biotechnologisch hergestellte Wirkstoffe auf und gibt dazu die zugehörigen Originalprodukte (Referenzarzneimittel) sowie die im Wesentlichen gleichen Nachahmerpräparate (Biosimilars) an.

Die für die Dermatologie wichtigen TNF-Blocker Adalimumab, Etanercept und Infliximab und ihre Austauschmöglichkeiten (Humira -> Amgevita, Amsparity, Hefiya, Hulio, Hyrimoz, Idacio, Imraldi, Yuflyma; Enbrel -> Benepali, Erelzi, Nepexto; Remicade (intravenöse Applikation) -> Flixabi, Inflectra, Remsima, Zessly, sowie Remsima zur subkutanen Applikation) sind Teil der Anlage.

Damit erhalten Ärzte eine ergänzende Marktübersicht, die ihnen bei der wirtschaftlichen Verordnung von Biologika hilft, stellt der G-BA in einer Pressemitteilung fest. Denn die biologischen Nachahmerpräparate, die nach Ablauf der Schutzrechte eines Originalproduktes zugelassen werden können, sind in der Regel deutlich preisgünstiger als die Originale. Auf dieser Grundlage können Ärzte im Zuge ihrer Verordnung entscheiden, ob ein Austausch möglich ist; in Einzelfällen, bei denen dies etwa aufgrund von bekannten Unverträglichkeiten nicht sinnvoll ist, kann davon abgesehen werden.

Die neue Anlage VIIa enthält alle zugelassenen Biologika, die biotechnologisch hergestellt werden und zu denen es mindestens ein im Wesentlichen gleiches biotechnologisch hergestelltes biologisches Arzneimittel (Biosimilar) oder mehrere Originale und damit gleichzeitig mehrere potenzielle Referenzarzneimittel auf dem deutschen Markt gibt. Die Übersicht wird der G-BA laufend aktualisieren. Einen abschließenden Charakter hat sie jedoch nicht. Ärzte können bereits verfügbare Biosimilars einbeziehen, auch wenn sie noch nicht gelistet sind. Die neue Übersicht ergänzt die 2020 vom G-BA schon beschlossenen Hinweise für eine wirtschaftliche ärztliche Verordnung von Biologika.

Der jetzt getroffene Beschluss muss noch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft werden und tritt erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Wichtig: Diese Übersicht gilt nicht für den Aut-idem-Austausch in Apotheken. Hierzu wird der G-BA bis spätestens August 2022 gesondert beschließen.

Newsletter G-BA aktuell Nr. 8/2021, Dezember 2021

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