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Abrechnung

Check-Up

Vorsorgeuntersuchungen bei Privatpatienten organisieren

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

31.3.2023

Vorsorgeleistungen sind auch bei Privatpatienten durchzuführen – und stellen einen nicht unerheblichen Anteil am Praxisumsatz dar. Es lohnt sich also, diesen Bereich aktiv zu organisieren. Das kann beispielsweise über ein Recall-System, auch Memory-System genannt, funktionieren.

Auch und gerade bei Privatversicherten sind Vorsorgeuntersuchungen mit Blick auf den Umsatz interessant. Für den Bereich der GOÄ gelten nämlich nicht die einschränkenden Bestimmungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuständig ist. Dementsprechend können Privatversicherte speziell über Vorsorgeleistungen regelmäßig informiert und somit diese Umsatzmöglichkeiten genutzt werden. Es gibt jedoch einige Dinge, die dabei beachtet werden sollten.

Vorsorgeleistungen sind Bestandteil der GOÄ und somit auch bei Privatpatienten durchzuführen. Schließlich stellen diese einen nicht unerheblichen Anteil am Praxisumsatz dar. Insofern ist es betriebswirtschaftlich wichtig, diesen Bereich aktiv zu organisieren. In einem ersten Schritt sollte dazu ermittelt werden, welche der Privatpatienten für die Vorsorgeuntersuchung infrage kommen. Dann sollten diese Patienten konsequent über die Möglichkeit der Prävention informiert werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Recall-System. Dabei handelt es sich um die organisierte Erinnerung an fällige Impfungen, Gesundheitsfürsorgemaßnahmen, Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Kontrolltermine, Beratungstermine – kurz um alle möglichen Wiederholungsmaßnahmen, die bei der Patientenbetreuung anfallen.  

Das Recall-System, oder auch Memory-System genannt, nimmt einen sehr hohen Stellenwert in der Patientenbetreuung ein. Mit der Einrichtung einer solchen patientenorientierten Maßnahme kann beispielsweise eine Mitarbeiterin beauftragt werden. Zuvor sollte das System jedoch in einer Praxis-Konferenz im Team besprochen werden, damit bei allen der gleiche Wissensstand über dieses Systems herrscht. Hier wird zunächst zusammen mit allen Mitarbeitern festgelegt, welche Maßnahmen ­(Impfungen, Gesundheitsfürsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorgeuntersuchungen, Revitalisierungskuren, spezielle Therapieformen, Gesundheitsberatungen) in das System einbezogen werden. Die Entwicklung eines Schriftsatzes oder einer speziellen Form einer Erinnerungskarte gehört zu den standardmäßigen Vorbereitungen eines Memory-Systems. Möglicherweise ist die Rücksprache mit dem betreuenden Software-Haus notwendig, um eine entsprechende  Funktion zu aktivieren oder einzurichten.

Wichtig ist auch, dass die geplante Maßnahme mit den Patienten kommuniziert wird, nach dem Grundsatz: „Tue Gutes und sprich darüber!“ Neben der Information der Patienten sollte auch das Einverständnis der Patienten über die Terminerinnerung eingeholt werden. Zwar erlaubt es das Werberecht für Ärzte den Praxen, ihre Patienten ­jederzeit anzuschreiben und über fällige Termine zu informieren, doch nur auf schriftlichem Wege. Terminerinnerungen per ­Telefon, per Fax, per SMS oder per E-Mail bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung des betreffenden Patienten.

Diese Einverständniserklärung ist juristisch unverzichtbar, wird aber nicht konsequent eingeholt. Das Problem dabei ist meist auf der organisatorischen Ebene zu suchen: Wie komme ich zu der Einverständniserklärung? Das stellt für viele Praxen ein Problem dar.

Fazit

Um problemlos Patienten in ein Recall-System aufzunehmen, sollte eine entsprechende Patienteninformation gestaltet werden. Diese kann in Form eines DIN-A4-Bogens praxisindividuell gestaltet werden. Neben den allgemeinen Informationen für den Patienten kann darin auch sehr gut der Sinn und Zweck der Wiedereinbestellung erklärt werden. Zudem lässt sich die Frage nach der Aufnahme in das Recall-System stellen. Mit der Unterschrift des Patienten­bogens ist auch die Einverständniserklärung des Patienten erledigt.

Der Autor

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de

Dr. Dr. Peter Schlüter ist promo­vierter Naturwissenschaftler und ­Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemein­medizin mit betriebs­­wirtschaftlich ­opti­mierter Praxis nieder­gelassen. Als Berater zu allen ­Fragen der Praxisorganisation, Praxis­manage­­ment und ­Abrechnung ist er seit 1987 tätig.

Literatur beim Autor

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