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Kongress-Ticker

Flugmedizin

Wer Wann nicht in den Flieger sollte

Sarah L. Bopp

17.7.2026

Besonders vor längeren Flugreisen wird man in der Hausarztpraxis gern einmal mit der Frage konfrontiert: Kann ich so überhaupt in den Flieger? Im Folgenden finden sich Entscheidungshilfen für die Beratung. Bei starken Einschränkungen sollten sich Fluggäste aber immer an die befördernde Fluggesellschaft wenden.

Fluggesellschaften haben auch bei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen eine Transportpflicht. Gesetzlich geregelt ist das in der EU-Ver­ordnung Nr. 1107/2006 oder in den USA im Air Carrier Access Act. Anders sei dies nur, „wenn ein Gast durch die Flugreise gesundheitlichen Schaden nimmt oder andere während des Fluges in eine Situation bringt, die mit gesundheitlicher Unversehrtheit nicht ver­einbar ist“, sagte Dr. med. Sven-Karsten Peters (Frankfurt/Main). Als Beispiel nannte der Kardiologe, Arbeits- und Flugmediziner beim Medizinischen Dienst der Lufthansa eine Person mit Masern. Neben gesundheitlichen könne dies auch Einreisequerelen für Mitpassagiere sowie Personal und damit große Probleme für die Airline erzeugen. Um eine einheitliche Grundlage zur Beurteilung der Flugtauglichkeit von Passagieren zu haben, hat die International Air Transport Association (IATA) einen Fragebogen entwickelt. Er kann im Internet angefordert werden [1]. Die IATA hat etwa in Frankfurt/Main auch eine Clearingstelle für medizinische Fragen im Flugverkehr.

Was Fluggäste über den Wolken erwartet, verglich Peters mit einem Aufenthalt in 2 500 m über dem Meer. „Der Passagier kann sich also überlegen, ­würde ich mit der Seilbahn hochfahren und mich dort wohl fühlen?“ Statt bei 96 – 98 % liege die O2-Sättigung dort nur bei 90 – 93 %. Der Gesunde gleiche das durch erhöhte Atem- und Herzfrequenzen aus. In der Beratung solle daher der erste Fokus auf Herz und ­Lunge liegen. Die geringe Luftfeuchte in der Kabine (10 –15 %) führe zudem zur Austrocknung, Bewegungsbeschränkung zu hypostatischen Ödemen.

Bitte am Boden bleiben!

Nichts im Flieger verloren haben laut Peters:

  • Menschen mit infektiösen/kontagiösen oder
  • akuten psychiatrischen Erkrankungen,
  • mit dekompensierten Herz-/Lungenkrankheiten,
  • Luft- und Gaseinschlüssen im Körper (intraokulär, intrazerebral, nicht resorbierter Pneumothorax)
  • oder Ileus/anderen Ursachen für „akuten Bauch“.

In der unkomplizierten Schwangerschaft sei Fliegen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (SSW) möglich, allerdings werde ein gynäkologisches Attest ab der 28. SSW empfohlen. Bei komplizierten oder Mehrlings-Schwangerschaften solle möglichst ab der 28. SSW nicht mehr geflogen werden bzw. immer eine gynäkologische Einschätzung erfolgen.

Herz- und Lungenerkrankungen

Sind Personen mit koronarer Herzkrankheit beschwerdefrei oder nur bei starker Belastung symptomatisch und nähmen sie ihre Arzneien, sei Fliegen möglich, so Peters. Erzeuge schon leichte Belastung Beschwerden oder sei das Geschehen akut, rät der Fliegerarzt zur Abklärung über die Airline. Das gelte auch bei höhergradiger chronischer Herzinsuffizienz. Oft sei Fliegen möglich, wenn man Sauerstoff anbietet u./o. medizinische Begleitung an Bord ist. Bei akutem kardialem Geschehen mit Transportnotwendigkeit sei ein Ambulanz-Jet die bessere Wahl.

