Bei Paracetamol-haltigen Fiebersäften für Kinder gibt es aktuell einen Versorgungsengpass, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Nach Auskunft des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird dies voraussichtlich bis Herbst andauern.
Hintergrund des Versorgungsengpasses ist der Marktrückzug eines der beiden bisherigen Hersteller und Zulassungsinhaber (wegen „mangelnder Wirtschaftlichkeit“). Die Firma Ratiopharm hat zwar Produktionssteigerungen für seinen Paracetamol-Saft angekündigt, ein konkretes Ende des Versorgungsengpasses konnte bislang jedoch nicht genannt werden. Das BfArM rechnet derzeit ab Herbst mit einem Ende des Lieferengpasses.
Allerdings: Auch bei Ibuprofen-haltigen Kinderarzneimitteln besteht ein Lieferengpass, da es wohl durch die Unterversorgung mit Paracetamol-haltigen Fiebersäften zu einer vermehrten Nutzung von alternativen Darreichungsformen wie Zäpfchen, aber auch von anderen Wirkstoffen wie Ibuprofen, gekommen ist. Zwar haben Hersteller auch bei diesen Arzneimitteln eine Erhöhung der Produktion angekündigt, der Engpass wird voraussichtlich ebenfalls bis in den Herbst hinein andauern.
Die Deutsche Apothekerzeitung verweist auf das Vorgehen, wenn etwa alle Paracetamol- oder mittlerweile auch viele Ibuprofen-Säfte nicht mehr lieferbar sind. Laut § 3 SARS-CoV-2 AMVV (gültig bis 25.11.2022) dürfen wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgetauscht werden, wenn sie nicht lieferbar oder vorrätig sind. Arzneimittel, die pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar sind, dürfen nach Rücksprache mit dem Arzt abgegeben werden. Daher kann die Darreichungsform ausgetauscht werden, wenn die Praxis kontaktiert wurde. Bei der Abgabe einer Suspension als Rezeptur sollte das Rezept vom Arzt geändert werden, solange es keine anderslautende offizielle Stellungnahme dazu gibt.
Praxisnachricht Kassenärztliche Bundesvereinigung, Juli 2022
Neth C, Deutsche Apothekerzeitung/DAZ online, Juli 2022