Die Gebührenordnung für Ärzte für die gesetzliche Unfallversicherung (UV-GOÄ) wurde umfassend überarbeitet. Ziele der Reform sind eine übersichtlichere Gebührenstruktur, klarere Abrechnungsregelungen und eine Stärkung der ärztlichen Versorgung. Die Neuerungen gelten seit dem 1. Juli 2026.
Die medizinische Versorgung bei einem Arbeits- oder Wegeunfall gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie ist vielmehr der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) zuzuordnen, die sich zum Teil deutlich von der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet. So ist jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt verpflichtet, Unfallverletzte zu behandeln – was auch für Arbeitsunfälle gilt. Allerdings dürfen die Koordination der weiteren Betreuung sowie die spezialisierte Heilbehandlung nur entsprechend unfallchirurgisch ausgebildete Ärztinnen und Ärzten, sogenannte Durchgangsärzte (D-Ärzte), übernehmen. Diese werden von der Unfallversicherung eingesetzt. Die Leistungsabrechnung erfolgt anhand der Unfall-Versicherungs-GOÄ (UV-GOÄ), die nun in Teilen überarbeitet wurde.
Durchgangsarzt – ja oder nein?
Bei einem Arbeitsunfall verweist z. B. der erstversorgende Arzt den Patienten auf eine Durchgangsärztin, wenn
Nicht so bei einer isolierten Augen- oder HNO-Verletzung: In diesen Fällen überweist der Arzt den Patienten unmittelbar an eine Facharztpraxis.
Neuerungen vorwiegend bei Grundleistungen
Die Neuerungen betreffen vornehmlich die Grundleistungen. Zudem gibt es einen neuen Abschnitt für Arthroskopien. Außerdem werden die Gebühren wieder angehoben.
Die Änderungen gelten seit dem 01.07.2026. Ärzte und Ärztinnen rechnen somit alle ab dem 01.07.2026 durchgeführten Leistungen nach der neuen UV-GOÄ ab. Für die Abrechnung der neuen Gebühren und Leistungen ist der Tag der Leistungserbringung relevant. Für bereits laufende Behandlungsfälle beginnt mit dem 01.07.2026 formal ein neuer Behandlungsfall.
Die wichtigsten Änderungen
Es gibt neue Zuschläge bei Abbruch der Heilbehandlung und erschwerter Kommunikation:
Des Weiteren:

Der Autor
Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de
Dr. Dr. Peter Schlüter ist promovierter Naturwissenschaftler und Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemeinmedizin mit betriebswirtschaftlich optimierter Praxis niedergelassen. Als Berater zu allen Fragen der Praxisorganisation, Praxismanagement und Abrechnung ist er seit 1987 tätig.
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