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Kassenpatienten: Ärzte verschreiben kaum DiGA

30.5.2022

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden von Ärzten und Psychotherapeuten bisher kaum verschrieben. Seit Einführung der erstattungsfähigen Anwendungen im Dezember 2019 verschrieben Ärzte nur 0,15% der geeigneten Patienten die digitale Hilfe.

Auf Basis der vertragsärztlichen Abrechnungsdaten für 2019 und des DiGA-Verzeichnisses des BfArM hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) derzeit 33,66 Millionen Patienten für eine mögliche Indikation für die Verordnung einer aktuell zugelassenen DiGA identifiziert. Allerdings erhalten bei Weitem nicht alle Patienten mit einer solchen möglichen Indikation eine Verordnung. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sind die 20 zuerst zugelassenen DiGA insgesamt lediglich 50.112-mal verordnet oder zur Anwendung genehmigt worden (0,15%). Über deren tatsächliche Nutzung liegen keine Erkenntnisse vor.

Die Wahrscheinlichkeit einer Verordnung steigt aber mit der Anzahl der verfügbaren DiGA je Indikationsbereich, stellt das Zi fest. So werde deutlich, dass das neue Versorgungsangebot der GKV bereits vielen Patienten mit Diagnosen aus dem Bereich der psychischen und Verhaltensstörungen in Deutschland zur Verfügung steht. Daneben gibt es Angebote für Patienten mit Ernährungs- und Stoffwechselstörungen sowie häufigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems.

Ärztliche Bewertung bleibt zentral

Für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Praxis ist es besonders wichtig, dass Gesundheits-Apps nicht nur verfügbar, sondern auch im konkreten Anwendungsfall wirksam sind. Dafür muss im Versorgungsalltag ausreichend Zeit für die Beratung von Patienten zur Verfügung stehen. „Die ärztliche und psychotherapeutische Verordnung von DiGA ist zentral, um sicher zu stellen, dass die Anwendungsvoraussetzungen einer DiGA gegeben sind und ihr Einsatz sinnvoll und sicher ist. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei Kontraindikationen aus dem Bereich der psychischen Störungen. Wie Krankenkassen diese Sicherheit nur nach Aktenlage und ohne vertragsärztliche und psychotherapeutische Diagnostik gewinnen können, bleibt deren Geheimnis. Die Einigung der Vertragspartner des Bundesmantelvertrags, dass die Krankenkassen den Aufwand von Ärzten sowie Psychotherapeuten bei der Verordnung auch vorläufig zugelassener DiGA honorieren, ist daher eine gute Nachricht für die Betroffenen“, sagt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik Graf von Stillfried.

Das Zi machte in diesem Zusammenhang auf das gemeinnützige Online-Tool www.kvappradar.de des Zentralinstituts aufmerksam. Das ist ein Informationsangebot für Patienten, Ärzte und Psychotherapeuten, die sich über Gesundheits-Apps informieren möchten. Ärzten und Psychotherapeuten ermöglicht das Portal durch die Bewertungsfunktion, Kollegen und Patienten an ihren Erfahrungen teilhaben zu lassen oder auch die wissenschaftliche Begutachtung einer Gesundheits-App beim Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung zu erbitten. Bislang sind ‒ neben den vom BfArM zugelassenen 33 DiGA ‒ über 3.700 weitere Gesundheits-Apps im Katalog.

Pressemitteilung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Mai 2022

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