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Ernährung

Unerlaubte Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D

Viele Lebensmittel werden mit Vitamin D angereichert: Dafür bedarf es in Deutschland einer Genehmigung, doch viele Hersteller halten sich offenbar nicht daran. Eine Marktstichprobe der Verbraucherzentralen zeigte nun, dass 61% der Hersteller bei 112 untersuchten Produkten keine Erlaubnis hatten, ihre Produkte mit Vitamin D anzureichern.

Bei zehn weiteren Lebensmitteln war nicht klar, ob vorhandene Allgemeinverfügungen gelten. Abgesehen davon, dass viele Lebensmittelunternehmen keine Genehmigung hatten, bestimmte Produkte überhaupt mit Vitamin D anzureichern, fiel im Marktcheck ein weiterer Punkt auf. So wurden Lebensmittel angeboten, denen laut dem Konzept und den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gar kein Vitamin D hätte zugeführt werden dürfen. Dazu gehörten Getränke, Smoothies, Tees und Süßigkeiten.

Erlaubter Zusatz von Vitamin D

Die Verbraucherzentralen fordern deshalb bessere Kontrollen. Zudem sollten Produkte ohne Genehmigung aus dem Handel genommen werden können. Verbrauchern wird empfohlen, schon beim Einkauf darauf zu achten, ob Produkte mit Vitamin D angereichert wurden. Grundsätzlich zugelassen ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarinen und Streichfette. Hersteller anderer Lebensmittelgruppen brauchen eine Erlaubnis, um sie mit Vitamin D anzureichern. Bestimmte Lebensmittel wie Milch oder Pilze dürfen durch UV-Bestrahlung mit Vitamin D angereichert werden. Sie wurden nach der Novel-Food-Verordnung als neuartige Lebensmittel zugelassen und müssen deren Vorgaben einhalten. Ein Konzept für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D des BfR schlägt Höchstmengen vor, unter anderem für Milchprodukte, Brot und Streichfette, da eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D zu gesundheitlichen Problemen führen kann (z.B. Nierenschäden, kardiale Arrhythmien).

Pressemitteilung Verbraucherzentrale, November 2021

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