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Aktualisierte ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen veröffentlicht

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt ab sofort die aktualisierte amtliche Fassung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC-Klassifikation) inklusive definierter Tagesdosen (DDD) zur Verfügung. Die Klassifikation erlaubt es, Tagestherapiekosten von Arzneimitteln anzugeben und zu vergleichen. Die 19. aktualisierte Fassung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Liste enthält über 7.100 ATC-Codes mit ihrer jeweiligen Bedeutung sowie bei 1.285 Wirkstoffen auch die definierten Tagesdosen.

Die ATC-Klassifikation ist eine amtliche Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe: Wirkstoffe werden nach dem Organ oder Organsystem, auf das sie einwirken, und nach ihren chemischen, pharmakologischen und therapeutischen Eigenschaften in verschiedene Gruppen eingeteilt. Den Wirkstoffen ist eine definierte Tagesdosis (DDD) zugeordnet. Diese DDD ist die angenommene mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Wirkstoffes bei Erwachsenen. Das ATC/DDD-System gewährleistet für die Präparate einen einheitlichen Bezug zur Angabe von Tagestherapiekosten und erleichtert Vergleiche zwischen Arzneimitteln. Dabei dienen die Tagesdosen als Hilfsgröße. Sie entsprechen nicht zwangsweise der im Einzelfall angewendeten Dosierung eines Arzneimittels. Gleiches gilt für die auf dieser Basis errechneten Tagestherapiekosten.

Grundlage für die deutsche amtliche Fassung ist die internationale ATC/DDD-Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die einmal jährlich aktualisiert wird. Um dem deutschen Arzneimittelmarkt gerecht zu werden, wird sie jährlich an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst. Dazu dient ein transparentes, regelgebundenes Verfahren. Das BfArM gibt die ATC-Klassifikation im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit heraus.

Die ATC-Klassifikation und DDD-Festlegungen sind als Standard in Deutschland etabliert, der in den verschiedensten Projekten der Arzneimittelverbrauchsforschung angewendet wird. So stehen diese Klassifikationen auch dem Nutzerkreis zur Verfügung, der die Abrechnungsdaten aller GKV-Versicherten verwendet.

Beispiel: Der GKV-Arzneimittelindex im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO), der die ATC-Klassifikation erarbeitet hat, pflegt seit 1980 eine Arzneimittelklassifikationsdatenbank, die über 160.000 verschiedene Fertigarzneimittel mit den unterschiedlichsten Informationen zu diesen Produkten beinhaltet. Durch die Zusammenführung von Rezeptdaten, die heute durch Vollerhebung mit jährlich rund 690 Millionen Verordnungen vorliegen, können zusammen mit Klassifikationsdaten Arzneimittelverbrauchsanalysen nach einzelnen Marktsegmenten, nach der Facharztgruppe des verordnenden Arztes, nach Alters- und Geschlechtsgruppe der Patienten oder nach Regionen durchgeführt werden.

Die jährlichen Arzneimittelverordnungen stehen zur kostenfreien Nutzung im PharMaAnalyst des WIdO (https://arzneimittel.wido.de/PharMaAnalyst) zur Verfügung. Damit können einzelne Arzneimittel, Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen auf der Grundlage der ATC-Klassifikation mit ihren verordneten Packungen, Tagesdosen und Kosten analysiert werden.

1) Pressemitteilung Nr. 13/21 „Arzneimittelklassifikation: BfArM veröffentlicht amtliche Fassung der ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen“. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn/Köln, 23.12.2021; abrufbar unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/pm13-2021.html?nn=470400 oder t1p.de/ibnzz

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