Hätten Leute ihre eigenen O2-Konzentratoren, sollten diese im Vorfeld von der Airline freigegeben werden. Es sei auch möglich, zusätzlichen O2 an Bord zu ­buchen, besonders, wenn ein Sättigungsabfall auf < 90 % zu erwarten ist. Bei Lungenerkrankungen gebe es laut Peters eine Faustregel: „Wer in der Blutgasanalyse auf Meereshöhe > 70 mmHg PaO2 oder eine Sättigung ­gemessen über Fingerclip von mind. 95 % hat sowie keine bedeutsame Obstruktion oder Restriktion, der kann fliegen.“ Als kritisch zu werten seien eine ­Gehstrecke < 100 m, O2-substitutionsfreie Intervalle ­

< 1 Stunde oder Beeinträchtigungen der Atemhilfsmuskulatur. Und: „Wenn jemand am Boden mehr als 4 Liter/min Sauerstoff braucht, kann das an Bord nicht bereitgestellt werden.“ Hier solle man auch die Gefahr einer CO2-Narkose bedenken. Menschen mit Asthma bronchiale, COPD, Mukoviszidose, interstitieller Lungenfibrose oder pulmonaler Hypertonie seien bei stabiler medikamentöser Einstellung flugtauglich. Wichtig sei, dass Medikamente und medizinische ­Geräte zur Behandlung etwa bei Schlafapnoe sowie ausreichend Batterien im Handgepäck befördert werden.

Thrombose, Embolie und Bauchprobleme

Eine medikamentöse Thromboseprophylaxe ist besonders bei Thromboseneigung und Flügen > 6 Stunden ratsam. Nach tiefer Beinvenenthrombose sei Fliegen frühestens 2–4 Wochen später, bei Symptomfreiheit, ohne Rechtsherzbelastung und mit suffizienter Antikoagulation zu erwägen. Nach einer Lungenarterien-Embolie sei nach 5 Tagen bei stabiler Antikoagulation und PaO2 > 70 mmHg bei Raumluft und ohne Rechtsherzbelastung an einen (Rück-)Flug zu denken, O2-Gabe könne angezeigt sein. Nach infektiösem Durchfall werde 48 Stunden Symptomfreiheit gefordert. Nach gastrointestinaler Blutung sollten 10 Tage bis zum Flug vergehen, ebenso nach offener Bauch-OP, ggf. 5 Tage nach Appendektomie/Herniotomie. Das Hämoglobin sollte nicht mehr < 8,5 g/dl liegen und steigen. Diagnostische Laparoskopien erlauben kürzere Wartezeit, wobei die CO2-Resorption aus dem Bauch mitentscheidend sei.

Auge, Hals-Nasen-Ohren (HNO), Neurologie

Nach Augeneingriffen (Katarakt-OP, Lasern) sollte ein Tag mit dem Fliegen gewartet werden, nach Glaukom-OP oder Corneatransplantation 5 Tage. Der Druckausgleich bei Start und Landung sollte nach einer HNO-OP wieder funktionieren. Wegen der Nachblutungsgefahr ist Fliegen nach Tonsillektomie erst nach 10 –14 Tagen erlaubt. Nach Baro­trauma solle man frühestens nach 7 Tagen abheben. Eine neurologische Abklärung etwa bei V. a. Apoplexie könne dauern sowie einen Flug mit medizinischer Begleitung erfordern. Medikamentös gut eingestellte Menschen mit Epilepsie müssten 24 Stunden anfallsfrei sein. Nach Erstereignis sei Arztbegleitung angeraten. Alle diese Empfehlungen seien mangels Studien überwiegend Expertenmeinung, so Peters. Allgemein gelte: Je früher die Beratung stattfindet, desto besser. „Sie sind der Anwalt des Passagiers. Die Ablehnung überlassen Sie dann uns von der Clearingstelle.“

  1. https://www.iata.org/en/publications/medical-manual/

Symposium „Was ist wichtig beim Fliegen?

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