Bewegungsmangel, Fehlbelastungen und Stress zählen zu den zentralen Risikofaktoren für Rückenschmerzen, einem der häufigsten Beratungsanlässe in der Praxis für Allgemeinmedizin. Meist liegt ein Lumbalsyndrom vor, dessen Beschwerden vom Iliosakralgelenk oder der Lenden- bzw. Sakralwirbelsäule ausgehen.
Die Ursachen für Rückenschmerzen sind vielfältig und reichen von funktionellen Störungen und degenerativen Veränderungen über Fehlhaltungen und Bandscheibenprolapse bis hin zu psychosozialen Belastungsfaktoren wie Stress oder Depression. Körperliche und psychische Komponenten beeinflussen sich dabei häufig gegenseitig und können zur Chronifizierung der Beschwerden beitragen. Die beste Vorsorge ist ein konsequentes Rückentraining. Kommt es dennoch zu Beschwerden, zeigen Wärme, leichte gezielte Bewegungen und Physiotherapie eine sehr gute Wirkung.
Lokalisation der Schmerzursache
Diagnostisch steht die Anamnese ergänzt von der Symptomatik an erster Stelle. Für die körperliche Untersuchung der Wirbelsäule (WS) sind verschiedene manuelle Untersuchungstechniken und Funktionsgriffe durchzuführen. Durch diese Untersuchungstechniken lassen sich die Ursachen von Schmerzen gut erkennen und auch lokalisieren. In Bezug auf die häufigen Wirbelblockaden oder die Blockierung des Iliosakralgelenks (ISG) lassen sich Höhe und Richtung der Blockaden diagnostizieren, was für die Therapie wichtig ist. Bleiben Anamnese und klinische Untersuchung ohne eindeutigen Befund oder bestehen Hinweise auf spezifische Ursachen, können ergänzend apparative Untersuchungen erforderlich werden.
Diagnose mittels bildgebender Verfahren
Zu den bildgebenden Verfahren zählen zunächst konventionelle Röntgenuntersuchungen. Bei differenzialdiagnostischen Fragestellungen, etwa bei Verdacht auf entzündliche Prozesse, Tumorerkrankungen oder komplexere strukturelle Veränderungen, kommen zudem die Computertomografie (CT) oder die Magnetresonanztomografie (MRT) zum Einsatz. Auch nuklearmedizinische Verfahren wie die Knochenszintigrafie können im Einzelfall hilfreich sein. Differenzialdiagnostisch muss bei Rückenschmerzen natürlich neben degenerativen sowie rein statischen Störungen zuerst an einen Bandscheibenvorfall gedacht werden. Darüber hinaus können neoplastische Erkrankungen, Wachstumsstörungen, viszerale Erkrankungen, neurodystrophische WS-Veränderungen und WS-Veränderungen bei hämatologischen Erkrankungen die Ursache der Beschwerden sein. Zusätzlich sind Nierenerkrankungen auszuschließen.
Der Fall
„Hexenschuss“ nach Drehbewegung: Kreuzschmerz lässt Patientin kaum aus dem Bett kommen
Eine 56-jährige, leicht übergewichtige Patientin (178 cm, 82 kg) stellt sich wegen Rückenschmerzen in der Praxis vor. Beruflich ist die Patientin sehr eingespannt und viel unterwegs. Sie fühlt sich oft sehr überlastet. Anamnestisch ist zu erfahren, dass sie am Vortag eine über 5-stündige Autofahrt hinter sich gebracht hat. Danach habe sie ihren Koffer aus dem Auto gehoben und bei einer Drehbewegung sei es ihr „ins Kreuz gefahren“.
Muskelhartspann und ISG-Blockierung
Sie klagt über starke Rückenschmerzen vorwiegend im Bereich der unteren Wirbelsäule, weshalb sie sich nur unter Schmerzen bewegen könne. Gestern Abend sei nichts zu merken gewesen und heute morgen habe sie kaum aufstehen können. Der Untersuchung der gesamten Wirbelsäule einschließlich der Beweglichkeit der ISG sowie der Muskulatur (GO-Nr. 7) schließt sich die neurologische Untersuchung (GO-Nr. 800) zum Ausschluss einer Wurzelreizsymptomatik mit neurologischem Defizit an. Es zeigt sich in typischer Weise ein Muskelhartspann im Bereich der langen Rückenstrecker und der lumbalen Muskulatur. Weiterhin wurde eine ISG-Blockierung links festgestellt. Die neurologische Untersuchung war unauffällig.

