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Abrechnung

Gebührenordnung

Differenzialdiagnostisch echte Influenza ausschließen

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

15.2.2020

Bewirken Atemwegsinfekte Kopf- und Gliederschmerzen, Kreislaufschwäche und Fieber, lassen die meisten Menschen die Symptome von ihrem Hausarzt abklären. Diese sollten durchaus ernst genommen und diagnostisch eine echte Influenza, aber u. a. auch eine Bronchitis oder Sinusitis ausgeschlossen werden.

Herbst und Winter bedeuten Erkältungszeit. Betroffene finden sich vor allem in den Hausarztpraxen ein. Hier stellt sich dann immer wieder die entscheidende Frage: Erkältungsinfekt oder Influenza? Eine echte Influenza sollte differenzialdiagnostisch immer ausgeschlossen werden, da diese weit mehr als ein harmloser Virusinfekt ist. Sie ist nicht nur weltweit verbreitet, sondern auch begleitet von einer erheblichen Mortalität. Schätzungen zufolge sterben jährlich zwischen 10.000 und 30.000 Menschen an den Folgen einer Influenzainfektion. Etwa 80–90 % der Todesfälle betreffen Personen im Alter von über 65 Jahren. Da es sich bei der Influenza, im Gegensatz zum grippalen Infekt, um eine schwere Infektionskrankheit handelt, sollte diese auch entsprechend therapiert werden. Differenzialdiagnostisch lässt sich eine banale Erkältung von einer echten Influenza anhand der Symptomatik ­unterscheiden.


DER FALL: Trockener Husten – insbesondere nachts

Eine 49-jährige Patientin stellt sich mit einem seit Tagen anhaltenden Husten in der Sprechstunde vor. Sie gibt an, an einem trockenen Husten zu leiden, der sie vor allem in der Nacht quäle. Auswurf wird verneint, sie habe auch kein Fieber, aber Gliederschmerzen und fühle sich sehr abgeschlagen. Die Auskultation lässt ein verschärftes Atemgeräusch über den Hauptbronchien hören, ansonsten ist die Lunge frei von pathologischen Geräuschen. Die Herzaktionen sind regelmäßig und normofrequent, die Gehörgänge unauffällig, die Trommelfelle regelrecht. Die Nervenaustrittspunkte über den Nasennebenhöhlen sind leicht druckempfindlich, Lymphknotenschwellungen sind nicht festzustellen. Da die Patientin in ihrem beruflichen Umfeld Staub und anderen, die Atemwege reizenden Stoffen ausgesetzt ist, wird zum Ausschluss einer Lungenfunktionsstörung eine Spirografie durchgeführt. Abrechnungstechnisch ergibt sich ein wichtiger Unterschied. Nach EBM ist im hausärztlichen Versorgungsbereich die Lungenfunktionsprüfung mit der GOP 03330 abzurechnen. Diese beinhaltet die Darstellung der Flussvolumenkurve sowie in- und exspiratorische Messungen sowie deren grafische Darstellung. Die Spirografie ist in der GOÄ hingegen untergliedert in die reine Ruhespirografie (GO-Nr. 605a) und die zusätzliche Flussvolumenkurve (GO-Nr. 605).



Anamnestisch ist bei der Patientin eine Struma bekannt, die mit Levothyroxin behandelt wird. Das Untersuchungsergebnis, die Diagnose einer Influenza und die therapeutischen Möglichkeiten werden mit der Patientin ausführlich erörtert. Empfohlen werden unter anderem die Inhalation mittels Kamillendampfbädern sowie reichlich Flüssigkeitszufuhr. Die Patientin erhält eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für drei Tage. Weiterhin wird ein Kontrolltermin vereinbart.

Am vereinbarten Kontrolltermin gibt die Patientin keine wesentliche Besserung der Symptomatik an. Schnupfen und Kopfschmerz würden weiterbestehen. Daraufhin werden die Nervenaustrittspunkte nochmals geprüft. Hier zeigte sich eine fortbestehende und verstärkte Druckschmerzhaftigkeit. Im Labor wird eine Schnellsenkung und eine Leukozytenzählung durchgeführt. Da wegen erhöhter BKS und erhöhter Leukozytenzahl nun von einer bakteriellen Sinusitis auszugehen ist, wird ein Antibiotikum verordnet, eine Verlängerung der AU ausgestellt und ein neuer Kontrolltermin vereinbart.


Bei der abschließenden Konsultation findet nochmals eine Thoraxuntersuchung und eine Kontrolle der Nasennebenhöhlen statt. Es werden zudem nochmals ausführlich die Möglichkeiten zur Unterstützung der Immunabwehr (Vitamin C, Saunabesuche, Echinacea, Sport u. Ä.) in einem zehnminütigen Gespräch erörtert.


Der Autor

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de

Dr. Dr. Peter Schlüter ist promo­vierter Naturwissenschaftler und ­Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemein­medizin mit betriebs­­wirtschaftlich ­opti­mierter Praxis nieder­gelassen. Als Berater zu allen ­Fragen der Praxisorganisation, Praxis­manage­­ment und ­Abrechnung ist er seit 1987 tätig.

Bildnachweis: privat

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