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Abrechnung

DiGAs in der Privatsprechstunde

Digitale Anwendungen verordnen und Abrechnen

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

17.4.2026

Während gesetzlich Versicherte generell einen Rechtsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen haben, ist die Situation bei privat Versicherten komplexer. Dieser Beitrag erklärt Hintergründe zu Verordnung und Abrechnung.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sind zertifizierte digitale Medizinprodukte. Sie werden von Ärzten und Ärztinnen verschrieben, um Krankheiten zu erkennen, zu überwachen oder zu behandeln. Sie ermöglichen eine engmaschige Betreuung auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten, helfen bei der Symptomdokumentation und fördern die Adhärenz.

DiGAs helfen bei der Symptomdokumentation und fördern die Adhärenz.

Da sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gelistet sind, werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Das BfArM prüft DiGAs auf Sicherheit, Funktion und positiven Versorgungseffekt. Die Erstattung erfolgt nach ärztlicher Verordnung oder Nachweis der Diagnose direkt über die Krankenkasse. Die Nutzung ist für Patientinnen und Patienten sicher und datenschutzkonform, da sie als Medizinprodukte strengen Auflagen unterliegen.

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht seit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ein gesetzlicher Leistungsanspruch auf DiGAs (§ 33a SGB V), sofern die Anwendung im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet ist und ärztlich verordnet wurde. Für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) existiert ein solcher gesetzlicher Anspruch nicht. Ob eine DiGA erstattet wird, hängt in der PKV im Wesentlichen von 2 Faktoren ab:

  • Versicherungsvertrag/Tarifbedingungen
  • medizinische Notwendigkeit und ärztliche Verordnung

Die Unterschiede zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten und Patientinnen sind in der Tabelle zusammengefasst. Viele Versicherer haben DiGAs inzwischen in ihre Tarife integriert oder ­erstatten sie im Rahmen bestehender Leistungsbereiche, jedoch nicht einheitlich.

Typischer Ablauf in der GKV:

  1. Ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung einer DiGA
  2. Rezept bei der zuständigen Krankenkasse einreichen (Die Krankenkasse prüft den Antrag und sendet i. d. R. innerhalb weniger Tage einen 16-stelligen Freischaltcode – alphanumerisch oder als QR-Code – per Post oder E-Mail zu)
  3. DiGA aus dem App-Store herunterladen
  4. Code in die DiGA eingeben

Typischer Ablauf in der PKV:

  1. Ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung einer DiGA
  2. Versicherte erhalten eine Rechnung vom Hersteller
  3. Einreichung der Rechnung bei der PKV (Kostenerstattungsprinzip)
  4. Erstattung im tariflichen Umfang nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit

Da die Leistungsansprüche individuell geregelt sind, wird Privatversicherten empfohlen, vor Einlösung einer DiGA-Verordnung eine Kostenzusage der Versicherung einzuholen.

Anwendungsgebiete

DiGAs gibt es für viele Indikationen: psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Migräne, gynäkologische Erkrankungen und mehr. Sie bieten ebenfalls Unterstützung im Alltag durch Übungen, Tagebücher, Medikamenten-Erinnerungen und Analyse von Gesundheitswerten. Von Vorteil für den Praxisalltag ist weiterhin die Tatsache, dass DiGAs eine engmaschige Patientenbetreuung auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten ermöglichen.

Die Verordnung erfolgt über Muster 16 oder als E-Rezept.

Die Verordnung erfolgt auf das „Muster 16“-Rezept, das auch als E-Rezept zur Verfügung steht. E-Rezepte können auf verschiedenen Wegen eingelöst werden. So kann es mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und dem Ausdruck auch über die Gematik-App „Das E-Rezept“ eingelöst werden. Mit der App wird zudem die Verwaltung und Einlösung von E-Rezepten erleichtert.

Wie funktioniert die App auf Rezept?

Die DiGA wird von der behandelnden Person auf Rezept verordnet. Das Rezept wird über App, E-Mail oder Kontaktformular bei der zuständigen Krankenkasse vorgelegt. Diese prüft den Antrag und sendet meist innerhalb weniger Tage einen 16-stelligen Freischaltcode (alphanumerisch oder als QR-Code) per Post oder E-Mail zu. Danach wird der QR-Code in die App eingegeben. Zu diesem Vorgang gibt es Alternativen: Die Einreichung erfolgt direkt über den DiGA-Hersteller oder den Online-Service der Krankenkasse. Letzteres ist oft direkt bei Vorliegen einer Diagnose möglich.

