Das Leitlinienprogramm Onkologie hat seine S3-Leitlinie zum Nierenzellkarzinom aktualisiert. Die überarbeitete Fassung enthält erstmals ein Kapitel zu Diagnostik und Therapie des nicht-klarzelligen Nierenzellkarzinoms. Überdies wurde eine Empfehlung zur adjuvanten Behandlung unter bestimmten Rahmenbedingungen ausgesprochen. Zudem wurden die Empfehlungen zur neoadjuvanten Therapie überprüft.
Nierenzellkarzinome werden nach ihrem Wachstumsmuster in einen klarzelligen und nicht-klarzelligen Typ unterschieden. 20-25% der Nierenzellkarzinome gehören zu den nicht-klarzelligen Nierenzellkarzinomen. Diese wurden nun erstmals in die S3-Leitlinie aufgenommen, mit der Empfehlung, sie entsprechend der WHO-Klassifikation einzustufen. Entsprechend dieser Klassifikation gibt es mehr als 15 verschiedene Entitäten in der Gruppe der nicht-klarzelligen Nierenzellkarzinomen. „Nicht-klarzellige Nierenkarzinome sind eine sehr heterogene Gruppe. Deswegen werden sie in Herausforderung, dass sie in Therapiestudien häufig nicht berücksichtigt werden. Diese limitierte Datenlage erschwerte klare Therapiestrategien. In der Aktualisierung der Leitlinie geben wir jetzt einen Überblick über die bestehende Studienlage in Bezug auf diese spezielle Gruppe. Orientiert daran sprechen wir konkrete Empfehlungen aus, um damit die Behandlung von Patienten mit diesen Tumorentitäten zu verbessern“, sagt Prof. Dr. med. Christian Doehn, Lübeck, einer der Leitlinienkoordinatoren.
Forschungsbedarf bei neoadjuvanten und adjuvanten Therapien
Für die adjuvante Therapie wurde in die Leitlinie erstmals eine Empfehlung für eine adjuvante Immuntherapie unter Verwendung eines Checkpoint-Inhibitors ausgesprochen. Die Empfehlung ist an das Vorhandensein einer bestimmten (erhöhten) Risikokonstellation für ein Tumorrezidiv geknüpft.
Überprüft und als weiterhin zutreffend bewertet wurden die Empfehlungen zur neoadjuvanten Therapie. In Bezug auf das Nierenzellkarzinom zeigten bisherige Studien nur eine geringe Größenreduktion des Tumors durch neoadjuvante Therapien. Für Tumoren, die noch keine Metastasen gebildet haben, wird daher keine neoadjuvante Therapie empfohlen – falls doch eine durchgeführt wird, sollte das nur im Rahmen von Studien geschehen.
Die Leitliniengruppe stellt jedoch grundsätzlich fest, dass bei der neoadjuvanten als auch der adjuvanten Therapien noch erheblicher Forschungsbedarf besteht. Die gesamte S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Nierenzellkarzinoms (Version 4) ist auf der Website des Leitlinienprogramms Onkologie abrufbar https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/nierenzellkarzinom.
Hinweis: Die Inhalte des „Leitlinienprogramm Onkologie“ sind auch in der kostenfreien Leitlinien-App integriert. Android-Smartphone- und iPhone-Nutzer können die Leitlinien-App hier herunterladen: www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/ bzw. im jeweiligen Shop (Suchbegriff „Leitlinienprogramm Onkologie“).
Pressemitteilung„Aktualisierung der S3-Leitlinie zum Nierenzellkarzinom“. DeutscheKrebsgesellschaft e. V., Berlin, 27.2.2023 (https://www.krebsgesellschaft.de/deutsche-krebsgesellschaft-wtrl/willkommen/presse/pressemitteilung-aktualisierung-der-s3-leitlinie-zum-nierenzellkarzinom.html).