Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.01.2024 ist die Computertomografie der Herzkranzgefäße (CCTA) zur Abklärung eines Verdachts auf KHK nun in die Kassenleistungen eingeschlossen. Kardiologinnen und Kardiologen sehen dies grundsätzlich positiv, allerdings geht ihnen der Beschlusstext nicht weit genug.
Denn Stand heute könne diese Leistung wegen der Strahlenschutzverordnung letztlich nur von wenigen kardiologisch Tätigen erbracht werden. Radiologen und Radiologinnen würde aber die Qualifikation fehlen, die Ergebnisse der CCTA in einen klinischen Gesamtkontext zu setzen und die richtigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen einzuleiten.
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie befürwortet ein Kooperationsmodell, das beide Disziplinen gänzlich involviert. Jetzt drohe eine Überdiagnostik und bei Ausschluss der Kardiologie eine suboptimale Versorgung der KHK-Betroffenen.
Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V., Januar 2024