Aktuell vorliegende DiGAs in der Gynäkologie:

  • Vaginismus und Dyspareunie

Die Anwendung ist für Frauen mit nichtorganischem Vaginismus oder Schmerzen beim Geschlechtsverkehr (Dyspareunie) zugelassen.

  • Wechseljahresbeschwerden

Anwendungen bei Wechseljahresbeschwerden unterstützen Patientinnen mit mittelstarken bis starken Symptomen durch evidenzbasierte, leitliniengerechte Inhalte und durch Übungen zum Mitmachen.

  • Harninkontinenz

DiGA zur Behandlung von weiblicher Harninkontinenz (Stress-, Urge- oder Mischinkontinenz) durch Beckenbodentraining, Blasentraining und verhaltenstherapeutische Ansätze.

  • Psychische Gesundheit & Schmerz

Anwendungen aus dem Bereich der psychiatrischen Erkrankungen können begleitend bei chronischen Unterbauchschmerzen oder psychischer Belastung eingesetzt werden.

  • Onkologische Erkrankungen

Hier unterstützen Apps vor allem bei der Adhärenz und bei der Supportivtherapie.

Einsatz einer digitalen Anwendung zur Therapieunterstützung bei einer Patientin mit Mammakarzinom

Patientin, 58 Jahre alt, befindet sich nach Operation eines Mamma-Ca zur Nachbetreuung in der Praxis. Im ersten Gespräch wird die Patientin über die Möglichkeit der Unterstützung der Therapie mittels der App „PINK! Coach“ aufmerksam gemacht. Sie wird darüber informiert, dass diese aus dem Internet herunterzuladen und nutzbar ist. Die App begleitet Frauen über evidenzbasierte Informationen, Bewegungs- und Achtsamkeitsübungen zur Verringerung psychischer Belastungen und Fatigue. Sie bietet damit Wissen, Hilfe und Orientierung während der gesamten Brustkrebstherapie.

Brustkrebspatientinnen benötigen Unterstützung

  • Egal, in welcher Phase sich die Patientinnen befinden – Wissen und Vorbereitung helfen, Therapie und Nachsorge besser zu bewältigen.
  • Durch das Erlernen aktiver Mitarbeit können Nebenwirkungen gelindert und körperliche wie auch mentale Stärke erreicht werden.
  • Entsprechende Ernährung, Bewegung und Entspannung verbessern das Wohlbefinden und wirken positiv auf die Krankheitsentwicklung und Prognose.
  • Gut informiert fühlen sich Betroffene besser, steigern ihr Selbstbewusstsein, fühlen sich sicherer und treffen selbstbewusster Entscheidungen.

So wirkt die App „PINK! Coach“:

  • Die App unterstützt in allen Phasen der Brustkrebstherapie und Nachsorge.
  • Es wird verständlich erklärt, was im Körper passiert.
  • Sie stärkt das Wissen rund um die Behandlung.
  • Sie zeigt, was Frauen selbst tun können, um ­Beschwerden zu lindern und sich zu stärken.
  • Die aktive Selbstfürsorge wird unterstützt mit Tipps und täglichen Zielen zu Ernährung, Bewegung und Schlaf.

Die Abrechnung

Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat für die „Verordnung und ggf. Einweisung in Funktionen bzw. Handhabung sowie Kontrolle der Messungen zu digitalen Gesundheitsanwendungen“ den analogen Ansatz der Nr. 76 GOÄ empfohlen. Der Leistungsinhalt der analogen GO-Nr. A76 ­lautet: „Verordnung und ggf. Einweisung in Funktionen bzw. Handhabung sowie Kontrolle der Messungen zu digitalen Gesundheitsanwendungen, analog Nr. 76 GOÄ“.

Durch die analoge Anwendung einer Gebühr in der GOÄ ändert sich deren Wert nicht! Das bedeutet, dass die entsprechende Leistung mit 70 Punkten vergütet wird, was im Regelsatz von 2,3 einen Betrag von 9,38 Euro ergibt. Dieser Betrag kann durch Verwendung eines entsprechenden Steigerungssatzes erhöht werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Faktor über dem 2,3-fachen Satz nach den Vorgaben des § 12 GOÄ begründet werden muss:

§ 12 Abs. 3: „Überschreitet eine berechnete Gebühr nach Absatz 2 Nr. 2 das 2,3-Fache des Gebührensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen.“

Bildnachweis: privat

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