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Abrechnung

Aufwand und Ausschlussziffern beachten

Richtig abrechnen: Haut und Hitze, Miliaria und Friesel

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

21.8.2026

Hautausschläge gehören in den Sommermonaten zu den häufigeren Anlässen für einen Besuch einer dermatologischen Praxis. Dann geht es nicht nur um die richtige Diagnose, sondern im Nachgang auch um die richtige Abrechnung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick.

 Miliaria sind umgangssprachlich auch unter den Begriffen Hitzefrieseln, Hitzeausschlag, Hitzebläschen oder Schwitz-(Schweiß-)bläschen bekannt. Sie sind nicht ansteckend und entstehen, wenn Schweißdrüsen verstopfen und Schweiß nicht verdunsten kann. Es handelt sich dabei um kleine oft juckende Bläschen. Diese entstehen vor allem bei hohen Temperaturen, starkem Schwitzen oder zu stark verhornter Haut.

Miliaria und andere Ursachen für Hautirritationen

Typisch für den hitzebedingten Hautausschlag sind kleine rote Pickelchen, klare, oft juckende, brennende Bläschen oder Rötungen. Diese finden sich vorwiegend an Nacken, Rücken und in Hautfalten. Der Unterschied zur Sonnenallergie, die ähnliche Symp­tome zeigt, liegt in der Ursache. Letztere wird durch direkte UV-Strahlung ausgelöst, wohingegen der hitzebedingte Hautausschlag seine Ursache in verstopften Schweißdrüsen hat.

Man unterscheidet drei Formen der Miliaria:

  1. Miliaria cristallina: Die Schweißdrüsen sind oberflächlich verstopft und bilden kleine, klare, durchsichtige Bläschen, die leicht aufplatzen und nicht jucken (im Gegensatz zur Miliaria rubra).
  2. Miliaria rubra: Verstopfung der Schweißdrüsen in tieferen Hautschichten, wodurch rote entzündete Knötchen, sogenannte Papeln, entstehen. Diese sind durch starkes Jucken und Brennen gekennzeichnet.
  3. Miliaria profunda: Die Miliaria profunda ist eine seltene Form und gekennzeichnet durch meist hautfarbene feste Knötchen. Im Gegensatz zu oberflächlichen Formen tritt der Schweiß bei der Miliaria profunda tiefer in die Dermis aus. Hier können die betroffenen Bereiche wegen der tief gelegenen ­Drüsen kaum noch schwitzen.

DER FALL
Sommerzeit, Hitzezeit, Badezeit!

Sonne und Hitze haben eine große Auswirkung auf das Hautorgan. Rötungen, Bläschen, Juckreiz und Papeln sind häufig anzutreffende Hauterscheinungen, die auf die Sonneneinwirkung zurückzuführen sind. Dabei stellt sich oft die Frage, ob es sich um eine Sonnenallergie handelt oder lediglich um Hitzepickel.

So wurde an einem Vormittag eine Patientin, 39 Jahre alt, in der Sprechstunde vorstellig. Sie habe an den Vortagen (Freitag, Samstag und Sonntag) bei herrlichstem Sonnenwetter am nahe gelegenen Badesee ausgiebig in der Sonne gelegen. Nun beklagt sie einen juckenden, bläschenbildenden Ausschlag vorwiegend im Bereich der Axillen, des oberen Rückens und auch an den Oberschenkeln. Sie bittet um eine Allergiesalbe zur Symptomlinderung. Die körperliche Untersuchung des gesamten Integuments zeigte Bläschen und Papeln vorwiegend im Bereich der bedeckten Körperstellen. Mittels der durchgeführten Dermatoskopie konnte der Befund bestätigt werden. Dieser Umstand legte den Verdacht nahe, dass es sich im Gegensatz zur Annahme der Patientin nicht um eine allergische Reaktion, sondern vielmehr um Hitzepickel handelte. Dies wurde der Patientin erörtert. Zudem wurden ihr Hinweise zur Therapie und Vorbeugung gegeben. Als therapeutische Sofortmaßnahme können feuchte Umschläge helfen, oder auch in feuchte Tücher eingeschlagene Kühlkompressen. Die Haut sollte vorsichtig mit lauwarmem Wasser abgewaschen werden. Auf keinen Fall ist eiskaltes Wasser zu verwenden. Auch sollten die Bläschen nicht aufgekratzt werden, da dies zu bakteriellen Infektionen und ggf. zu einer sekundären Wundheilung führen könnte.

Therapeutisch sind leichte Lotionen oder Zinksalbe einzusetzen. Puder oder reichhaltige Cremes könnten die Schweißdrüsen ggf. verstopfen. Hilfreich ist eine weite, lockere Kleidung aus Naturfasern (z. B. Baumwolle oder Leinen). Der Patientin wurde ­abschließend eine Zinksalbe verordnet.

Die Abrechnung

Die Untersuchung der Haut ist mit der Gebühr nach GO-Nr. 7 zu berechnen. Dies ergibt sich aus der ersten Anmerkung zur GO-Nr. 7, in der die betreffenden Organsysteme – darunter auch die Haut – aufgeführt sind.

Für die eingehende Beratung ist die GO-Nr. 3 berechnungsfähig. Hier ist jedoch die erste Anmerkung zur GO-Nr. 3 zu beachten. Danach ist diese nämlich nur als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 zu berechnen. Da nun auch eine Dermatoskopie (GO-Nr. 750) durchgeführt wurde, die gebührentechnisch zu den Leistungen nach den Abschnitten „C“ bis „O“ gehört, wäre auf die Berechnung der eingehenden Beratung nach GO-Nr. 3 zu verzichten.

Nun ist betriebswirtschaftliches Rechnen angesagt: Die GO-Nr. 3 bringt 150 Punkte (20,11 Euro bei F.: 2,3), die Dermatoskopie nach GO-Nr. 750 ist dagegen nur mit 120 Punkten (16,09 Euro bei F.: 2,3) bewertet. ­Somit wäre auf die Berechnung der Dermatoskopie zugunsten der eingehenden Beratung nach GO-Nr. 3 zu verzichten. Berücksichtigt man jedoch die Tatsache, dass die dermatologische Untersuchung sehr zeitaufwendig war und deshalb mit einem gesteigerten Faktor entsprechend § 5 GOÄ abzurechnen ist, bleibt es bei der Berechnung der Gebühr nach GO-Nr. 750. Diese wird nun mit dem Faktor 3,5 berechnet, was einem Betrag von 24,48 Euro entspricht.

Der Autor

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de

Dr. Dr. Peter Schlüter ist promo­vierter Naturwissenschaftler und ­Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemein­medizin mit betriebs­­wirtschaftlich ­opti­mierter Praxis nieder­gelassen. Als Berater zu allen ­Fragen der Praxisorganisation, Praxis­manage­­ment und ­Abrechnung ist er seit 1987 tätig.

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