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COVID-19

Aktualisierte Empfehlungen der DGRh

Was SARS-CoV-2 für die Rheumatherapie bedeutet, haben Experten der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) nun zusammengefasst. „Eine wichtige Datenquelle ist auch das Online-Register Covid19-rheuma.de, in dem COVID-19-Krankheitsverläufe speziell bei Rheumapatienten dokumentiert werden“, sagt Schulze-Koops, der die Rheumaeinheit am Universitätsklinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München leitet und Mitglied im Vorstand der DGRh ist.
Demnach haben Menschen mit Rheuma kein erkennbar erhöhtes Risiko, an COVID-19 zu erkranken oder einen schweren Verlauf zu haben. Die Einnahme immunsupprimierender Medikamente scheint kein wesentlicher Risikofaktor zu sein. Jedoch ist es unbedingt notwendig, schlecht kontrollierte, in einem aktiven Schub befindliche Patienten ärztlich zu versorgen. Auch notwendige therapeutische Anpassungen sollten unbedingt regelmäßig durchgeführt werden. Bei an Rheuma Erkrankten mit einer symptomatischen SARS-CoV-2-Infektion sollte die antirheumatische Therapie unterbrochen und die Gabe von Glukokortikoiden, wenn möglich, auf weniger als 10 mg pro Tag reduziert werden. Zu Beginn einer Behandlung sollte im Moment auf hohe Glukokortikoidgaben verzichtet werden, denn sie könnten den Verlauf einer COVID-19-Infektion ungünstig beeinflussen. Therapien mit kurz wirksamen Substanzen sollten bevorzugt werden.
Auch der Beginn einer Behandlung mit Rituximab sollte möglichst vermieden werden. Dieser hat eine über Monate anhaltende immunsupprimierende Wirkung und ist somit der einzige Wirkstoff, bei dem die DGRh-Experten sich für eine besondere Vorkehrung bei einer SARS-CoV-2-Impfung aussprechen: „Die Impfung sollte frühestens vier, besser sechs Monate nach einer letzten Gabe von RTX erfolgen“, sagt Prof. Dr. med. Christof Specker, Direktor der Klinik für Rheumatologie und Klinische Immunologie des Klinikums Essen-Mitte und Sprecher der COVID-19-Kommission der DGRh. Vorher verabreichte Impfungen zeigten nur eine stark abgeschwächte Wirkung. Zu mehr Nebenwirkungen komme es aber auch nicht, wenn die Impfung zu früh verabreicht wurde. Der Impfschutz ist vier Wochen nach der Impfung erreicht. Im Anschluss kann auch wieder eine Behandlung mit Rituximab erfolgen.
Wie gut die Impfung wirkt, ist noch nicht genug erforscht. „Es ist möglich, dass immunsupprimierte Patienten auch nach zwei Impfungen keinen ausreichend hohen Spiegel wirksamer Antikörper aufbauen“, sagt Prof. Dr. med. Christof Specker. Demzufolge könnte es nötig sein, eine dritte Impfung zu verabreichen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh), März 2021

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