Ab dem 1. Oktober 2025 sind medizinische Einrichtungen verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu verwenden. Allerdings nutzt bis jetzt nur ein Bruchteil der Patientinnen und Patienten die ePA, gleichzeitig gibt es viele Probleme mit Steuerung und Datenschutz.
Die Deutsche Aidshilfe (DAH) zieht deshalb eine kritische Zwischenbilanz. Nur 4 % der Versicherten besitzen bis jetzt eine GesundheitsID, die Voraussetzung ist, um auf die ePA-App zugreifen zu können. Auch wissen viele Menschen gar nicht, dass schon sensible Daten auf ihrer ePA gespeichert werden, was bei stigmatisierten Erkrankungen ein Risiko sein kann, so die DAH. Per Standardeinstellungen sind viele Informationen sichtbar, wenn sie nicht aktiv gesperrt wurden. Gleichzeitig geben Abrechnungsdaten der Krankenkassen auch Rückschlüsse auf nicht in der ePA gespeicherte Daten. Die DAH fordert deshalb eine Stärkung der Sicherheit und eine Verbesserung der Handhabung der ePA.
Pressemitteilung der Deutschen Aidshilfe e. V., September 2025