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Fertilität

Richtlinien über künstliche Befruchtung infolge Kryokonservierung angepasst

Fertilitätsprotektive Maßnahmen sind vor allem in der Onkologie für viele Patientinnen bedeutsam. Bei der Kostenübernahme waren etliche Hürden zu überwinden. Eine der letzten, so teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit, sei nun genommen worden: Versicherte, die eine Kryokonservierung von Keimzellen aufgrund keimzellschädigender Therapie in Anspruch genommen haben, können auch Jahre später eine künstliche Befruchtung durchführen lassen.

Bisher war eine künstliche Befruchtung mit den dazugehörigen medizinischen Maßnahmen nur innerhalb eines Zyklusfalls möglich ‒ das heißt, von der hormonellen Stimulation bis zum Embryotransfer. Die Richtlinien über künstliche Befruchtung wurden dazu entsprechend angepasst.

Bei Frauen, die aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie Eizellen einfrieren lassen, kann die künstliche Befruchtung mitunter erst mehrere Jahre nach der Entnahme und der Kryokonservierung der Eizellen erfolgen. Für diese Fälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Richtlinien über künstliche Befruchtung (KB-RL) angepasst, sodass künstliche Befruchtungen auch für diese Frauen möglich sind. Für Männer war keine Anpassung der KB-RL notwendig, da die verschiedenen Konstellationen darin bereits abgedeckt sind. Den geänderten Richtlinien über künstliche Befruchtung muss noch das Bundesgesundheitsministerium zustimmen, sodass diese voraussichtlich im Februar 2022 in Kraft treten werden. Anschließend hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM entsprechend anzupassen.

Praxisnachricht Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Januar 2022

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