Viele Lebensmittel werden mit Vitamin D angereichert: Dafür bedarf es in Deutschland einer Genehmigung, doch viele Hersteller halten sich offenbar nicht daran. Eine Marktstichprobe der Verbraucherzentralen zeigte nun, dass 61% der Hersteller bei 112 untersuchten Produkten keine Erlaubnis hatten, ihre Produkte mit Vitamin D anzureichern.
Bei zehn weiteren Lebensmitteln war nicht klar, ob vorhandene Allgemeinverfügungen gelten. Abgesehen davon, dass viele Lebensmittelunternehmen keine Genehmigung hatten, bestimmte Produkte überhaupt mit Vitamin D anzureichern, fiel im Marktcheck ein weiterer Punkt auf. So wurden Lebensmittel angeboten, denen laut dem Konzept und den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gar kein Vitamin D hätte zugeführt werden dürfen. Dazu gehörten Getränke, Smoothies, Tees und Süßigkeiten.
Die Verbraucherzentralen fordern deshalb bessere Kontrollen. Zudem sollten Produkte ohne Genehmigung aus dem Handel genommen werden können. Verbrauchern wird empfohlen, schon beim Einkauf darauf zu achten, ob Produkte mit Vitamin D angereichert wurden. Grundsätzlich zugelassen ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarinen und Streichfette. Hersteller anderer Lebensmittelgruppen brauchen eine Erlaubnis, um sie mit Vitamin D anzureichern. Bestimmte Lebensmittel wie Milch oder Pilze dürfen durch UV-Bestrahlung mit Vitamin D angereichert werden. Sie wurden nach der Novel-Food-Verordnung als neuartige Lebensmittel zugelassen und müssen deren Vorgaben einhalten. Ein Konzept für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D des BfR schlägt Höchstmengen vor, unter anderem für Milchprodukte, Brot und Streichfette, da eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D zu gesundheitlichen Problemen führen kann (z.B. Nierenschäden, kardiale Arrhythmien).
Pressemitteilung Verbraucherzentrale, November 2021