Die Deutsche Diabetes Gesellschaft will die Digitalisierung aktiv mitgestalten und entwickelt demzufolge gemeinsam mit Partnern derzeit die elektronische Diabetesakte (eDA) als fachspezifische Ergänzung zur elektronischen Patientenakte (ePA).
Sie soll Patienten und Leistungserbringern flächendeckend speziell zugeschnittene, leitlinienbasierte Unterstützung und Mehrwerte bei der Diabetesbehandlung bieten. Sie ist mit einem Register verbunden, das u. a. kontinuierlich zeitnahe, patientenbezogene, medizinische und gesundheitsökonomische Analysen ermöglichen soll. Wichtig sei hier, zu verstehen, dass die eDA keine parallele oder überlappende Struktur zur ePA darstelle, betonte Prof. Dr. med. Dirk Müller-Wieland (Aachen). So bestimme bei der Patientenakte ausschließlich der Patient, was hineinkommt und was nicht. Die Diabetesakte führt hingegen der Arzt – mit dem Einverständnis des Patienten. Die eDA soll als Plattform auch durch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) inklusive Clinical Decision Support Systeme (CDSS) problemorientiert, patientenzentriert und individualisiert ergänzt werden können. Ziel ist letztlich eine vernetzte Diabetesforschung, die eine zielgerichtete Gesundheitspolitik ermöglicht.