Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine aktualisierte Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel veröffentlicht. Die Liste enthält wichtige Arzneimittel, für die im Herbst/Winter 2023/2024 wegen steigender Infektionszahlen eine erhöhte Nachfrage eintreten könnte. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung von Kindern sicherzustellen.
Aktuell bewertet das BfArM insbesondere die Versorgung mit Antibiotika aufgrund der Produktionsdaten als grundsätzlich stabil. Die Entwicklung der anstehenden Infektionssaison kann allerdings nicht abgeschätzt werden, so dass einzelne Engpässe nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Austausch: Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nicht erforderlich.
Auf Basis der Dringlichkeitsliste können Apotheken die dort gelisteten rund 340 Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches Fertig- oder Rezepturarzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, austauschen, wenn das abzugebende Arzneimittel nicht verfügbar ist. Eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ist für diesen eng begrenzten Austausch von Arzneimitteln nicht erforderlich.
Dieser Austausch ist ab Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) möglich, die Liste gilt damit voraussichtlich ab 1.12.2023. Die Dringlichkeitsliste wurde in Abstimmung u.a. mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der ABDATA erstellt. Für einen vereinfachten Austausch enthält die Liste auch die Pharmazentralnummern. Die Liste enthält v.a. Präparate mit antibiotischen Wirkstoffen (Amoxicillin, Amoxicillin / Clavulansäure, Azithromycin, Cefaclor, Cefadroxil, Cefixim, Cefpodoxim, Cefuroxim, Clarithromycin, Clindamycin, Erythromycin, Phenoxymethylpenicillin, Sultamicillin, Trimethoprim / Sulfamethoxazol) und zudem Präparate auf Basis von Ibuprofen, Paracetamol, Salbutamol, Xylometazolin oder Oxymetazolin.
Die Dringlichkeitsliste steht online zur Verfügung (https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Lieferengpaesse/ALBVVG/_no)
Hintergrund: Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde am 26. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 27.7.2023ist vom BfArM nach Anhörung des Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG eine Liste von Arzneimitteln unter Berücksichtigung altersgerechter Darreichungsformen und Wirkstärken zu veröffentlichen, die insbesondere zur Behandlung von Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres notwendig sind. Weitere Informationen zum ALBVVG sind auf der Website des BMG unter Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz(ALBVVG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/albvvg.html)veröffentlicht.
Pressemitteilung 8/23 „BfArM aktualisiertDringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel – Versorgung mit Antibiotika istnach aktuellen Daten stabil“. Bundesinstitut für Arzneimittel undMedizinprodukte (BfArM), 6.11.2023 (https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/pm08-2023.html).