- Anzeige -
NEWS

Kardiologie

Cardio-CT nun Kassenleistung

30.4.2024

Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.01.2024 ist die Computertomografie der Herzkranzgefäße (CCTA) zur Ab­klärung eines Verdachts auf KHK nun in die Kassenleistungen eingeschlossen. Kardiologinnen und Kardiologen sehen dies grundsätzlich positiv, allerdings geht ihnen der Beschlusstext nicht weit genug.

Denn Stand heute könne diese Leistung  wegen der Strahlenschutzverordnung letztlich nur von wenigen kardiologisch Tätigen erbracht werden. Radiologen und Radiologinnen würde aber die Qualifikation fehlen, die Ergebnisse der CCTA in einen klinischen Gesamtkontext zu setzen und die richtigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen einzuleiten.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie befürwortet ein Kooperationsmodell, das beide Disziplinen gänzlich involviert. Jetzt drohe eine Überdia­gnostik und bei Ausschluss der Kardiologie eine suboptimale Versorgung der KHK-Betroffenen.

Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V., Januar 2024

Lesen Sie mehr und loggen Sie sich jetzt mit Ihrem DocCheck-Daten ein.
Der weitere Inhalt ist Fachkreisen vorbehalten. Bitte authentifizieren Sie sich mittels DocCheck.
- Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

123-nicht-eingeloggt