Die Bundesregierung will das Gesetz zur Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken verschärfen. STADA begrüßt diesen Schritt, um Missbrauchsrisiken zu senken und die Patientensicherheit zu erhöhen.
Zudem schlägt der Arzneimittelhersteller vor, dass die geplanten Regelungen auch für Cannabisextrakte gelten sollen. Die Wichtigkeit des Themas manifestiert Stada mit dem Austritt aus dem Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC). Die Dosierung von THC und CBD in medizinischem Cannabis – ob Blüte oder Extrakt – müsse individuell auf jeden Betroffenen abgestimmt werden. Besonders die Einstellungsphase erfordere eine engmaschige ärztliche Begleitung, denn THC sei eine psychoaktive Substanz, die bei Überdosierung zu Wahrnehmungsstörungen, depressiven Verstimmungen oder Psychosen führen kann, so der Arzneimittelhersteller weiter. Die ärztliche Betreuung bei einer Therapie mit medizinischem Cannabis sei essenziell.