Akuttherapie zur Schmerzlinderung
Das Krankheitsbild wird ausführlich mit der Patientin besprochen. Der neurologischen Untersuchung schließt sich die Akuttherapie an. Diese erfolgt zunächst in Form eines chirotherapeutischen Eingriffs mit manualmedizinischer Technik zur Deblockierung des Iliosakralgelenks (GO- Nr. 3306). Ergänzend erfolgt eine lokale Infiltration des Iliosakralgelenks (GO- Nr. 255).
Bei chirotherapeutischen Eingriffen empfiehlt sich eine neurologische Abklärung
Für die Berechnung der Gebühr nach GO-Nr. 3306 (Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule) ist im Gegensatz zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenversicherung kein besonderer Fachkundenachweis erforderlich. Die Leistung darf also von Vertragsärzten bzw. -ärztinnen ohne zusätzliche Qualifikation abgerechnet werden.
Zu beachten ist allerdings, dass die Gebühr nach GO-Nr. 3306, unabhängig von der Zahl der chirotherapeutischen Eingriffe und auch der Lokalisationen, nur einmal pro Sitzung berechnet werden kann. Im Zusammenhang mit der Durchführung chirotherapeutischer Eingriffe an der Wirbelsäule sollte eine neurologische Abklärung erfolgen (z. B. Prüfung der Hirnnerven, Motorik und Sensibilität, Reflexstatus, Koordination und ggf. das Gangbild). Dies dient nicht zuletzt auch der formal-juristischen Absicherung. Die neurologische Untersuchung ist mit der Gebühr nach GO-Nr. 800 zu berechnen.
Bei Rückenschmerzen zeigt sich häufig eine psychosomatische Komponente
Bei der Krankengymnastik (GO-Nr. 507) wird zu speziellen Bewegungsübungen zum späteren Heimtraining angeleitet. Zudem erhält die Patientin entsprechendes Bildmaterial.
Zur Weiterbehandlung mittels therapeutischer Lokalanästhesie (TLA, GO-Nr. 267) und krankengymnastischer Übungsbehandlung werden weitere Termine vereinbart. Die Patientin bittet abschließend noch um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (GO-Nr. 70) für den heutigen Tag. Die Schmerzen waren am darauffolgenden Tag leicht reduziert und das Iliosakralgelenk frei beweglich. Es bestand jedoch noch ein ausgeprägter Muskelhartspann sowie ein deutlicher Bewegungsschmerz. Die Patientin berichtet ausführlich über ihre schwierige Situation im Büro, wobei sich ein deutlich depressives Stimmungsbild zeigt.
Das daraufhin durchgeführte explorative Gespräch (GO-Nr. 801) zeigt die psychosomatische Komponente deutlich auf. Letztere steigert die Schmerzempfindung der Patientin. Es schließen sich ein therapeutisches Gespräch (GO-Nr. 804) sowie die therapeutische Lokalanästhesie (GO-Nr. 267) und die Übungsbehandlungen (GO-Nr. 510) an.
Es wird besprochen, dass die Patientin für die gesamte kommende Woche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält. In dieser Zeit sollten weitere therapeutische Gespräche stattfinden, um die psychosomtische Komponente der akuten Rückenschmerzen mitzubehandeln.
Die Abrechnung erfolgt in Abhängigkeit von der Gesprächsdauer über die GO-Nr. 804 bzw. 806. Für die Berechnung der Gebühr nach GO- Nr. 806 ist eine Mindestzeit von 20 Minuten erforderlich.
Der Autor
Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de
Dr. Dr. Peter Schlüter ist promovierter Naturwissenschaftler und Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemeinmedizin mit betriebswirtschaftlich optimierter Praxis niedergelassen. Als Berater zu allen Fragen der Praxisorganisation, Praxismanagement und Abrechnung ist er seit 1987 tätig.
Bildnachweis: Amin Yusifov (gettyimages), privat