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Diabetes mellitus

Amputation bei DFS

In Deutschland werden jährlich bis zu 50 000 Amputationen aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms (DFS) als Folge eines Diabetes mellitus vorgenommen. Das ist nicht nur für betroffene Patienten, sondern auch für behandelnde Ärzte belastend. Seit Jahren setzt sich die Arbeitsgemeinschaft „Diabetischer Fuß“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) für einen rechtlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung für Patienten ein. Ein überarbeiteter Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) liegt dem Bundesgesundheitsministerium vor. „Der Rechtsanspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung soll Betroffene unterstützen, eine Entscheidung zur möglichen Auswahl vorgeschlagener Behandlungsmöglichkeiten zu treffen und damit gegebenenfalls eine medizinisch nicht gebotene Amputation zu vermeiden“, erklärt Dr. med. Michael Eckhard, Vorsitzender der AG „Diabetischer Fuß“.
Von den Zweitmeinern wird der Nachweis einer besonderen Kompetenz gefordert. Laut der Zweitmeinungsrichtlinie gilt als qualifiziert, wer mindestens fünf Jahre regelmäßig aktiv in der Versorgung von Patienten mit DFS tätig ist und mindestens 30 DFS-Patienten in einem multidisziplinären Setting behandelt. Einen Antrag auf Zulassung zum Zweitmeinungsverfahren können grundsätzlich Fachärzte aus acht Disziplinen stellen: Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Gefäßchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Aber auch Angehörige nichtärztlicher Fachberufe, die zum Behandlungsteam des Patienten gehören, können einbezogen werden, wie z. B. Podologen, Orthopädieschuhmacher sowie Orthopädietechniker und Orthopädiemechaniker.
Die Zweitmeinungsrichtlinie zur Amputation bei DFS muss nun noch durch das Bundesgesundheitsministerium ratifiziert werden, was als Formalie gilt.

Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), April 2021

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