Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hält eine Übernahme der Kosten für die sogenannte „Abnehmspritze“ durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei einer medizinischen Notwendigkeit für überlegenswert. In einer Sitzung Mitte November verabschiedeten die Abgeordneten mit breiter Mehrheit die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „als Material“ zu überweisen.
Adipositas sei eine Krankheit mit enormen Gesundheitsrisiken, schreibt die Petentin in ihrer öffentlichen Petition (ID165851). Sie macht darauf aufmerksam, dass die Kosten einer Magenverkleinerung von den Krankenkassen übernommen würden. Diese Kosten – und die der lebenslangen Folgebehandlungen – überstiegen aber nach Einschätzung der Patentin die Kosten einer, ebenfalls lebenslangen, Anwendung der Abnehmspritze deutlich.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf Paragraf 34 Absatz 1 Satz 8 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), wonach Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen seien. Zu den sogenannten Lifestyle-Arzneimittel gehörten beispielsweise Appetitzügler, Abmagerungsmittel und Arzneimittel zur Verbesserung des Haarwuchses. Die Konkretisierung des gesetzlichen Verordnungsausschlusses erfolge durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in der Arzneimittel-Richtlinie, wird betont.
GLP-1-Agonisten haben einen das Übergewicht senkenden Effekt
Das BMG verfolgt die Entwicklung, Zulassung und Studiensituation neuer medikamentöser Optionen zur Prävention – wie etwa die GLP-1-Agonisten – aufmerksam, heißt es weiter unter Bezug auf eine Stellungnahme des Ministeriums. GLP-1-Agonisten seien blutzuckersenkende Arzneistoffe, die vor allem zur Therapie des Typ-2-Diabetes eingesetzt würden. Sie gehörten zur Stoffgruppe der Antidiabetika. In Untersuchungen habe sich herausgestellt, dass die GLP-1-Agonisten unter anderem einen das Übergewicht senkenden Effekt haben, weshalb sie öffentlich oft als Abnehmspritze bezeichnet würden.
Auch der Petitionsausschuss habe die Frage, ob es sich bei der Abnehmspritze um ein sogenanntes Lifestyle-Arzneimittel handelt, im Blick, machen die Abgeordneten deutlich. Aussagekräftige Studiendaten für relevante Patientengruppen zu langfristigen Auswirkungen auf insbesondere kardiovaskuläre Endpunkte und zur Langzeitsicherheit der Wirkstoffe seien jedoch abzuwarten. Mit Blick auf die positiven gesundheitlichen Auswirkungen der Abnehmspritze empfiehlt der Ausschuss gleichwohl, die Petition dem BMG als Material zu überweisen, „damit sie in entsprechende Überlegungen zur Verbesserung der Situation der Betroffenen einbezogen werden kann“.
Die Petition zur Kostenübernahme für die „Abnehmspritze“ im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_04/_09/Petition_165851.nc.html
Pressemitteilung „Übernahme der Kosten für die ‚Abnehmspritze‘ durch die GKV“. Deutscher Bundestag (hib - Heute im Bundestag, Nr. 605/2025), Berlin, 12.11.2025 (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1126440).