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Abrechnung

Nagelmykose

Nagelmykosen in der Abrechnung

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

12.8.2022

Gerade die Sommerzeit bietet mit feucht-warmen Witterungsbedingungen, verbunden mit Aufenthalten in Schwimmbädern, die besten Voraussetzungen für Infektionen mit humanpathogenen Pilzen. Alle Abrechnungs­möglichkeiten rund um die Nagelmykose sind hier im Überblick aufgeführt.

 Mykosen gehören zu den häufigen Beratungsanlässen in der Praxis und kommen bei Patienten jeder Altersstufe vor. Etwa jeder Vierte erkrankt einmal in seinem Leben an einer Fußmykose. Die Nagelmy­kose wird meist durch Fadenpilze (Dermatophyten) verursacht, wobei Trichop­hyton rubrum der häufigste Auslöser ist. ­Selten sind Hefen (Candida-Spezies) für eine Pilzinfektion der Nägel verantwortlich. Auch wenn die Infektion durch Blickdiagnose festzustellen ist, kann sie durch Abstrichentnahme und mikro­skopische Untersuchung im Nativpräparat gesichert werden. Dies gestattet zudem eine Zuordnung der Pilzerreger nach dem DHS-System (Dermatophyten, Hefen, Schimmelpilze) – ein wichtiger Punkt bei der Patientenbindung, da dies die Kompetenz und Gewissenhaftigkeit des Arztes hervorhebt. Während Dermatophyten ausschließlich Haut und Hautanhangsgebilde befallen, können Hefen und Schimmelpilze auch auf innere Organe übergreifen.

Für die Entstehung der Nagelmykose ist eine Infektion mit Sporen spezieller Pilze verantwortlich. Verbreitet werden die Pilzsporen von Mensch zu Mensch oder von Tier zu Mensch. Da die Sporen sehr widerstandsfähig sind, überleben sie häufig mehrere Wochen lang auf Handtüchern, Badematten, Lattenrosten, Bodenbelägen und Hygieneutensilien aller Art.

Eine Pilzinfektion der Zehennägel äußert sich durch typische Symptome. Sie führt in der Regel zu einer Verdickung der Nagelplatte, die gelblich-bräunlich erscheint und beim Schneiden der Nägel abbröckelt. Wird die Nagelmykose durch Fadenpilze hervorgerufen, beginnt die Verfärbung meist am freien Nagelrand. Von dort aus breitet sich der Nagelpilz zum Nagelwall hin aus. Bei Hefen beginnt die Verfärbung der Nagelplatte dagegen am Nagelwall. Die Infektion ereignet sich meist in öffentlichen Bädern, Saunen, Fitnessstudios oder Duschen. Da insbesondere Sportstätten als Infektionsquelle infrage kommen, ist die amerikanische Bezeichnung „athlete‘s foot“ symptomatisch für die Infektion mit Fuß- und Nagelpilz. Aber auch das familiäre Umfeld stellt eine besondere Ansteckungsquelle für Nagelpilz dar. Durch den engen Kontakt, den Familienmitglieder pflegen, wird der Pilz leicht von einer Person auf die andere übertragen, wenn Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet werden. Allerdings ist nicht jeder Mensch gleichermaßen anfällig für Nagelpilzinfektionen. Verschiedene prädisponierende Faktoren fördern zudem den Befall bzw. die Ausbreitung einer Pilzinfektion (s. Infokasten). Hierzu zählen das Alter der Betroffenen (v. a. Neugeborene und ältere Menschen), aber auch die Ernährung und die Einnahme bestimmter Medikamente. Weiterhin können Grunderkrankungen wie Diabetes mellitus, Autoimmunkrankheiten oder andere das Immunsystem schwächende Erkrankungen ursächlich für eine Pilzinfektion sein.

Labordiagnostik

Da Pilze als opportunistische Keime bei einem geschwächten Immunsystem oder bei verschiedenen Grunderkrankungen auftreten, ist es sinnvoll, neben den Routinemaßnahmen entsprechende Laboruntersuchungen vorzunehmen, um diese rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Therapie

Grundlage der Therapie einer Nagelmykose ist die Entfernung des befallenen Nagelanteils, soweit möglich. Denn dieser stellt eine ständige Infektionsquelle für den Patienten und seine Mitmenschen dar. Für die eigentliche Therapie des Nagelpilzes gibt es spezielle Nagellacke oder Salbensets mit fungiziden Wirkstoffen, die das harte Nagelmaterial bis auf den Grund durchdringen. Vor jedem Auf­tragen ist die Nageloberfläche – je nach Präparat – mit einer Feile aufzurauen oder mit einem Schaber abzutragen, damit der Wirkstoff gut in den Nagel eindringen kann. Bequemer ist die alternative ­Lösung, den Nagel wie bei gesunden auch, regelmäßig zu feilen und den wirkstoffhaltigen Nagellack täglich aufzutragen. Ist das Nagelbett schon infiziert, wird auch der sich ständig neu bildende Nagel ­sofort befallen. In diesem Fall, oder wenn bereits ­mehrere Nägel betroffen sind, sollte systemisch therapiert werden.

Im Zuge der Therapiekontrolle wird eine ausführliche Erörterung durchgeführt. Die Abstrichentnahme (GO-Nr. 298) und die mikroskopische Kontrolluntersuchung (GO-Nr. 3508) sind aufgrund der Anmerkung zur GO-Nr. 3 daneben nicht berechnungsfähig.

Die Beratung nach Nr. 1 GOÄ und/oder die symptombezogene Untersuchung nach Nr. 5 GOÄ sind im Behandlungsfall (1 Monat) nur einmal neben Sonderleistungen der Abschnitte „C“ bis „O“ berechnungsfähig. Da die abschließende Konsultation 11 Wochen nach der ersten Inanspruchnahme wegen der Pilzinfektion stattfand, sind die Gebühren nach den Nrn. 1 und 5 GOÄ erneut neben Sonderleistungen anzusetzen (> Abrechnung).

Der Autor

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de

Dr. Dr. Peter Schlüter ist promo­vierter Naturwissenschaftler und ­Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemein­medizin mit betriebs­­wirtschaftlich ­opti­mierter Praxis nieder­gelassen. Als Berater zu allen ­Fragen der Praxisorganisation, Praxis­manage­­ment und ­Abrechnung ist er seit 1987 tätig.

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